Mexikaner hingerichtet
Ergebnis dieser Urgent Action
Der Mexikaner Humberto Leal García wurde am 7. Juli im US-Bundesstaat Texas hingerichtet. Seine Hinrichtung verstieß gegen das Völkerrecht und lief einem rechtskräftigen Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zuwider. Im Vorfeld hatten sich zahlreiche AkteurInnen der US-Regierung und der mexikanischen Regierung sowie UN-Angehörige gegen die Hinrichtung ausgesprochen.
Der Mexikaner Humberto Leal García wurde am 7. Juli im US-Bundesstaat Texas hingerichtet. Seine Hinrichtung verstieß gegen das Völkerrecht und lief einem rechtskräftigen Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zuwider. Im Vorfeld hatten sich zahlreiche AkteurInnen der US-Regierung und der mexikanischen Regierung sowie UN-Angehörige gegen die Hinrichtung ausgesprochen.
Sachlage
Humberto Leal García war 1995 wegen des Mordes an der 16-jährigen Adria Sauceda zum Tode verurteilt worden. Die Tat war am 21. Mai 1994 in San Antonio im Bundesstaat Texas verübt worden. Nach Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen hatte Humberto Leal García das Recht, "unverzüglich" zu der diplomatischen Vertretung Mexikos in den USA Kontakt aufzunehmen. Über dieses ihm zustehende Recht hatte man ihn jedoch zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt, weder bei seiner Festnahme oder der Anklageerhebung noch während des laufenden Verfahrens oder der Verkündung des Todesurteils.
Der Internationale Gerichtshof ist 2004 zu der Einschätzung gelangt, dass die USA im Fall von Humberto Leal García und weiteren 50 in den USA zum Tode verurteilten mexikanischen Männern gegen Artikel 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen verstoßen haben. Der Gerichtshof wies die USA an, Schuldspruch und Strafen nach juristischen Kriterien daraufhin "zu überprüfen und erneut zu beraten", ob bei der Verteidigung der Angeklagten gegen das Wiener Übereinkommen verstoßen worden ist. Nachdem im Jahr 2008 einer der Männer – José Medellín – in Texas hingerichtet worden war, bestätigte der Internationale Gerichtshof sein ursprüngliches Urteil als "in jeder Hinsicht korrekt". Die RichterInnen bekräftigten unter anderem, dass Humberto Leal García nicht vor Abschluss der Überprüfung und erneuten Beratung seines Falles hingerichtet werden darf. Die US-Behörden wurden in die Pflicht genommen, das Urteil "vorbehaltlos umzusetzen". Anderenfalls, so die RichterInnen, würden sie "gegen das Völkerrecht verstoßen". Innerstaatliche Rechtsvorschriften seien kein Hinderungsgrund, so der IGH.
Am 14. Juni brachte Senator Patrick Leahy im US-Kongress einen Gesetzesentwurf ein, um die Umsetzung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs herbeizuführen und die Einhaltung von Artikel 36 des Wiener Übereinkommens zu gewährleisten. Humberto Leal Garcías AnwältInnen versuchten, einen Hinrichtungsstopp zu erwirken, bis der Kongress die notwendigen Gesetze erlassen habe. Dies wurde jedoch abgewiesen. Der Begnadigungsausschuss von Texas stimmte gegen einen Vollstreckungsaufschub, durch den dem Kongress ausreichend Zeit zum Handeln gegeben werden sollte, obwohl sich drei RichterInnen des texanischen Berufungsgerichts in Strafsachen dringend für einen Strafaufschub aussprachen. Die drei RichterInnen gaben an, dass "die Möglichkeit der Begnadigung durch eine Person mit Regierungsverantwortung gerade dann besonders sinnvoll ist, wenn die Justiz einer Aufgabe institutionell nicht gewachsen ist."
Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) wies den Antrag auf einen Hinrichtungsaufschub am 7. Juli mit fünf zu vier Stimmen ab. Die Regierungen der USA und Mexikos hatten beide jeweils einen Schriftsatz beim Obersten Gerichtshof eingereicht, in dem sie sich für einen Hinrichtungsstopp aussprachen (siehe Hintergrundinformationen). Bei seiner Entscheidung merkte das Gericht an, dass die RichterInnen, die den Vollstreckungsaufschub unterstützten, vor den "schweren internationalen Konsequenzen" gewarnt hatten, die die Hinrichtung von Humberto Leal García mit sich bringen würde. Es wurde jedoch auch darauf verwiesen, dass "der Kongress diese Konsequenzen ganz offensichtlich nicht für schwerwiegend genug hält, um entsprechende Rechtsvorschriften in Kraft zu setzen; und wir werden die Gesetze befolgen, die der Kongress erlassen hat. Das Gericht verfügt nicht über die notwendige Befugnis, vor dem Hintergrund eines 'Appells des Präsidenten’ einen Hinrichtungsaufschub zu gewähren, besonders wenn dabei mutmaßliche außenpolitische Konsequenzen beschworen werden, aber kein überzeugender Rechtsanspruch zu erkennen ist."
Unter anderem hat sich die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte gegen die Hinrichtung ausgesprochen. Sie richtete einen direkten Appell an Gouverneur Rick Perry. Der Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen sowie der Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen haben ebenfalls an die Behörden appelliert, die Hinrichtung auszusetzen.
Gouverneur Perry lehnte einen Vollstreckungsaufschub ab. Kurz vor der Hinrichtung durch die Giftspritze drückte Humberto Leal García seine Reue aus: "Ich habe viele Menschen verletzt. Ich möchte, dass es endgültig vorbei ist. Ich nehme alle Schuld auf mich. Es tut mir leid, verzeiht mir, es tut mir wirklich leid." Er wurde um 18.21 Uhr Ortszeit für tot erklärt.
Mit Humberto Leal García wurden in diesem Jahr in den USA 26 Personen hingerichtet. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1977 sind in den USA 1.260 Todesurteile vollstreckt worden. 471 davon fanden in Texas statt, sieben wurden in diesem Jahr vollstreckt.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Mexiko hat den Internationalen Gerichtshof im Jahr 2003 in einem Streit mit den USA angerufen. Das Urteil des IGH im daraufhin angestrengten Verfahren Avena und andere mexikanische Staatsbürger erging am 31. März 2004. Die US-Regierung hat das Urteil bis heute nicht umgesetzt.
Am 28. Februar 2005 reagierte der damalige US-Präsident George W. Bush auf das Urteil des Internationalen Gerichtshofs, indem er darauf hinzuwirken versuchte, dass in allen von dem Richterspruch betroffenen Fällen die Gerichte der Bundesstaaten die notwendigen "Überprüfungen und nochmaligen Beratungen" vornehmen. Das texanische Berufungsgericht in Strafsachen vertrat zu einem späteren Zeitpunkt die Auffassung, dem Präsidenten habe die verfassungsrechtliche Befugnis für ein solches Vorgehen gefehlt. Das Urteil im Fall Avena sei vor innerstaatlichen Gerichten nicht durchsetzbar. Daraufhin gelangte der Fall an den Obersten Gerichtshof der USA. In einem Urteil vom 25. März 2008 im Verfahren Medellín gegen Texas vertrat der Oberste Gerichtshof einstimmig die Auffassung, der Fall Avena begründe "eine völkerrechtliche Verpflichtung der Vereinigten Staaten". Ebenso einstimmig befand das Gericht, die dargelegten Gründe für eine innerstaatliche Umsetzung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs seien "rundum überzeugend". Dadurch würden "das Interesse der Vereinigten Staaten an einer gegenseitigen Beachtung des Wiener Übereinkommens gestärkt, die Beziehungen zu ausländischen Regierungen geschützt und die Rolle des Völkerrechts explizit anerkannt". Mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen wurde jedoch entschieden, dass die Entscheidungen des IGH "nicht automatisch verbindliches innerstaatliches Recht" seien. Die Befugnis zur Umsetzung des Richterspruchs liege nicht beim US-Präsidenten, sondern beim Kongress. (Weitere Informationen auf Englisch finden sie unter http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/025/2008/en)
Weitere Informationen zu UA-178/2011-1 (AMR 51/052/2011, 14. Juni 2011)
HINTERGRUNDINFORMATIONEN – FORTSETZUNG (AUF ENGLISCH)
In the case of Humberto Leal, on 27 June 2011, the Texas Court of Criminal Appeals refused to stop the execution. Three of the judges noted in a concurring statement that there was "no dispute" that to allow the execution of Leal "to go forward without first affording him a hearing in satisfaction of the International Court of Justice’s judgment" would violate US treaty obligations, and that those obligations remain "binding on Texas" under the US Constitution. The three judges encouraged the Texas Board of Pardons and Paroles to recommend that Governor Perry grant a reprieve to Humberto Leal until "legislation passes that finally implements our indisputable treaty obligations and provides a remedy for the applicant's right under international law." On 5 July, however, the Board of Pardons and Paroles voted against commutation and against recommending that Governor Rick Perry grant a 180-day reprieve. This left Governor Perry with the option to grant a 30-day reprieve. He declined to use that option.
Lawyers for Humberto Leal filed a petition in the US Supreme Court for a stay of execution. The Government of Mexico filed a brief urging a stay to allow Congress to enact legislation to bring the USA into compliance with the ICJ judgment. It stressed that "a second execution [of a Mexican national, following the 2008 execution of José Medellín] in violation of the ICJ’s judgment would seriously jeopardize the ability of the Government of Mexico to continue working collaboratively with the United States on a number of joint ventures, including extraditions, mutual judicial assistance, and our efforts to strengthen our common border".
The US administration also filed a brief supporting a stay, asserting that the execution would put the USA in "irreparable breach of its international-law obligation" to provide Humberto Leal review and reconsideration of his claim that his conviction and sentence were prejudiced by denial of his VCCR rights. It noted that the issue implicated "vital national interests", including "protecting Americans abroad, fostering cooperation with foreign nations, and demonstrating respect for the international rule of law". The damage to those interests if the execution went ahead would be "permanent and irreparable", whereas a stay of execution would cause Texas only "temporary disruption". The government brief noted the bill introduced in Congress, and that there was not enough time before the scheduled execution for the legislation to be passed, thus requiring a stay of execution.
The US Supreme Court refused to stay the execution, ruling that "Our task is to rule on what the law is, not what it might eventually be." Four of the nine Justices dissented, arguing that "this Court has adequate legal authority to grant the requested stay. Should Senator Leahy’s bill become law by the end of September (when we would consider the petition in the ordinary course), this Court would almost certainly grant the petition…, vacate the judgment below, and remand the case for further proceedings consistent with that law."
Amnesty International opposes the death penalty in all cases, unconditionally. For further information on the US death penalty, see USA: An embarrassment of hitches, July 2011 (http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/058/2011/en).