DEINE SPENDE KANN LEBEN RETTEN!
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Drohende Hinrichtung
Nach vorliegenden Informationen ist Mehdi Mazroui unmittelbar vom Vollzug der Todesstrafe bedroht. Zu dieser Strafe wurde er für ein Verbrechen verurteilt, das er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll. Am Morgen des 29. Mai 2009 verlegten ihn die iranischen Behörden in das Dastgerd-Gefängnis nach Isfahan, eine Maßnahme, die sie in Vorbereitung von Hinrichtungen häufig ergreifen.
Sende eine Kopie an
LEITER DER IRANISCHEN BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Qoveh Qazaiyeh
Pasteur St, Vali Asr Ave.,
south of Serah-e Jomhuri
Tehran 1316814737
IRAN
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: info@dadgostary-tehran.ir
(Betreff jeweils: FAO Mohammad Javad
Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Juli 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, PERSIAN, ARABIC, FRENCH, ENGLISH OR OWN LANGUAGE:
-
expressing great concern at reports that Mehdi Mazroui may be at imminent risk of execution for a crime he allegedly committed when he was under 18;
-
calling for re-trial of the case in proceedings meeting international standards for fair trial and in line with the Convention of the Rights of the Child, to which Iran is a state party;
-
urging the Iranian authorities to commute his death sentence;
- reminding the authorities that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), which prohibit the use of the death penalty against people convicted of crimes committed when they were under 18.
Appell an
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh /
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave.,
south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: shahroudi@dadgostary-tehran.ir
(Betreff: FAO Ayatollah Shahroudi)
RELIGIONSFÜHRER
His Excellency Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir oder über: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (English) http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persian)
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS, IN DENEN SIE
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sich angesichts der Berichte besorgt zeigen, denen zufolge Mehdi Mazroui in unmittelbarer Gefahr ist, wegen einer Straftat, die er im Alter von unter 18 Jahren begangen haben soll, hingerichtet zu werden;
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ein neues Gerichtsverfahren fordern, das internationalen Standards für einen fairen Prozess entspricht und mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vereinbar ist, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört;
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die iranischen Behörden auffordern, das Todesurteil umzuwandeln;
- die oberste Justizautorität daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ist, die die Anwendung der Todesstrafe gegen zum Tatzeitpunkt minderjährige StraftäterInnen verbieten.
Sachlage
Mehdi Mazroui war im Jahr 2002 nach einer tätlichen Auseinandersetzung verhaftet worden, bei der eine Person getötet worden war. Im Jahr 2005 hatte ein erstinstanzliches Gericht in Isfahan nach dem Prinzip der Vergeltung ("qesas") die Todesstrafe gegen ihn verhängt. Über den Prozess als solchen sind keine Einzelheiten verfügbar. Mehdi Mazroui bekannte sich schuldig, nachdem er Berichten zufolge gefoltert worden war. Er soll mit Schlägen gequält worden sein, ihm wurden offenbar Handknochen gebrochen, seine Schulter ausgerenkt und Fingernägel herausgerissen. Ein Teheraner Gericht höherer Instanz ordnete in der Folge eine Überprüfung des Falles an und verwies ihn zurück an eine vorinstanzliche Richterkammer. Dort wurde erneut die qesas-Strafe verhängt, ein Urteilsspruch, den der Oberste Gerichtshof im Februar 2009 bestätigte. Das Urteil soll den zuständigen Vollzugsbehörden übermittelt worden sein.
Hintergrundinformation
Seit 1990 sind in Iran mindestens 45 jugendliche Straftäter hingerichtet worden, acht von ihnen im Jahr 2008 und mindestens zwei im laufenden Jahr.
Völkerrechtliche Verträge untersagen die Hinrichtung von Menschen, welche im Alter von weniger als 18 Jahren straffällig werden. Ein solches Verbot findet sich in Artikel 6 (5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) wie auch im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Iran zählt zu den Vertragsstaaten beider Abkommen und hat sich damit verpflichtet, bei minderjährigen Straftätern auf die Todesstrafe zu verzichten.
Unter Verstoß gegen Artikel 6 (4) des IPBPR haben im Iran zum Tode verurteilte Menschen nicht das Recht, an den Staat einen Antrag auf Begnadigung oder auf Umwandlung ihrer Strafe zu richten. Vielmehr ist der Familie eines Mordopfern das Recht vorbehalten zu entscheiden, ob ein Täter hingerichtet werden soll oder ob sie anstelle seiner Hinrichtung eine finanzielle Entschädigung (diyeh) akzeptieren.
Für nähere Informationen über die Hinrichtungen von minderjährigen StraftäterInnen im Iran siehe:
Iran: The last executioner of children (MDE 13/059/2007, Juni 2007), http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007.