Hinrichtung ausgesetzt

Der Oberste Gerichtshof des US-amerikanischen Bundesstaats Nebraska hat die für den 14. Juni 2011 anberaumte Hinrichtung des Gefangenen Carey Dean Moore ausgesetzt. Der Hinrichtungsbefehl ist zurückgenommen worden.

Sachlage

Der Rechtsanwalt von Carey Dean Moore hatte am 17. Mai 2011 in einem Eilantrag an den Obersten Gerichtshof von Nebraska einen Hinrichtungsstopp zugunsten seines Mandanten beantragt. Zugleich hatte er in einem Schriftsatz an ein Gericht der Vorinstanz Einwände gegen den Vollzug der Todesstrafe durch die Giftspritze in Nebraska vorgebracht und seine Sorge darüber ausgedrückt, dass die Behörden von Nebraska kürzlich bei einer indischen Firma Sodium Thiopental eingekauft haben.

Nebraska war der letzte der US-amerikanischen Bundesstaaten, der zum Tode verurteilte Gefangene ausschließlich auf dem elektrischen Stuhl hinrichten ließ. Im Jahr 2008 entschied der Oberste Gerichtshof von Nebraska, dass diese Form der Hinrichtung mit der Verfassung des Bundesstaats unvereinbar sei. Daraufhin trat 2009 ein Gesetz in Kraft, mit dem die Giftspritze für den Vollzug der Todesstrafe eingeführt wurde. Zu jenem Zeitpunkt herrschte auf dem US-amerikanischen Markt ein Mangel an Sodium Thiopental, einer der drei für diese Art der Hinrichtung benutzten Substanzen. Der einzige US-amerikanische Hersteller von Sodium Thiopental beschloss zudem Anfang 2011, das Mittel vom Markt zu nehmen. Seitdem suchen die US-Bundesstaaten auf zum Teil fragwürdige Weise nach Alternativen. Sie kaufen beispielsweise Sodium Thiopental von ausländischen Herstellern und importieren die Substanz auf eine Weise in die USA, gegen die nach Bundesrecht Klage erhoben worden ist. Die Drogenbehörde (Drug Enforcement Administration – DEA) im US-Justizministerium untersucht derzeit einige dieser Importe. Anfang Januar 2011 ging bei der Gefängnisbehörde (Department of Corrections) des Bundesstaates Nebraska eine bei einer indischen Firma georderte Lieferung Sodium Thiopental ein. Das Unternehmen hat mittlerweile verlauten lassen, dass es keine Substanzen mehr an Interessenten verkaufen wird, die diese Produkte für Hinrichtungen verwenden möchten.

Der Oberste Gerichtshof von Nebraska hat mit Urteil vom 25. Mai die von Carey Dean Moore vor einem Gericht der Vorinstanz eingeleiteten rechtlichen Schritte zur Kenntnis genommen und das noch anhängige Verfahren als "ausreichenden Grund" für einen Hinrichtungsstopp bewertet. Die Richter nahmen den von ihnen am 21. April erlassenen Hinrichtungsbefehl zurück und setzten die ursprünglich für den 14. Juni angesetzte Hinrichtung aus.

Carey Dean Moore war 1980 des Mordes an zwei Taxifahrern schuldig gesprochen worden und sitzt seit nunmehr drei Jahrzehnten im Todestrakt ein. Zum Tatzeitpunkt war er 21 Jahre alt.

Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.