Haft ohne Kontakt zur Außenwelt
Ergebnis dieser Urgent Action
Nachdem die Behörden Aliyu Tasheku ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten hatten, waren Befürchtungen aufgekommen, dass er möglicherweise außergerichtlich hingerichtet werden könnte. Inzwischen ist sein Haftort bekannt.
Aliyu Tasheku befindet sich seit über sieben Monaten in Polizeigewahrsam. Er soll bei schlechter Gesundheit sein und keinen Zugang zu ärztlicher Versorgung haben. Zuletzt wurde er am 11. Mai gesehen – er ist an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty International befürchtet, dass ihm die außergerichtliche Hinrichtung drohen könnte.
Appell an
POLIZEICHEF
Force Headquarters
Loius Edet House
Shehu Shagari Way, Area 11 Garki
Abuja, NIGERIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General)
POLIZEICHEF DES BUNDESSTAATES BORNO
GRA Police Station
Shehu Laminu Way, Near Government House
Maiduguri
Borno state, NIGERIA
(korrekte Anrede: Dear Commissioner)
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT UND JUSTIZMINISTER
Ministry of Justice
New Federal Secretariat Complex
5th Floor Shehu Shagari Way
PMB 192 Garki, Maitama, Abuja
NIGERIA
BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA
S.E. Herrn Ayodeji Lawrence Ayodele
Geschäftsträger a.i.
Neue Jakobstraße 4, 10179 Berlin
Fax: 030-2123 0212
E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bin sehr um die Sicherheit von Aliyu Tasheku besorgt.
-
Ich bitte Sie eindringlich, umgehend den Aufenthaltsort von Aliyu Tasheku bekannt zu geben und ihm unverzüglich Zugang zu seinen Familienangehörigen, medizinischer Versorgung und Rechtsanwält_innen zu gewähren.
-
Ich fordere Sie auf, dem Gerichtsbeschluss zur Freilassung von Aliyu Tasheku gegen Kaution unverzüglich nachzukommen.
- Untersuchen Sie bitte, ob Aliyu Tasheku schwere Menschenrechtsverletzungen erleiden musste und stellen Sie etwaige Verantwortliche vor Gericht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Express concern for the safety of Aliyu Tasheku.
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Demand that the police immediately disclose the whereabouts of Aliyu Tasheku and grant him access to relatives, doctors and lawyers without delay.
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Demand the police immediately comply with the Order of the Magistrate Court by granting him bail.
- Call on the Inspector General of Police and the Attorney General of the Federation to investigate whether Aliyu Tasheku has been subjected to serious human rights abuses and hold those responsible accountable.
Sachlage
Aliyu Tasheku war am 20. September 2010 im nigerianischen Bundesstaat Borno festgenommen worden. Daraufhin wurde er über sieben Monate lang ohne Anklage auf einer Wache der Kriminalpolizei (Bezirk 10) in Abuja festgehalten. Ein solcher Gewahrsam verstößt gegen Artikel 35 der nigerianischen Verfassung, auf dessen Grundlage Festgenommene das Recht haben, innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden einem ordentlichen Gericht vorgeführt zu werden.
Aliyu Tashekus Rechtsanwält_innen beantragten eine gerichtliche Haftprüfung, da sie die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzweifelten, und forderten ein umgehendes Gerichtsverfahren. Daraufhin entschied der Oberste Richter des zuständigen Gerichts des Hauptstadtterritoriums (Federal Capital Territory – FCT) Abuja am 28. März 2011, Aliyu Tasheku gegen Kaution freizulassen. Aliyu Tasheku wurde jedoch nicht freigelassen. Stattdessen verlegte man ihn am 4. Mai wieder nach Maiduguri im Bundesstaat Borno, wo er bis zum 11. Mai auf der Polizeiwache der Government Reserved Area (GRA) in Polizeigewahrsam verblieb.
Am 12. Mai teilten Beamt_innen dieser Polizeiwache Menschenrechtsverteidiger_innen, die sich nach Aliyu Tasheku erkundigten, mit, dass er nicht mehr dort sei. Seinen Verbleib gaben die Beamt_innen nicht bekannt, sondern sagten nur, dass er "an einen unbekannten Ort gebracht" worden sei. Aliyu Tasheku wird der Kontakt mit der Außenwelt verweigert. Weder seine Rechtsanwält_innen noch sein Arzt, seine Familie oder seine Freunde haben von ihm gehört.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bin sehr um die Sicherheit von Aliyu Tasheku besorgt.
-
Ich bitte Sie eindringlich, umgehend den Aufenthaltsort von Aliyu Tasheku bekannt zu geben und ihm unverzüglich Zugang zu seinen Familienangehörigen, medizinischer Versorgung und Rechtsanwält_innen zu gewähren.
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Ich fordere Sie auf, dem Gerichtsbeschluss zur Freilassung von Aliyu Tasheku gegen Kaution unverzüglich nachzukommen.
- Untersuchen Sie bitte, ob Aliyu Tasheku schwere Menschenrechtsverletzungen erleiden musste und stellen Sie etwaige Verantwortliche vor Gericht.
[APPELLE AN]
POLIZEICHEF
Force Headquarters
Loius Edet House
Shehu Shagari Way, Area 11 Garki
Abuja, NIGERIA
(korrekte Anrede: Dear Inspector General)
POLIZEICHEF DES BUNDESSTAATES BORNO
GRA Police Station
Shehu Laminu Way, Near Government House
Maiduguri
Borno state, NIGERIA
(korrekte Anrede: Dear Commissioner)
KOPIEN AN
GENERALSTAATSANWALT UND JUSTIZMINISTER
Ministry of Justice
New Federal Secretariat Complex
5th Floor Shehu Shagari Way
PMB 192 Garki, Maitama, Abuja
NIGERIA
BOTSCHAFT DER BUNDESREPUBLIK NIGERIA
S.E. Herrn Ayodeji Lawrence Ayodele
Geschäftsträger a.i.
Neue Jakobstraße 4, 10179 Berlin
Fax: 030-2123 0212
E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Am 28. März 2011 entschied der Oberste Richter des zuständigen Gerichts des Hauptstadtterritoriums (Federal Capital Territory – FCT) Abuja, Aliyu Tasheku gegen Kaution freizulassen. Obwohl Aliyu Tasheku die Auflagen erfüllen konnte – das Zahlen einer Kaution sowie das Hinterlegen einer Sicherheitsleistung – wurde er nicht freigelassen. Stattdessen verlegte man ihn am 4. Mai wieder nach Maiduguri im Bundesstaat Borno, wo er bis zum 11. Mai auf der Polizeiwache der Government Reserved Area in Polizeigewahrsam verblieb.
Am 6. April erhielten der Polizeichef und zwei weitere Polizeibeamt_innen dem Vernehmen nach einen Bescheid, in dem sie vor den Folgen gewarnt wurden, die ein Widersetzen gegen den Gerichtsbeschluss zur Freilassung von Aliyu Tasheku nach sich ziehen würde.
Am 10. Mai wurde dem Leiter der Polizei und den beiden Polizeibeamt_innen ein Bescheid wegen Missachtung der Anweisungen des Gerichts zugestellt, da sie dem Gerichtsbeschluss zur Freilassung von Aliyu Tasheku immer noch nicht nachgekommen waren.
Am 11. Mai soll der Richter dem Polizeichef eine Woche Zeit eingeräumt haben, "um Gründe anzugeben, weshalb er keine Gefängnisstrafe wegen Missachtung der Anweisung des Gerichts, Aliyu Tasheku freizulassen, erhalten sollte". Der Fall wurde bis zum 18. Mai vertagt.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge verdächtigt man Aliyu Tasheku der Mitgliedschaft in einer islamischen Sekte namens Boko Haram. Aliyu Tashekus Aussagen zufolge war er als staatlicher Informant tätig, der die Sicherheitsbehörden über die Aktivitäten der Gruppe informierte.
In dem Bericht Killing at will: Extrajudicial executions and other unlawful killings in Nigeria zeigt Amnesty International auf, dass jedes Jahr hunderte Menschen von Angehörigen der nigerianischen Polizei getötet werden. In den ersten Tagen oder Wochen nach einer Festnahme dürfen die Familienangehörigen die Betroffenen für gewöhnlich in Gewahrsam besuchen. Später wird ihnen von den Polizeibeamt_innen gesagt, dass ihre inhaftierten Angehörigen "nach Abuja verlegt" wurden – dieser Ausdruck bedeutet gemeinhin, dass die Gefangenen von Polizeikräften getötet wurden.
Es kommt auch vor, dass sich die Polizeibeamt_innen schlicht weigern, den Verbleib der Inhaftierten bekannt zu geben. Den Familien der Betroffenen stehen gewöhnlich keine rechtlichen Mittel zur Verfügung, dagegen vorzugehen. Die meisten erfahren nie, was aus ihren Familienangehörigen geworden ist.