Todesurteil bestätigt
Pavel Selyun
© Privat
Der Oberste Gerichtshof von Belarus hat das von Pavel Selyun gegen sein Todesurteil eingelegte Rechtsmittel am 17. September zurückgewiesen. Der 23-Jährige war am 12. Juni im Westen von Belarus wegen zweifachen Mordes zum Tode verurteilt worden. Er wird nun ein Gnadengesuch beim Präsidenten einreichen.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by
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BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail:germany@mfa.gov.by
berlin@belembassy.org
info@belarus-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Am 17. September lehnte der Oberste Gerichtshof von Belarus das Rechtsmittel ab, das Pavel Selyun gegen sein Todesurteil eingelegt hatte. Er war am 12. Juni vom Bezirksgericht Hrodna zum Tode verurteilt worden, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, im August 2012 seine Frau und ihren Liebhaber getötet zu haben. Er befindet sich in einer Hafteinrichtung für zum Tode verurteilte Gefangene in der Hauptstadt Minsk. Ihm bleibt noch die Möglichkeit, ein Gnadengesuch an den Präsidenten zu richten.
Der Mord wurde am 5. August 2013 verübt. Pavel Selyun wurde zwei Tage später in einem Zug auf der Strecke von Hrodna in das ca. 200 km entfernte Baranavichy festgenommen. Das Gericht befand Pavel Selyun in vier Anklagepunkten auf der Grundlage des Strafgesetzbuchs von Belarus für schuldig: §139 (2) (besonders kaltblütiger Mord an zwei oder mehr Personen), § 205 (Raub), § 347 (Schändung eines Leichnams oder eines Grabes) und § 378 (Diebstahl von personenbezogenen Dokumenten).
Nach der Verhängung des Todesurteils am 12. Juni hatte seine Mutter Tamara Selyung, die über 300 km von Hrodna entfernt lebt, ihn nicht mehr besuchen können und keine Briefe von ihm erhalten und war in Sorge, dass ihr Sohn möglicherweise Selbstmord begehen könnte. Am 4. Juli erteilte ihr das Bezirksgericht von Hrodna die Erlaubnis, ihren Sohn zu besuchen. Pavel Selyun befand sich zu jenem Zeitpunkt im Untersuchungsgefängnis Nr. 1 in Hrodna (SIZO), in dem die Gefangenen in Einzelhaft gehalten werden. Anfang August verlegte man ihn in die Hafteinrichtung für zum Tode verurteilte Gefangene in Minsk.
In Belarus werden zum Tode verurteilte Gefangene erst kurz vor der Vollstreckung des Todesurteils über ihre Hinrichtung informiert. Die Verurteilten werden durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet, manchmal sind mehrere Schüsse erforderlich. Der Leichnam wird nicht an die Familien übergeben, sondern an einem geheim gehaltenen Ort begraben. Die Verwandten werden oftmals erst nach der Vollstreckung des Todesurteils informiert.
Die Familie von Pavel Selyun wird den UN-Menschenrechtsausschuss um Intervention bitten.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte wandeln Sie das gegen Pavel Selyun verhängte Todesurteil um.
-
Ich appelliere zudem an Sie, unverzüglich alle weiteren anhängigen Todesurteile in Belarus in Gefängnisstrafen umzuwandeln.
- Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.
[APPELLE AN]
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
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Am Treptower Park 32
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berlin@belembassy.org
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Hintergrundinformation
Belarus ist der letzte europäische Staat, in dem die Todesstrafe noch angewendet wird: 2012 sind drei Männer hingerichtet worden. 2013 sind bereits drei Todesurteile verhängt worden: Rygor Yuzepchuk wurde am 24. April und Alyaksandr Harynou am 14. Juni zum Tode verurteilt.
In Belarus steht die Todesstrafe im Kontext eines fehlerhaften Strafrechtssystems. Es liegen Belege vor, dass Folter und andere Misshandlungen angewendet werden, um "Geständnisse" zu erpressen. Zum Tode verurteilte Gefangene haben oftmals keinen Zugang zu wirksamen Berufungsverfahren. Sie und ihre Familien sind aufgrund der Geheimhaltung bei der Anwendung der Todesstrafe grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt.
Alle Einzelheiten über die Todesstrafe stehen in Belarus unter Geheimhaltung. Die einzigen offiziellen Informationen darüber, wie die Todesstrafe angewendet wird, finden sich in den Artikel 174-178 des Strafvollzugsgesetzes. In Artikel 175 (2) heißt es: "Die Todesstrafe wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch Erschießen vollstreckt". Im Strafvollzugsgesetz heißt es, dass ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, ein Mitarbeiter des Gefängnisses und eine Ärztin oder ein Arzt anwesend sind. Unter besonderen Umständen könne es aber auch weiteren Personen erlaubt werden, der Hinrichtung beizuwohnen. Diese Erlaubnis erteilt der Staatsanwalt. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass die Gefängnisverwaltung den Richter über jede Hinrichtung informiert und dieser dann die Familie darüber in Kenntnis setzt. Der Leichnam wird den Angehörigen nicht übergeben, und sie erfahren auch nicht, wo er begraben wurde. Die zum Tode Verurteilten erhalten keine Warnung, wann ihre Hinrichtung stattfindet. Man bringt sie in einen Raum, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde und das Todesurteil nun vollstreckt wird. Dann werden sie in einen angrenzenden Raum gebracht. Dort zwingt man sie, sich hinzuknien und schießt ihnen in den Hinterkopf. Die Familienangehörigen des Gefangenen werden erst Tage oder Wochen nach der Hinrichtung informiert.
Seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1991 sind in Belarus bis zu 400 Menschen hingerichtet worden. Präsident Lukaschenko hat seit seinem Amtsantritt 1994 nach vorliegenden Informationen lediglich einem Gnadengesuch stattgegeben.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.