Foltervorwürfe

Sieben Männer, die am 28. Juni in der marokkanischen Stadt Fes festgenommen wurden, brauchen dringend medizinische Versorgung. Alle sieben sollen gefoltert und mindestens fünf darüber hinaus vergewaltigt worden sein. Ihre Verletzungen sind nicht behandelt worden. Zwei der Männer leiden an chronischen Krankheiten und benötigen Medikamente und medizinische Behandlung, doch auch diese wurden ihnen verweigert. Den Männern könnten Anklagen auf Grundlage von Aussagen drohen, die sie nach eigenen Angaben unter Folter unterzeichnen mussten.

Appell an

JUSTIZMINISTER
His Excellency Mohamed Naciri
Ministry of Justice, Place Mamounia, Rabat
MAROKKO (korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 212) 537 730 772 oder (00 212) 537 734 725

LEITER DER STRAFVOLLZUGSBEHÖRDE
Director of Prison Administration and Rehabilitation
Angle Avenue Ibn Sinaa et Rue Oued ElMakhazine
Immeubles nos 1 et 2, Agdal, BP 123 Rabat
MAROKKO (korrekte Anrede: Dear Sir)
Fax: (00 212) 537 674 785

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S. E. Herrn Mohammed Rachad Bouhlal
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

An den Leiter der Strafvollzugsbehörde:

  • Stellen Sie sicher, dass die sieben Häftlinge Zugang zu nötigen Medikamenten und regelmäßigen Kontrolluntersuchungen haben.

An den Justizminister:

  • Sorgen Sie dafür, dass eine umfassende, unabhängige unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe durchgeführt wird und dass alle verantwortlichen Beamten vor Gericht gestellt werden.

  • Garantieren Sie, dass Aussagen, die durch Folter oder unter Zwang zustande gekommen sind, nicht als Beweismittel in Gerichtsverfahren gegen die sieben Männer verwendet und dass ihre Verfahren fair verlaufen werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Director of Prison Administration and Rehabilitation to ensure that the seven detainees have access to all necessary medication and regular medical check-ups;

  • Urging the Minister of Justice to ensure that a full, independent and impartial investigation into the allegations of torture is conducted and that any officials responsible for abuse are brought to justice;

  • Urging the Minister of Justice to ensure that no statements extracted under torture or duress are used as evidence in legal proceedings against the seven men, and to guarantee them a fair trial.

Sachlage

Mohamed Sleimani, Abdalla Balla, Bouali M’naouar, Hicham el-Hawari, Izaddine Sleimani, Hicham Sabbah und Tarek Mahla sind derzeit im Ain-el-Qadous-Gefängnis in Fes inhaftiert. Alle sieben sind Mitglieder der legalen Islamistengruppe Al-Adl wal-Ihsan. Man wirft ihnen vor, ein ehemaliges Gruppenmitglied entführt und gefoltert zu haben. Am 1. Juli wurden sie einem ermittelnden Richter vorgeführt. Die Anklagen lauten auf "Zugehörigkeit zu einer nicht genehmigten Vereinigung", "Gründung einer kriminellen Vereinigung", "Entführung und Inhaftierung einer Person" und "Folter".
Polizeiangehörige der Brigade Nationale de la Police Judiciare (BNPJ) nahm die sieben Männer am 28. Juni fest. Man brachte sie in ein Haftzentrum der BNPJ in Casablanca und hielt sie 72 Stunden lang in getrennten Zellen fest. Sie waren eigenen Angaben zufolge nackt, man hatte ihnen Handschellen angelegt und ihnen die Augen verbunden. Sie erhielten keine Nahrung und nur sehr wenig Wasser. Alle sieben berichten, dass sie gefoltert wurden, in mindestens fünf Fällen wurden sie zudem vergewaltigt, indem man ihnen gewaltsam Stifte und andere Gegenstände in den Anus einführte. Sie geben weiter an, dass sie gezwungen wurden, Aussagen zu unterschreiben, die sie zuvor nicht lesen durften. Dabei drohte man ihnen, sie aus dem Fenster zu stoßen, wenn sie sich weigerten.

Die Gefangenen erhielten am 5. Juli zum ersten Mal Besuch von ihren Familien, dabei bemerkten die Angehörigen, dass sie Zeichen von Folter und anderer Misshandlung aufwiesen. Laut Angaben der Angehörigen konnten die Gefangenen kaum sehen oder hören und hatten Blutergüsse und andere sichtbare Foltermerkmale. Die mutmaßlich vergewaltigten Männer litten an Blutungen. Die Häftlinge wurden am 12. Juli zum ersten Mal von einem Arzt untersucht, ihre Verletzungen wurden aber offenbar nicht behandelt. Die medizinische Untersuchung, deren Ergebnisse die marokkanischen Behörden bislang nicht bekannt gegeben haben, war vom Untersuchungsrichter angeordnet worden, nachdem die Gefangenen bei der Anhörung am 1. Juli von der Folter berichtet hatten. Darüber hinaus ist Mohamed Sleimani schwer herzkrank, und Abdalla Balla leidet an Diabetes. Beide Männer brauchen täglich Medikamente und Zugang zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Nichts davon haben sie in der Haft erhalten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die sieben Männer wurden festgenommen, nachdem der Staatsanwalt des Berufungsgerichts in Fes die BNPJ angewiesen hatte, gegen sie erhobene Vorwürfe zu untersuchen. Doch die Angehörigen des BNPJ zeigten bei der Festnahme keine Haftbefehle vor, wie es das marokkanische Gesetz vorschreibt. Zudem durchsuchten sie die Zuhause der Männer gegen 5 Uhr morgens und verstießen damit gegen die marokkanische Verfahrensordnung, in der steht, dass solche Durchsuchungen am Tag durchzuführen sind. Die Gefangenen und ihre Familien geben an, dass die Angehörigen der BNPJ sie bei der Hausdurchsuchung und der Festnahme angriffen und beleidigten.

Nach eigenen Angaben waren die sieben Männer von ihrer Festnahme am 28. Juni bis zum 1. Juli ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne Zugang zu Anwält_innen oder ihren Familien, und Angehörige der BNPJ folterten sie in dieser Zeit mit der Chiffon-Methode (dabei wird das Opfer gezwungen, schmutziges Wasser, Chemikalien oder Urin durch eine schmutziges Tuch zu trinken, dass über seinen Mund gelegt wird, wodurch man den Eindruck hat zu ertrinken), mit der Tayara-Methode (dabei wird das Opfer an Händen und Füßen an eine Metallstange gefesselt und kopfüber aufgehangen), mit der Falaqa-Methode (Stockschläge auf die Fußsohlen), durch Elektroschocks an den Genitalien und anderen empfindlichen Bereichen des Körpers und in mindestens fünf Fällen wie oben beschrieben durch Vergewaltigung. Es heißt, dass die Folterer mit Kleidung und Cremes alles mögliche versuchten, um die Folterspuren bei den Gefangenen zu minimieren.

Die Familien und die Anwält_innen der sieben Männer wurden in den drei Tagen zwischen dem 28. Juni und 1. Juli nicht über ihren Verbleib im BNPJ-Haftzentrum in Casablanca informiert.

Amnesty International hat die marokkanischen Behörden dringend aufgefordert, umgehend unabhängige Ermittlungen zu den Folter- und Misshandlungsvorwürfen einzuleiten und sicherzustellen, dass Aussagen, die unter Folter oder Zwang zustande kamen, nicht als Beweismittel in zukünftigen Gerichtsverfahren verwendet werden.

Die marokkanischen Behörden sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Gefangene in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und internationalen Standards wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Antifolterkonvention behandelt werden, deren Vertragsstaat Marokko ist, ebenso wie der UN-Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen. Gefangene sollten insbesondere angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung haben und das Recht, von einem Arzt ihrer Wahl untersucht zu werden.

Die Presseagentur Al-Qods berichtete kürzlich, dass der marokkanische Kommunikationsminister die Gruppe Al-Adl wal-Ihsan als "einen Ausschuss ohne jeden legalen Status" bezeichnet hatte. Die Gruppe ist aber seit einer Entscheidung des Berufungsgerichts im Jahr 1990 rechtmäßig registriert. Das Vorgehen gegen die sieben Männer könnte die wachsende Intoleranz der Regierung gegenüber der Gruppe zeigen, deren Sprecherin, Nadia Yassine, wegen Diffamierung der Monarchie seit 2005 auf ein Gerichtsverfahren wartet.