Festgenommen

Amnesty International

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Im indischen Bundesstaat Tamil Nadu sind am 13. Juni zwei junge Männer festgenommen worden, nachdem sie gegen die Festnahme von fünf Personen protestiert hatten, denen vorgeworfen wurde, einer verbotenen maoistischen Gruppierung anzugehören. Die beiden Männer sind nun unter derselben Anklage inhaftiert und müssen bei einer Verurteilung möglicherweise mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Am 26. Juni wurde ihr Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt, sie befinden sich daher nach wie vor in Untersuchungshaft.

Appell an

POLIZEIKOMMISSAR VON COIMBATORE
AK Viswanathan
Hosur Road, Coimbatore Central
Near Collectorate Office
Coimbatore – 641018
Tamil Nadu
INDIEN
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Polizeikommissar)

VORSITZENDER DER INDISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
K. G. Balakrishnan
Manav Adhikar Bhawan
Block-C, GPO Complex, INA
New Delhi
INDIEN
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 91) 11 2465 1329
E-Mail: über die Webseite http://nhrc.nic.in/complaints.htm

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Vijay Keshav Gokhale
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. August 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie umgehend die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation gegen Masanamuthu und Nagamanickam fallen.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden Männer regelmäßigen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familien erhalten und dass sie vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden.

  • Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Masanamuthu und Nagamanickam für etwaige weitere Anklagen gegen sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor Gericht gestellt werden oder bis zum Verfahren freigelassen werden. So sehen es die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren vor.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • To immediately drop the charge against Masanamuthu and Nagamanickam of being members of an unlawful organization.

  • To ensure that the two men have regular access to their lawyers and family, and are protected from torture and other ill-treatment.

  • To ensure that they are brought to trial within a reasonable time for any other charges they face, or are released pending trial, in accordance with international fair trial standards.

Sachlage

Masanamuthu und Nagamanickam wurden am 13. Juni von Angehörigen der Polizei der Stadt Coimbatore festgenommen. Laut Angaben des Polizeikommissars hatten die beiden Männer am 6. Mai die Polizeiwache betreten und "maoistische" Parolen skandiert. Der Vorfall ereignete sich unmittelbar nach der Festnahme von fünf Personen, denen unter anderem vorgeworfen wurde, einer verbotenen maoistischen Gruppierung anzugehören. Masanamuthu und Nagamanickam sollen auf der Polizeiwache gegen die Festnahme protestiert und Polizist_innen in diesem Zusammenhang verbal angegriffen haben. Daraufhin wurden die beiden Männer wegen öffentlicher Äußerung von Obszönitäten, schwerer Einschüchterung ("criminal intimidation") sowie gewaltsamer Behinderung von Beamt_innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit festgenommen.

Masanamuthu und Nagamanickam wurden unter anderem auf der Grundlage des wichtigsten Antiterrorgesetzes Indiens, dem Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act), festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, einer verbotenen Organisation anzugehören. Die Männer bestreiten dies. Der Polizeikommissar erklärte, dass sich der Vorwurf lediglich darauf stütze, dass sie auf der Polizeiwache "maoistische" Parolen skandiert hatten. Die beiden Männer müssen bei einer Verurteilung möglicherweise mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.

Laut Angaben von Menschenrechtler_innen in Tamil Nadu setzt die Polizei das Antiterrorgesetz zunehmend ein, um Personen zu drangsalieren und einzuschüchtern, die abweichende Ansichten äußern. Bestimmte Inhalte des Gesetzes verletzen internationale Menschenrechtsstandards. So dürfen Verdächtige z. B. bis zu 180 Tage lang ohne Anklage in Haft gehalten werden, was die Untersuchungshaftdauer unter internationalen Standards weit übersteigt. Darüber hinaus enthält das Gesetz keine angemessenen Schutzmaßnahmen gegen Folter und andere Misshandlungen in der Untersuchungshaft.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Namen der fünf mutmaßlichen Maoist_innen, die festgenommen wurden, lauten Roopesh, Shyna, Anup, Easwaran und Kannan. Die Anklagen gegen sie lauten auf kriminelle Verschwörung, Volksverhetzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Bande bzw. Organisation. Ihnen wird vorgeworfen, im Jahr 2007 einen weiteren mutmaßlichen Maoisten und dessen Frau unterstützt zu haben.

Teile des Gesetzes zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act) entsprechen nicht internationalen Menschenrechtsstandards und könnten in Menschenrechtsverletzungen resultieren. Im Jahr 2008 durchgeführte Gesetzesänderungen erhöhten die Mindesthaftzeit von Tatverdächtigen von 15 auf 30 Tage und setzten die maximale Inhaftierungsdauer von 90 auf 180 Tage hoch. Diese Gesetzesänderungen gewährleisten zudem nicht auf angemessene Weise die vorgerichtlichen Schutzmaßnahmen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von Inhaftierten und sehen für schwere Straftaten in manchen Fällen eine Beweislastumkehr vor, so dass die Angeklagten ihre Unschuld beweisen müssen.