Hinrichtung ausgesetzt
Amnesty-Mitglieder fordern die Abschaffung der Todesstrafe in Texas
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Einen Tag vor der geplanten Hinrichtung des nicaraguanischen Staatsbürgers Bernardo Abán Tercero hat ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Texas einen Hinrichtungsaufschub verfügt. Der Aufschub wurde gewährt, um den Gerichten die Möglichkeit zu geben, die Behauptung zu überprüfen, die Staatsanwaltschaft habe während des Verfahrens im Jahr 2000 eine falsche Zeugenaussage vorgelegt.
Sachlage
Am 25. August hat das texanische Berufungsgericht für Strafsachen im Fall des nicaraguanischen Staatsbürgers Bernardo Abán Tercero einen Hinrichtungsaufschub verfügt. Bernardo Abán Tercero sollte am 26. August wegen des Mordes an Robert Berger im März 1997 bei einem Überfall auf eine Reinigung hingerichtet werden. Das Berufungsgericht verwies den Fall an das Prozessgericht zurück, zur Überprüfung einer Behauptung, die in einem Antrag vom 24. August vorgebracht wurde. Darin hieß es, dass die Hauptbelastungszeugin der Staatsanwaltschaft während des Verfahrens gelogen habe. Sie hatte ausgesagt, Bernardo Abán Tercero habe ihr die Tat gestanden. Er soll angegeben haben, Robert Berger erschossen zu haben, nachdem er wütend geworden war, weil das Opfer kein Geld bei sich trug, dessen Tochter ihn gesehen hatte und das Opfer selbst "sein Gesicht gesehen hatte" und ihn deswegen hätte identifizieren können. Die Zeugin gab weiter an, dass Bernardo Abán Tercero ihr gedroht habe, den Behörden nichts zu erzählen. Ihre Aussage, so der Antrag, "schaffte einen starken 'falschen Eindruck' des geistigen Zustands von Bernardo Albán Tercero während des Angriffs. Dadurch wurden ein bestehender Vorsatz und das Tatmotiv begründet und somit die Grundlage für die Verurteilung wegen Mordes während seines Überfalls auf die Reinigung festgelegt."
Eine Erklärung der betreffenden Zeugin, die sie am 23. August 2015 unterzeichnet hatte, wurde zusammen mit dem Antrag eingereicht. In der Erklärung gab die Frau an, Bernardo Abán Tercero Anfang 1997 kennengelernt und sich mit ihm angefreundet zu haben. Nach der Schießerei sei er "traumatisiert und verängstigt" gewesen, so die Zeugin. Er habe ihr erzählt, dass der Mann in der Reinigung versucht habe, ihm die Waffe zu entwenden. Im darauffolgenden Streit habe sich ein Schuss aus der Waffe gelöst. Einige Jahre später seien Regierungsbeamt_innen zu ihr nach Hause gekommen und hätten sie darüber informiert, dass Bernardo Abán Tercero verhaftet worden sei und ihm die Todesstrafe drohe. Weiter erzählten sie ihr, dass Bernardo Abán Tercero erklärt habe, sie sei an dem Überfall beteiligt gewesen und habe das Geld und die Tatwaffe behalten. Die Zeugin gab an, "große Angst" gehabt zu haben, strafrechtlich verfolgt, möglicherweise inhaftiert und in ihr Heimatland Mexiko abgeschoben zu werden und "ihre Kinder alleine lassen zu müssen". Sie habe "nichts mit dem Fall zu tun gehabt", aber sei sehr wütend gewesen und wollte Bernardo Abán Tercero wegen der Dinge, die er gegenüber den Behörden gesagt haben soll, schaden. In ihrer Erklärung äußerte sich die Zeugin folgendermaßen: "In meiner Zeugenaussage habe ich Dinge angegeben, die nicht der Wahrheit entsprachen."
Weiter ist in der Erklärung zu lesen: "Er sagte mir nie, wie viel Geld er bei dem Überfall erbeutete oder dass er wütend war, weil der Mann nicht sehr viel Geld hatte. Das, was ich diesbezüglich ausgesagt habe, entsprach nicht der Wahrheit. Bernardo hat mir nicht erzählt, dass der Mann sein Gesicht gesehen habe und er ihn deswegen umbringen musste oder dass er ihn umgebracht habe, weil das Mädchen sein Gesicht gesehen hatte. Bernardo erzählte mir nur, dass er in die Reinigung gegangen sei, um sie zu überfallen und dass er und der Mann ein paar Worte gewechselt haben und der Mann ihn zwingen wollte, ihm die Waffe zu geben. Als die Leute vom Gericht mich fragten, warum ich niemandem erzählt habe, was Bernardo mir gesagt hatte, wusste ich nicht, wie ich das erklären sollte. Aber ich erzählte niemandem davon, aus Angst, mich dadurch selbst in Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden zu bringen. Ohne Papiere in diesem Land zu leben, bedeutet in Angst zu leben. Ich wollte mich nicht selbst in Schwierigkeiten bringen, wo ich doch nicht einmal eine Aufenthaltserlaubnis hatte. Aber ich schwieg nicht aus Angst vor Bernardo… Es war nicht so, wie ich es ausgesagt habe, dass er mir gedroht hätte, damit ich niemandem von dem Verbrechen erzählen würde. Ich nahm das nie ernst. Ich hatte nie Angst vor ihm."
In dem Antrag wird argumentiert, dass die Aussage der Zeugin ausschlaggebend für die Darstellung der Anklage gewesen sei, wonach es sich bei der Tat um ein Kapitalverbrechen handelte, das mit der Todesstrafe geahndet werden soll. Außer dieser Zeugin "sagte niemand aus, dass er oder sie gesehen hatte, wie Tercero mit der Waffe auf jemanden gezielt oder sie auf jemanden gerichtet hat". Ohne diese Zeugenaussage, so die Schlussfolgerung in dem Antrag, sei die Aussage von Bernardo Abán Tercero vor Gericht glaubwürdig, wonach sich der Schuss versehentlich gelöst habe.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.