Drohende Abschiebung
Ergebnis dieser Urgent Action
Abdel Moneim Adam Suleiman, ein Flüchtling aus der sudanesischen Krisenregion Darfur, ist in Norwegen aufgenommen worden. Er ist nun nicht mehr gefährdet, in den Sudan abgeschoben zu werden.
Sudan Map
© Amnesty International
Die ägyptischen Behörden haben den aus Darfur im Sudan stammenden Flüchtling Abdel Moneim Adam Suleiman festgenommen. Abdel Moneim Adam Suleiman setzt sich in Ägypten für Flüchtlinge und MigrantInnen ein. Sein Engagement scheint Auslöser für seine Festnahme gewesen zu sein. Möglicherweise beabsichtigen die Behörden, Abdel Moneim Adam Suleiman in den Sudan abzuschieben, obwohl dort die Gefahr besteht, dass er gefoltert oder anderweitig misshandelt wird.
Appell an
INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim Youssef Ahmed
Ministry of the Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 20) 22 794 5529
E-Mail: moi@idsc.gov.eg
GENERALSTAATSANWALT
Abd El-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali,
Ramses Street
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 20) 22 577 4716
Sende eine Kopie an
LEITERIN DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM
AUßENMINISTERIUM
Laila Bahaa Eldin
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 9713
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte stellen Sie sicher, dass Abdel Moneim Adam Suleiman nicht gegen seinen Willen in den Sudan zurückgeführt wird, da ihm dort Folter oder andere Misshandlung drohen.
-
Sorgen Sie bitte dafür, dass Abdel Moneim Adam Suleiman unverzüglich und bedingungslos aus der Haft entlassen wird, sofern nicht wegen einer erkennbar strafbaren Handlung Anklage gegen ihn erhoben und ein internationalen Standards der Fairness entsprechendes Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet wird.
- Ich darf Sie an Ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen aus dem Jahr 1951 und das UN-Übereinkommen gegen Folter erinnern. Beide Verträge untersagen es Staaten, Menschen gegen ihren Willen in ein Land zurückzuführen, in dem ihnen Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Sachlage
Der 36-jährige Abdel Moneim Adam Suleiman, der sich in Ägypten für Flüchtlinge und MigrantInnen einsetzt, ist am 6. Mai 2012 in Kairo im zentralen Verwaltungsgebäude Mogamma in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes festgenommen worden. Angestellte des ägyptischen Innenministeriums hatten den Sudanesen aufgefordert, dort vorzusprechen und seinen Reisepass abzuholen, der ihm im Februar 2012 im Zuge einer früheren Festnahme abgenommen worden war.
Derzeit sitzt Abdel Moneim Adam Suleiman im nördlich von Kairo gelegenen Gefängnis Al-Qatanar ein. Über die rechtlichen Gründe für seine Festnahme und Inhaftierung liegen keine Angaben vor. Der Rechtsanwalt des 36-Jährigen hat mitgeteilt, gegen seinen Mandanten sei keine Anklage erhoben worden. Er werde in Haft gehalten, weil die ägyptischen Behörden davon ausgehen, dass er eine Gefahr für die "nationale Sicherheit" darstellt. Der Anwalt hat vor einem Verwaltungsgericht gegen die Ausweisungsverfügung Rechtsmittel eingelegt, über die voraussichtlich in der kommenden Woche verhandelt werden wird.
Amnesty International befürchtet, dass Abdel Moneim Adam Suleiman jederzeit gegen seinen Willen in den Sudan zurückgeführt werden könnte. Schon in der Vergangenheit sind Flüchtlinge, Asylsuchende und MigrantInnen aus Staaten südlich der Sahara ohne rechtstaatliches Verfahren und ungeachtet noch anhängiger Rechtsmittel in ihre Herkunftsländer zurückgeführt worden. Berichten zufolge hat der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Abdel Moneim Adam Suleiman als Flüchtling anerkannt.
Abdel Moneim Adam Suleiman ist Direktor des Sudanesischen Zentrums für Entwicklung und zeitgenössische Studien, das Übergriffe gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und MigrantInnen in Ägypten dokumentiert. Bereits im Januar 2012 und im darauf folgenden Monat hatten die Sicherheitskräfte den Menschenrechtsverteidiger zwei Mal vorübergehend in Haft genommen und zu seinen Aktivitäten in Ägypten befragt. Nach seiner Festnahme im Februar teilten die Behörden Abdel Moneim Adam Suleiman offenbar mit, dass seine Anwesenheit in Ägypten nicht länger erwünscht sei.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stellen Sie sicher, dass Abdel Moneim Adam Suleiman nicht gegen seinen Willen in den Sudan zurückgeführt wird, da ihm dort Folter oder andere Misshandlung drohen.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass Abdel Moneim Adam Suleiman unverzüglich und bedingungslos aus der Haft entlassen wird, sofern nicht wegen einer erkennbar strafbaren Handlung Anklage gegen ihn erhoben und ein internationalen Standards der Fairness entsprechendes Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet wird.
- Ich darf Sie an Ihre Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen aus dem Jahr 1951 und das UN-Übereinkommen gegen Folter erinnern. Beide Verträge untersagen es Staaten, Menschen gegen ihren Willen in ein Land zurückzuführen, in dem ihnen Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
[APPELLE AN]
INNENMINISTER
Mohamed Ibrahim Youssef Ahmed
Ministry of the Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 20) 22 794 5529
E-Mail: moi@idsc.gov.eg
GENERALSTAATSANWALT
Abd El-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali,
Ramses Street
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 20) 22 577 4716
KOPIEN AN
LEITERIN DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM
AUßENMINISTERIUM
Laila Bahaa Eldin
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 9713
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 22. Juni 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Nach Schätzungen des UNHCR hielten sich im Januar 2012 mehr als 10000 aus dem Sudan stammende Flüchtlinge und mehr als 14000 sudanesische Asylsuchende in Ägypten auf. Ägypten ist Vertragsstaat sowohl des UN-Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge als auch der OAU-Konvention über bestimmte Aspekte von Flüchtlingsproblemen in Afrika. Beide Verträge verpflichten Ägypten, Flüchtlingen internationalen Schutz zu gewähren. Laut einer Absichtserklärung zwischen Ägypten und dem UNHCR aus dem Jahr 1954 sind die ägyptischen Behörden zudem verpflichtet, Asylsuchenden Zugang zum UNHCR zu ermöglichen und dessen Entscheidungen über den Flüchtlingsstatus von Personen zu respektieren.
In den vergangenen Jahren und insbesondere seit Mai 2008, als die von Darfur aus operierende bewaffnete Oppositionsgruppe Justice and Equality Movement (JEM) die sudanesische Hauptstadt Khartum angriff, hat Amnesty International in Sudan zahlreiche Menschenrechtsverletzungen seitens des sudanesischen Geheimdienstes National Intelligence and Security Services (NISS) an aus Darfur stammenden Personen dokumentiert, darunter Inhaftierungen ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Misshandlungen sowie außergerichtliche Hinrichtungen. Auslöser für die Menschenrechtsverletzungen waren die ethnische Herkunft der Opfer oder ihre vermeintlichen politischen Verbindungen. In den Monaten nach den Angriffen der JEM auf die Hauptstadt Khartum gerieten in erster Linie aus Darfur stammende Angehörige der ethnischen Gruppe der Zaghawa ins Visier der vom NISS verübten Menschenrechtsverletzungen.
Mit der Rückführung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Sudan würden die ägyptischen Behörden gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoßen, nach denen die Rückführung von Menschen in Länder untersagt ist, in denen den betreffenden Personen Folter oder anderweitige schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Amnesty International hat die ägyptischen Behörden wiederholt aufgerufen, Übergriffe gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und MigrantInnen einzustellen. Nach wie vor werden an der Grenze Ägyptens zum Sudan Menschen aus dem genannten Personenkreis verhaftet, zu Freiheitsstrafen verurteilt und gegen ihren Willen in Länder zurückgeführt, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.