20 Haftstrafen
Basma al-Kiyumi, 2009
© Private
Diesen Monat sind in Oman gegen 20 AktivistInnen Freiheitsstrafen verhängt worden, weil sie in friedlicher Weise von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Falls die AktivistInnen inhaftiert werden, würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.
Appell an
SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa’id Al Said
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113
SULTANAT OMAN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375
INNENMINISTER
His Excellency
Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior
PO Box 127, Ruwi 112, Muscat, SULTANAT OMAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
Chairman, National Human Rights Commission
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati
Muscat, SULTANAT OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801
E-Mail: enquiry@nhrc.om
BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
Herrn Mohammed Salim Mabakhut Jadad Al Kathiri
Geschäftsträger a.i. (Botschaftsrat)
Clayallee 82, 14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte mit Nachdruck die umgehende und bedingungslose Freilassung aller Personen fordern, die als gewaltlose politische Gefangene allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.
-
Sämtliche erhobenen Anklagen und gefällten Urteile müssen zurückgenommen werden, falls diese nur mit der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusammenhängen.
- Stellen Sie bitte sicher, dass sämtliche angestrengten Verfahren den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren gerecht werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the authorities of Oman to release, immediately and unconditionally, all detainees held solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly, as Amnesty International considers them to be prisoners of conscience.
-
Calling on them to drop all charges, and quash all convictions, related solely to the peaceful exercise of the rights to freedom of expression and assembly.
- Urging them to ensure that any legal proceedings in these cases conform to international fair trial standards.
Sachlage
Am 8. August verurteilte ein Gericht in der omanischen Hauptstadt Muscat elf AktivistInnen wegen ihrer Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu je einem Jahr Freiheitsentzug und einer Geldstrafe von 200 Omanischen Rial (umgerechnet etwa 520 US-Dollar oder 422 Euro). Ein weiterer Mann, Usama Aal Tawayya, erhielt eine einjährige Gefängnisstrafe wegen Beleidigung des Sultans. Die zwölf Personen, zu denen auch die bekannten AktivistInnen Sa’eed al-Hashimi und Basimah al-Rajihi sowie die Anwältin Basma al-Kiyumi zählen und die im Falle einer Inhaftierung als gewaltlose politische Gefangene betrachtet würden, wurden am 11. August gegen Kaution entlassen und haben angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Das erstinstanzliche Gericht in Muscat hatte zudem am 6. August acht weitere Männer zu einer einjährigen Haftstrafe und einer Geldbuße von 1.000 Omanischen Rial (etwa 2.600 US-Dollar oder rund 2.000 Euro) verurteilt. Zu den Verurteilten zählen Ahmed al-Ma’ammari und Awad al-Sawafi. Die Anklage lautete auf Beleidigung des Sultans und Veröffentlichung von diffamierenden Materialien im Internet. Alle Männer sind derzeit gegen Kaution frei und werden Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Eine Frau, die im selben Verfahren vor Gericht stand, war freigesprochen worden.
Mindestens zwölf weitere Personen befinden sich nach wie vor in Haft, darunter Ismail al-Muqbali, Nabhan al-Habshi und Mukhtar al-Hinai. Das nächste Gerichtsverfahren ist für den 26. August angesetzt.
Im Juli waren bereits mindestens sieben AktivistInnen wegen ähnlicher Anklagen zu Haftstrafen verurteilt worden. Diese befinden sich derzeit gegen Kaution und in Erwartung des Berufungsverfahrens auf freiem Fuß. Die Gerichtsverfahren folgten einer Welle von Festnahmen Ende Mai und Anfang Juni, die sich gegen SchriftstellerInnen, AktivistInnen und BloggerInnen richteten. Bisher sind mindestens 35 Personen verurteilt oder vor Gericht gestellt worden, weil sie friedlich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte mit Nachdruck die umgehende und bedingungslose Freilassung aller Personen fordern, die als gewaltlose politische Gefangene allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit friedlich wahrgenommen haben.
-
Sämtliche erhobenen Anklagen und gefällten Urteile müssen zurückgenommen werden, falls diese nur mit der friedlichen Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zusammenhängen.
- Stellen Sie bitte sicher, dass sämtliche angestrengten Verfahren den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren gerecht werden.
[APPELLE AN]
SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa’id Al Said
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113
SULTANAT OMAN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 968) 24 735 375
INNENMINISTER
His Excellency
Hamoud bin Faisal bin Said Al Busaidi
Ministry of Interior
PO Box 127, Ruwi 112, Muscat, SULTANAT OMAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
KOPIEN AN
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr. Mohammed bin Abdullah Al Riyami
Chairman, National Human Rights Commission
P.O. Box 29, Postal Code: 103
Bareq A' Shati
Muscat, SULTANAT OMAN
Fax: (00 968) 24 648 801
E-Mail: enquiry@nhrc.om
BOTSCHAFT DES SULTANATS OMAN
Herrn Mohammed Salim Mabakhut Jadad Al Kathiri
Geschäftsträger a.i. (Botschaftsrat)
Clayallee 82, 14195 Berlin
Fax: 030-8100 5199
E-Mail: botschaft-oman@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Die im Januar und Februar 2011 in Oman ausgebrochenen Proteste, die durch Unruhen im gesamten nahöstlichen und nordafrikanischen Raum ausgelöst worden waren, hatten eine Reihe von Reformen zur Folge. Am 27. Februar 2011 ordnete Sultan Qaboos die Schaffung von 50.000 Arbeitsplätzen an und gewährte allen Arbeitslosen eine monatliche Unterstützung von 150 Omanischen Rial (umgerechnet etwa 390 US-Dollar oder 316 Euro). Am 7. März nahm Sultan Qaboos eine weitreichende Umbildung des Kabinetts vor und entließ eine Reihe von MinisterInnen.
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit unterliegen jedoch nach wie vor strikten Einschränkungen. Seit März 2011 finden dort sporadisch immer wieder Demonstrationen statt. Die TeilnehmerInnen fordern mehr Pressefreiheit und verlangen, dass namentlich genannte amtierende und ehemalige MinisterInnen für Straftaten, die sie in ihrer Amtszeit begangen haben sollen, zur Verantwortung gezogen werden. Im Jahr 2011 sind zahlreiche Protestierende festgenommen und viele von ihnen vor Gericht gestellt worden. In der nördlichen Stadt Sohar soll mindestens ein Mann gestorben sein, als die Polizei dort eine Protestveranstaltung unter Anwendung von Gewalt auflöste.
Die jüngste Festnahmewelle setzte am 31. Mai 2012 ein, als Sondereinsatzkräfte der Polizei von Oman drei AktivistInnen in Haft nahmen, die nach Fohoud zu den dortigen Erdölfeldern unterwegs waren. In dem rund 250 Kilometer südwestlich von der Hauptstadt Muscat entfernt gelegenen Ölfördergebiet wollten die AktivistInnen einen in der Woche zuvor begonnene Streik der ArbeiterInnen dokumentieren. Bei den Festgenommenen handelt es sich um den Rechtsanwalt Yaqoub al-Kharousi sowie um Habeeba al-Hina’i und Ismail al-Muqbali, Mitglieder der erst jüngst gegründeten omanischen Menschenrechtsorganisation "Omani Group for Human Rights". Gegen die drei AktivistInnen erging Berichten zufolge Anklage wegen "Anstiftung zu Protesten". Habeeba al-Hina’i und Yaqoub al-Kharousi kamen am 4. Juni gegen Kaution frei, Ismail al-Muqbali befindet sich hingegen weiterhin in Haft und wird sich vor Gericht verantworten müssen.
Anfang Juni nahmen die Behörden weitere SchriftstellerInnen und AktivistInnen fest. In dieser Zeit veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Mitteilungen. In einer der Erklärungen vom 4. Juni hieß es, gegen jede Person, die "unter dem Vorwand, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen" in den Printmedien oder im Internet "beleidigende Äußerungen" veröffentliche, welche dazu geeignet seien, andere Menschen "aufzuwiegeln", werde rechtlich vorgegangen.
Mehrere der jüngst festgenommenen AktivistInnen waren im Jahr 2011 schon einmal verhaftet worden. Die am 11. Juni 2012 festgenommene und am 8. August verurteilte Anwältin Basma al-Kiyumi hatten die Behörden beispielsweise am 14. Mai 2011 während einer friedlichen Protestveranstaltung vor dem Shura-Rat in Muscat gemeinsam mit 14 anderen Personen verhaftet. Nachdem seinerzeit gegen Basma al-Kiyumi Anklage wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung erhoben worden war, hatten die Behörden sie zwei Tage später gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit sind in internationalen Abkommen und Standards zum Schutz der Menschenrechte garantiert. Einschränkungen dieser Rechte sind nur unter bestimmten und genau festgelegten Voraussetzungen erlaubt, beispielsweise zum Schutz der Rechte und des Leumunds anderer. Die Notwendigkeit der Einschränkung muss nachgewiesen sein und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Auf keinen Fall darf von einer solchen Maßnahme eine Gefahr für die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ausgehen. Führende PolitikerInnen sollten ein höheres Maß an Kritik als "NormalbürgerInnen" hinzunehmen bereit sein. Strafvorschriften oder andere Gesetze, die öffentlichen FunktionsträgerInnen besonderen Schutz vor Kritik zusprechen, sind mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht vereinbar.
Weitere Informationen finden Sie in den englischen Berichten:
Omani activists sentenced as crackdown on free speech continues (17. Juli 2012) unter: http://www.amnesty.org/en/news/omani-activists-sentenced-crackdown-free-speech-continues-2012-07-17
Oman: Intolerance of dissent mounts as a dozen more activists sentenced (8. August 2012) unter: http://www.amnesty.org/en/news/oman-intolerance-dissent-mounts-dozen-more-activists-sentenced-2012-08-08