Hinrichtung stoppen!
Der 50-jährige Afroamerikaner Holly Wood soll am 9. September in Alabama hingerichtet werden. Er hat eine erhebliche geistige Behinderung. Vier Bundesrichter an drei Gerichten sind zum dem Schluss gekommen, dass ihm eine angemessene rechtliche Vertretung verweigert wurde, als in seinem Strafverfahren 1994 das Strafmaß festgelegt wurde.
Appell an
GOUVERNEUR VON ALABAMA
Governor Bob Riley
State Capitol, 600 Dexter Avenue
Montgomery
Alabama 36130
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (00 1) 334 353-0004
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 9. September 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte die Ermordung von Ruby Lois Gosha mit diesem Schreiben auf keinen Fall verharmlosen.
-
Doch ich muss meine Sorge darüber äußern, dass Holly Wood bei der Festlegung des Strafmaßes lediglich durch einen unerfahrenen jungen Anwalt vertreten wurden, und dass den Geschworenen kein Beweismaterial zu der geistigen Behinderung von Holly Wood vorlegt wurde.
-
Auffällig ist zudem die Ansicht von vier Bundesrichtern – des US-Bezirksgerichts, des US-Berufungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs der USA – die befanden, dass die rechtliche Vertretung in der Phase der Strafmaßbestimmung verfassungswidrig war.
- Ich fordere Sie daher auf, Holly Wood zu begnadigen und sein Todesurteil umzuwandeln.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
Explaining that you are not seeking to excuse the killing of Ruby Lois Gosha;
-
Expressing concern that Holly Wood was represented at his sentencing by a novice lawyer with no experience, and that the jury was presented no evidence of Holly Wood’s significant mental disability;
-
Noting the strong opinions of the four federal judges – on the US District Court, the US Court of Appeals, and the US Supreme Court – who argued that the legal representation at his sentencing was constitutionally inadequate;
- Calling on the Governor to grant clemency and to commute Holly Wood’s death sentence.
Sachlage
Holly Woods frühere Freundin Ruby Lois Gosha, die auch die Mutter eines Sohnes von ihm war, wurde am 1. September 1993 bei sich zuhause erschossen. Die Geschworenen befanden Holly Wood am 21. Oktober 1994 dieses Mordes für schuldig. Bei der Festlegung des Strafmaßes wurde Holly Wood von einem Anwalt vertreten, der erst fünf Monate zuvor als Rechtsanwalt bei Gericht zugelassen worden war und keine Vorerfahrung mit Gerichtsverfahren und dem Strafrecht hatte und zuvor auch noch bei keinem Kapitalverbrechen die Verteidigung gehabt hatte. Die Gesetzgebung in Alabama verlangt, dass Anwälte, die Mandant_innen bei Kapitalverbrechen verteidigen, mindestens fünf Jahre Strafrechtserfahrung haben müssen. Der junge Anwalt war der Assistent der beiden erfahreneren Anwälte des Verfahrens, doch sie übergaben ihm die Verteidigung in der Phase der Strafmaßfestlegung und ließen ihn praktisch allein.
Die Vorlage entlastenden Beweismaterials war in dieser Phase minimal. Insbesondere wurde kein Beweismaterial zu den geistigen Fähigkeiten von Holly Wood vorgelegt, obwohl die Anwälte in Besitz eines Gutachtens waren, in dem stand, dass Holly Wood "höchstens im Randbereich intellektueller Fähigkeiten" handeln würde. Aufgrund der unzureichenden Recherchen des jungen Anwalts wurde der Tatsache, dass Holly Wood als Kind in Sonderschulklassen für Kinder mit niedrigem IQ ging, weder nachgegangen noch wurde die Geschworenen darüber in Kenntnis gesetzt. Der Oberste Gerichtshof der USA hat festgestellt, dass "geistige Funktionsstörungen immer strafmildernd wirken" (2004) und gesagt, dass der Nachweis, dass sich ein Angeklagter "an der Grenze zur geistigen Behinderung bewegt, die Beurteilung seiner moralischen Schuld durch die Geschworenen beeinflussen kann" (2000).
Die Geschworenen stimmten mit zehn zu zwei Stimmen für die Todesstrafe. Eine weitere Stimme gegen die Hinrichtung hätte zu einer lebenslangen Haftstrafe geführt. Entschieden wurde gemäß der ethnischen Zughörigkeit der Geschworenen: Die beiden Afroamerikaner_innen stimmten für lebenslänglich, die zehn weißen Geschworenen für Hinrichtung. Afroamerikaner_innen waren bei der Auswahl der Geschworenen in unverhältnismäßig hoher Zahl abgelehnt worden. Der Richter nahm die Empfehlung der Geschworenen an und verurteilte Holly Wood am 9. Dezember 1994 mit der Begründung zum Tode, dass keine mildernden Umstände vorlägen.
Die Gerichte Alabamas hielten das Todesurteil aufrecht. Doch 2006 entschied der Vorsitzende Richter des US-Bezirksgerichts, Harold Albritton, dass Holly Wood das Recht auf effektiven rechtlichen Beistand bei der Strafmaßbestimmung vorenthalten worden wäre und ordnete an, das Strafmaß in lebenslänglich umzuändern oder eine neue Anhörung zur Festlegung des Strafmaßes zu veranlassen. 2008 setzte das Berufungsgerichts des 11. Bezirks dieses Urteil außer Kraft und bezog sich darauf, dass die Bundesgerichte "höchst unterschiedlichen Standards", bei den Entscheidungen bundesstaatlicher Gerichte anlegen. Einer der drei Richter war jedoch anderer Meinung und führte "grobes Versagen" und "schlichte Unterlassung" der Anwälte im Verfahren an. 2010 hielt der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des 11. Bezirks aufrecht. Doch zwei Richter waren auch hier anderer Auffassung und argumentierten, dass das Versagen der Anwälte, die geistige Behinderung von Holly Wood zu untersuchen, das Ergebnis von "Unaufmerksamkeit und Nachlässigkeit" sei.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich möchte die Ermordung von Ruby Lois Gosha mit diesem Schreiben auf keinen Fall verharmlosen.
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Doch ich muss meine Sorge darüber äußern, dass Holly Wood bei der Festlegung des Strafmaßes lediglich durch einen unerfahrenen jungen Anwalt vertreten wurden, und dass den Geschworenen kein Beweismaterial zu der geistigen Behinderung von Holly Wood vorlegt wurde.
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Auffällig ist zudem die Ansicht von vier Bundesrichtern – des US-Bezirksgerichts, des US-Berufungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs der USA – die befanden, dass die rechtliche Vertretung in der Phase der Strafmaßbestimmung verfassungswidrig war.
- Ich fordere Sie daher auf, Holly Wood zu begnadigen und sein Todesurteil umzuwandeln.
[APPELLE AN]
GOUVERNEUR VON ALABAMA
Governor Bob Riley
State Capitol, 600 Dexter Avenue
Montgomery
Alabama 36130
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (00 1) 334 353-0004
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 9. September 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
Explaining that you are not seeking to excuse the killing of Ruby Lois Gosha;
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Expressing concern that Holly Wood was represented at his sentencing by a novice lawyer with no experience, and that the jury was presented no evidence of Holly Wood’s significant mental disability;
-
Noting the strong opinions of the four federal judges – on the US District Court, the US Court of Appeals, and the US Supreme Court – who argued that the legal representation at his sentencing was constitutionally inadequate;
- Calling on the Governor to grant clemency and to commute Holly Wood’s death sentence.