Obama muss Guantánamo schließen

US-Präsident Barack Obama hat sein Versprechen, Guantánamo zu schließen, immer noch nicht eingelöst

US-Präsident Barack Obama hat sein Versprechen, Guantánamo zu schließen, immer noch nicht eingelöst

Den US-Militärbehörden zufolge befinden sich 102 der insgesamt 166 Häftlinge des Marinestützpunkts Guantánamo Bay auf Kuba im Hungerstreik. 30 der Hungerstreikenden werden mit Schläuchen zwangsernährt. Die US-Regierung hat kürzlich "erneute Bemühungen" zur Schließung des Gefangenenlagers zugesichert.

Appell an

PRÄDISENT
President Barack Obama
The White House
1600 Pennsylvania Avenue NW
Washington DC 20500, USA
(korrekte Anrede: Dear President Obama /
Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 1) 202 456 2461
E-Mail: über die Website: www.whitehouse.gov/contact/submit-questions-and-comments

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Charles Hagel
US Department of Defense
1000 Defense Pentagon
Washington DC 20301-1000, USA
(korrekte Anrede: Dear Secretary of Defence /
Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister)
Fax: (00 1) 703 571 8951

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
John Kerry
US Department of State
2201 C Street, N.W.
Washington DC 20520
USA
Fax: (00 1) 202 647 2283

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030 8305 1050
E-Mail: über die Website: http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Juni 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich begrüße das Versprechen der Regierung, "erneute Bemühungen" zur Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo unternehmen zu wollen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, diesem Vorhaben dringend und langfristig Priorität einzuräumen, und bitte die Regierung und den Kongress, die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der USA in dieser Angelegenheit in vollem Umfang anzuerkennen und nach ihnen zu handeln.

  • Ich fordere Sie dringend auf, die Praxis der unbefristeten Inhaftierung ohne Anklageerhebung zu beenden und die Häftlinge entweder umgehend freizulassen oder ihnen unverzüglich ein faires Gerichtsverfahren vor einem Zivilgericht zu gewähren.

  • Stellen Sie bitte umgehend die Zwangsernährung hungerstreikender Häftlinge, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, ein.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Häftlinge umgehend regelmäßigen Zugang zu unabhängiger medizinischer Versorgung erhalten.

Sachlage

Der Hungerstreik von mittlerweile 102 der 166 Guantánamo-Häftlinge lässt verstärkt um die Gesundheit der Gefangenen fürchten. Bereits vor dem Hungerstreik gab es Anlass zu großer Sorge angesichts ihrer jahrelangen unbefristeten Inhaftierung und der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, denen die Häftlinge in Gewahrsam zum Teil ausgesetzt waren, wie z. B. Folter und andere Misshandlungen sowie Verschwindenlassen. Der Hungerstreik zeigt zudem die dringende Notwendigkeit unabhängiger medizinischer Versorgung auf, die bisher in Guantánamo nicht gegeben ist.

Mitte März befanden sich offiziellen Angaben zufolge 14 Häftlinge im Hungerstreik, Mitte April war diese Zahl bereits auf 45 angestiegen. Am 27. April wurden 100 Hungerstreikende gemeldet, und am 16. Mai schließlich 102. Mit Stand vom 16. Mai werden Berichten zufolge derzeit 30 Häftlinge mit Schläuchen zwangsernährt. Die Zwangsernährung eines Hungerstreikenden im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte durch Ärztepersonal verstößt gegen die Medizinethik und verletzt das Recht der Betroffenen auf freie Meinungsäußerung. Die Häftlinge im Hungerstreik wurden am 13. April in Einzelzellen verlegt. Es wird befürchtet, dass die Gefängnisbehörden möglicherweise Sanktionen gegen diese Häftlinge ergreifen. Sollte die Zwangsernährung absichtlich und vorsätzlich in einer Art und Weise durchgeführt werden, die unnötigen Schmerz und unnötiges Leid hervorruft, so wäre sie als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu betrachten.

Laut Angaben der Häftlinge begann der Hungerstreik im Februar als Reaktion auf missbräuchliche Zellendurchsuchungen, was jedoch von den Militärbehörden bestritten wird. In jedem Fall ist es unbestreitbar, dass dieser Hungerstreik eine Konsequenz der anhaltenden unbefristeten Inhaftierung ohne Anklage der meisten der 166 Guantánamo-Häftlinge ist. Dies betrifft auch diejenigen Gefangenen, die längst von den US-amerikanischen Behörden "zur Überstellung freigegeben" worden sind. Viele derjenigen, die nun die Nahrungsaufnahme verweigern, werden seit 2002 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten.

Am 30. April brach US-Präsident Barack Obama sein Schweigen zum Thema Guantánamo und erneuerte seine einstige Verpflichtung zur Schließung des Gefangenenlagers – eine Absicht, die er vor über vier Jahren für den 22. Januar 2010 verkündet hatte. Am 13. Mai versprach Justizminister Eric Holder "erneute Bemühungen zur Schließung von Guantánamo" und sagte, die Regierung "sehe sich nach Kandidaten um", um das Vorhaben anzugehen. Das Büro des Sondergesandten zur Schließung von Guantánamo Bay ist im Februar aufgelöst worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Einer der Guantánamo-Häftlinge im Hungerstreik ist der afghanische Staatsbürger Obaidullah, der am 21. Juli 2002 bei einer nächtlichen Razzia in seinem Haus in Afghanistan festgenommen wurde und sich seither ohne Anklageerhebung im Gewahrsam des US-Militärs befindet. Nach nunmehr fast elf Jahren ist immer noch kein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden, um etwaige Vorwürfe gegen ihn von einem unabhängigen Gericht abwägen zu lassen. Obaidullah ist Vater einer heute fast zehn Jahre alten Tochter, die zwei Tage vor seiner Festnahme geboren wurde. Obaidullah selbst war zum Zeitpunkt seiner Festnahme durch das US-Militär etwa 19 Jahre alt, heute ist er um die 30 Jahre alt. Seinem Rechtsbeistand sagte er Ende März: "Ich verliere zunehmend alle Hoffnung, weil ich nun seit fast elf Jahren hier in Guantánamo festgehalten werde und immer noch nicht weiß, was mit mir geschehen wird". Obaidullah gibt an, sich an früheren Hungerstreiks nicht beteiligt zu haben, nun aber als Reaktion auf Anfang Februar vorgenommene "entmenschlichende" Zellendurchsuchungen doch mit einem Hungerstreik begonnen zu haben.

Obaidullahs Rechtsbeistände berichteten Ende April: "Nach der Razzia am 13. April, in der die GefängniswärterInnen alle Hungerstreikenden in Einzelzellen verlegten, hatte er zwei Wochen lang keine Zahnbürste, keine Zahnpasta, keinen Nagelknipser und keine Seife. Die Möglichkeit einer Dusche oder Freizeitbeschäftigung wird ihm oft mitten in der Nacht angeboten, so dass er sich zwischen diesen Aktivitäten und seinem Schlaf entscheiden muss. Die WärterInnen veranstalten großen Lärm, um die Häftlinge um ihren Schlaf zu bringen." Sollten diese Vorwürfe der Wahrheit entsprechen, so liegt der Schluss nahe, dass Obaidullah für seinen Hungerstreik bestraft wird.

Ein weiterer Häftling im Hungerstreik ist der jemenitische Staatsangehörige Musa’ab Al Madhwani. Vor drei Jahren entschied ein Bundesrichter, seine detaillierten Vorwürfe über geheime Haft, Folter und anderweitige Misshandlung in US-Gewahrsam vor seiner Überstellung nach Guantánamo seien "glaubhaft". In einer eidesstattlichen Aussage im März sagte Musa’ab Al Madhwani: "Meine Eltern sind beide während meiner Zeit in Guantánamo Bay verstorben. Sie haben darauf gewartet, dass ich nach Hause komme, und jetzt sind sie tot. Ich befürchte, dass meine ganze Familie tot sein könnte, bevor ich aus diesem Gefängnis entlassen werde. Die anderen Häftlinge und ich haben jede Hoffnung verloren. Wir werden hier auf unbestimmte Zeit ohne Anklageerhebung festgehalten... Ich glaube nicht mehr daran, dass ich dieses Gefängnis lebendig verlassen werde."

Unter den Häftlingen, die mit Schläuchen zwangsernährt werden, befindet sich der Kuwaiter Fayiz al-Kandari. Er wird seit Mai 2002 ohne Gerichtsverfahren in Guantánamo festgehalten. Zuvor befand er sich in Afghanistan in Haft. Ebenfalls zwangsernährt wird der jemenitische Staatsbürger Uthman Abdul Rahim Mohammed Uthman, der im Oktober 2001 von den pakistanischen Behörden festgenommen und dann an die USA ausgeliefert wurde. Er befindet sich seit dem 16. Januar 2002 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Guantánamo in Haft. 2010 befand ein Bundesrichter seine Inhaftierung für rechtswidrig; die US-Regierung legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, woraufhin das Berufungsgericht das Urteil kippte.

Ein weiterer jemenitischer Häftling, Samir Naji al Hasan Moqbel, berichtete im April in den Medien über seine Zwangsernährung: "Ich werde nie vergessen, wie sie das erste Mal die Ernährungssonde in meine Nase schoben. Worte können gar nicht beschreiben, wie schmerzhaft eine solche Zwangsernährung ist. Als die Sonde durch meine Nase geschoben wurde, hatte ich das Gefühl, mich übergeben zu müssen, aber ich konnte nicht. Mein gesamter Brustkorb, Hals und Magen schmerzte. Niemals zuvor habe ich solche Schmerzen gespürt. Diese grausame Bestrafung wünsche ich niemandem. Ich werde immer noch zwangsernährt. Zweimal pro Tag binden sie mich in meiner Zelle an einen Stuhl. Meine Arme, Beine und mein Kopf werden festgebunden. Ich weiß nie genau, wann dies geschehen wird. Manchmal kommen sie in der Nacht, teilweise erst um 23.00 Uhr, wenn ich schon schlafe..."

In der Deklaration des Weltärztebundes von Malta zum Hungerstreik heißt es: "Zwangsernährung ist niemals ethisch vertretbar. Selbst wenn damit eine Heilwirkung erzielt werden soll, ist die mit Drohungen, Nötigung, Zwang und Anwendung physischer Gewalt verbundene Ernährung eine Form der unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung. Gleichermaßen abzulehnen ist die Zwangsernährung einiger Inhaftierter, um andere Hungerstreikende einzuschüchtern oder zu zwingen, ihren Hungerstreik abzubrechen."

Die jüngsten Ankündigungen vonseiten der US-Regierung geben zwar Anlass zu vorsichtigem Optimismus, was zumindest einige der Fälle der in Guantánamo inhaftierten Personen angeht. Doch die Regierung formuliert die Absicht der Schließung von Guantánamo unter Gesichtspunkten des nationalen Interesses, ausgehend von dem unilateralen und mit Fehlern behafteten "Kriegsrecht" der USA, und geht das Vorhaben nicht im Kontext eines Menschenrechtsrahmens an. Solange die US-Regierung diesen Ansatz nicht ändert und ihre völkerrechtlichen Menschenrechtsverpflichtungen nicht anerkennt, ist es wahrscheinlich, dass selbst bei einer Schließung von Guantánamo vielen Häftlingen nach wie vor ein unfaires Gerichtsverfahren vor einer Militärkommission bzw. die unbefristete Inhaftierung anderswo droht.

In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Stellen die US-Regierung aufgefordert, etwas im Fall Guantánamo zu unternehmen, so z. B. die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, drei UN-Sonderberichterstatter (der Sonderberichterstatter über Folter sowie der Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit und der Sonderberichterstatter zu Menschenrechten bei der Bekämpfung von Terrorismus) und die Interamerikanische Menschenrechtskommission. Weitere Informationen finden Sie in einem englischsprachigen Bericht unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR51/022/2013/en.