Drohende Haft für Aktivist_innen

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi wird von der Polizei abgeführt.

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi

In Myanmar sind acht Mitarbeiter_innen von Menschenrechtsorganisationen im Chin-Staat in Gefahr, inhaftiert zu werden, weil sie friedlich gegen die Straffreiheit bei sexueller Gewalt im Chin-Staat demonstriert hatten. Falls sie verurteilt und inhaftiert werden, würde Amnesty Internationals sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.

Appell an

PRÄSIDENT
Thein Sein
President’s Office
Nay Pyi Taw
MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

INNENMINISTER
Lt. Gen. Ko Ko
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw
MYANMAR
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION MYANMAR

U Win Mra
27 Pyay Road
Hline Township
Yangon
MYANMAR

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
S. E. Herrn Soe Nwe
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. August 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die Anklagen gegen Ngun Chin Par, Sui Sui Kyi, Kaw Htwe, Khin Khin Zi, Thang Zing, Khin Thluai Par, Maung Han und Tei Mang umgehend fallenzulassen.

  • Ich fordere Sie auf, Maßnahmen zur Aufhebung oder Änderung von Gesetzen zu ergreifen, die das Recht, sich frei zu äußern oder sich friedlich zu versammeln, einschränken, um so sicherzustellen, dass die jeweiligen Gesetze den internationalen Menschenrechtsnormen entsprechen.

  • Leiten Sie bitte zudem unverzüglich eine wirksame und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe der versuchten Vergewaltigung am 10. Juni ein und stellen Sie die Verantwortlichen vor ein Zivilgericht, wobei die Verfahren den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen müssen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Myanmar authorities to drop the charges against Ngun Chin Par, Sui Sui Kyi, Kaw Htwe, Khin Khin Zi, Thang Zing, Khin Thluai Par, Maung Han and Tei Mang immediately.

  • Calling on them to repeal or else amend all laws which restrict the rights to freedom of expression and peaceful assembly, so as to comply with international human rights law and standards.

  • Calling on them to order a prompt, effective and independent investigation into the allegations of attempted rape on 10 June, bring those responsible to justice in a civilian court, in trials which meet international standards of fairness.

Sachlage

Den acht Menschenrechtsverteidiger_innen Ngun Chin Par, Sui Sui Kyi, Kaw Htwe, Khin Khin Zi, Thang Zing, Khin Thluai Par, Maung Han und Tei Mang wurde vorgeworfen, ohne Erlaubnis demonstriert zu haben, nachdem sie am 23. und 24. Juni in den im Chin-Staat gelegenen Städten Rezua und Matupi an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten. Die Demonstrationen fanden vor dem Hintergrund statt, dass ein Mann, der der myanmarischen Armee angehört haben soll, am 10. Juni versucht hatte, eine 55-jährige Frau aus Rezua zu vergewaltigen und zu schlagen. Der Mann soll festgenommen und von der Polizei an das Militär übergeben worden sein.

Aktivistinnen der Zotung Women’s Organization (ZWO) und der Matupi Women’s Organization (MWO) beantragten später bei den örtlichen Polizeistationen eine offizielle Erlaubnis für friedliche Demonstrationen in Rezua und Matupi. Beide Anträge wurden abgelehnt. Die Aktivistinnen demonstrierten dennoch friedlich am 23. Juni in Rezua und am 24. Juni in Matupi. An der Demonstration nahmen Hunderte von Personen teil.

Vier Aktivistinnen der Zotung Women’s Organization, zwei Aktivistinnen der Matupi Women’s Organization und zwei Aktivisten der Matupi Youth Association (MYA) wurden am 25. Juni zu den jeweiligen örtlichen Polizeistationen vorgeladen und beschuldigt, ohne Erlaubnis demonstriert zu haben, gemäß Artikel 18 des myanmarischen Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes (Peaceful Assembly and Peaceful Procession Law). Den Aktivist_innen drohen Haftstrafen von bis zu einem Jahr. Alle acht Aktivist_innen wurden auf Kaution freigelassen und von dem im Bezirk Matupi zuständigen Gericht in zwei separaten Fällen vor Gericht gestellt. Der nächste Gerichtstermin ist für den 22. Juli angesetzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ngun Chin Par, Sui Sui Kyi, Kaw Htwe und Khin Khin Zi gehören der Zotung Women’s Organization (ZWO) an. Thang Zing und Khin Thluai Par sind ebenfalls Aktivist_innen und für die Matupi Women’s Organization (MWO) tätig. Maung Han und Tei Mang sind Mitglieder der Matupi Youth Association (MYA).

In Myanmar werden Menschenrechtsverteidiger_innen häufig nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie friedlich von ihren Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, wie sie in Artikel 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben sind. Amnesty International ist besonders besorgt über das im Jahr 2012 erlassene Versammlungs- und Demonstrationsgesetz, das seither zur Inhaftierung zahlreicher Aktivist_innen herangezogen worden ist. Für den ehemaligen UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Myanmar, Tomás Ojea Quintana, ist das Gesetz nur eine von vielen Verordnungen, die benutzt werden, um gewaltlose politische Gefangene festzuhalten. Er hat die Behörden in Myanmar mehrfach aufgefordert, das Gesetz nach den internationalen Menschenrechtsnormen auszurichten.

Amnesty International erhält kontinuierlich Berichte über Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt in Myanmar. Diese Verbrechen werden von Sicherheitskräften, insbesondere von Angehörigen des Militärs, an Frauen begangen, die ethischen Minderheitengruppen angehören. Die Täter werden selten vor Gericht gestellt, und die Opfer und Überlebenden erhalten meistens weder Zugang zu einer angemessenen medizinischen und psychologischen Behandlung noch zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten.

Am 5. Juni 2014 unterzeichnete Myanmar als 150. Staat die UN-Verpflichtungserklärung zur Bekämpfung von sexueller Gewalt in Konflikten (Declaration of Committment to End Sexual Violence in Conflict). Die Erklärung beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, die von Staaten ergriffen werden können, um "Menschen für das Thema [sexuelle Gewalt] zu sensibilisieren, Straffreiheit zu bekämpfen, Täter zur Verantwortung zu ziehen, Opfer besser zu unterstützen und die Bemühungen auf nationaler und internationaler Ebene, Kapazitäten zur Vermeidung und Bekämpfung von sexueller Gewalt bei Konflikten aufzubauen, zu fördern". Die Behörden in Myanmar haben Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um die in der Erklärung genannten Verpflichtungen umzusetzen.