Drohende Hinrichtung am 12. Juni

Häftling im Todestrakt in Pontiac, Illinois

Häftling im Todestrakt in Pontiac, Illinois

Der 58-jährige William Van Poyck ist 1988 wegen Mordes an einem Gefängniswärter zum Tode verurteilt worden und soll am 12. Juni in Florida hingerichtet werden. Bei seinem Gerichtsverfahren hatte er nach vorliegenden Informationen keinem angemessenen Rechtsbeistand, zudem war er nicht der Schütze im ihm zur Last gelegten Mordfall. Der mutmaßliche Schütze starb 1999 im Gefängnis. Allem Anschein wurde er von WärterInnen zu Tode geprügelt.

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES FLORIDA
Governor Rick Scott
Office of the Governor, The Capitol
400 S. Monroe St. Tallahassee
FL 32399-0001, USA
Fax: (00 1) 850 488 7146
E-Mail: Rick.scott@eog.myflorida.com

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 12. Juni 2013 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst und möchte das verursachte Leid in keiner Weise verharmlosen.

  • Es beunruhigt mich sehr, dass der Rechtsbeistand von William Van Poyck die strafmildernde Beweise nicht untersucht und nicht vollständig dargestellt hat.

  • Ich möchte darauf hinweisen, dass es Beweise gibt, die zeigen, dass William Van Poyck nicht der Schütze gewesen ist und die die Entscheidung des Urteils beeinflussen könnten.

  • Ich fordere Sie daher eindringlich auf, die Hinrichtung von William Van Poyck zu verhindern und das Todesurteil umzuwandeln.

Sachlage

Am 24. Juni 1987 wurde der Gefängniswärter Fred Griffis erschossen, als er zusammen mit einem anderen Wärter einen Häftling zu einem Arzt außerhalb des Gefängnisses brachte. Die beiden Häftlinge, William Van Poyck und Frank Valdes, die an dem Ausbruchversuch aus dem Gefängnis beteiligt waren, wurden nach einer Verfolgungsjagd von der Polizei wieder in Haft genommen, des Mordes angeklagt und zum Tode verurteilt.

Bei seiner Gerichtsverhandlung sagte William Van Poyck aus, dass er den Fluchtversuch mitgeplant, Fred Griffis aber nicht erschossen habe. Er wurde dennoch zum Tode verurteilt. 1990 entschied der Oberste Gerichtshof von Florida, dass es keine hinreichenden Beweise dafür gibt, um William Van Poyck wegen Mordes unter erschwerenden Umständen für schuldig zu befinden, da keine Beweise vorliegen, dass er der Schütze war, durch dessen Schüsse der Gefängniswärter starb. Das Gericht entschied jedoch, dass die Beweislage ausreiche, um William Van Poyck eines besonders schweren Fall von Totschlag schuldig zu befinden, was zwar keine Auswirkungen auf die Schuld habe, aber "ein Faktor sei, der in Betracht gezogen werden könnte, um das angemessene Strafmaß festzusetzen." Sein Wissen über eine Straftat, bei der tödliche Gewalt zum Einsatz kommen könnte, könne geltend gemacht werden, um die Todesstrafe zu rechtfertigen.

Die Berufungsgerichte lehnten die Rechtsmittel ab, in denen geltend gemacht wurde, dass William Van Poycks Rechtsbeistand vor Gericht nicht angemessen gewesen sei, indem sie z.B. keine umfassenden Beweise über Missbrauch in der Kindheit und psychische Gesundheitsprobleme vorbrachte. Der leitende Rechtsbeistand, der nie zuvor in einem Todesstrafenfall als Verteidiger tätig gewesen war, hatte sich zur Vorbereitung der Phase des Verfahrens, in dem über das Strafmaß entschieden wird, bis zum Ende der Verfahrensphase Zeit gelassen, in der die Schuldfrage ermittelt wurde, weil er offensichtlich dachte, dass der Richter eine ein- bis dreiwöchige Pause zwischen den Phasen gewähren würde. Letztendlich begann die Strafmaßphase einen Tag, nachdem William Van Poyck für schuldig befunden worden war, was dem Rechtsbeistand nach eigenen Angaben nicht genügend Zeit für die Vorbereitung ließ.

Sein Rechtsbeistandskollege sagte nach dem Gerichtsverfahren, dass sie für die Strafmaßphase unvorbereitet waren und der Vorbereitung für die Beweislegung der psychischen Verfassung des Angeklagten mehr Zeit hätten widmen sollen. 1997 vertraten drei RichterInnen des Obersten Gerichtshof von Florida eine abweichende Meinung bei der 4-3 Entscheidung, in der das Rechtsmittel abgelehnt wurde, dass der Angeklagte keinen angemessenen Rechtsbeistand im Verfahren gehabt hatte. Die RichterInnen, die sich dieser Auffassung nicht angeschlossen hatten, erklärten, dass die Rechtsbeistände bis zu Beginn der Strafmaßphase nicht einmal einen Bruchteil der strafmildernden Beweise zusammengestellt hatten. Und selbst dann hätten die RechtsanwältInnen eingeräumt, die Beweise in aller Eile zusammengesucht zu haben. Nach Auffassung der RichterInnen stellten die unumstrittenen Fakten in diesem Fall ein eklatantes Beispiel für das Versagen der Rechtsbeistände dar, die Phase des Verfahrens, in der über das Strafmaß entschieden wird, angemessen vorzubereiten.

Frank Valdes erlag 1999 seinen schweren Verletzungen, die ihm GefängniswärterInnen zugefügt hatten, als er in einer Einzelzelle im Hochsicherheitsflügel des Florida-State-Gefängnisses inhaftiert war. Seine Verletzungen umfassten 22 gebrochene Rippen, einem gebrochenen Brustbein, Nase und Kiefer sowie Stiefelspuren in seinem Gesicht, Hals, Unterleib und Rücken. 2002 wurden drei GefängniswärterInnen in diesem Fall freigesprochen und die Anklagen gegen fünf weitere wegen Verabredung zum Mord fallen gelassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem englischen Bericht: www.amnesty.org/en/library/asset/AMR51/076/2002/en.