Abschiebung verhindern
Die ägyptischen Behörden haben offenbar die Absicht, Fthawi Zenawi Teklealefa, Bahlbi Goytom Aynalem, Abrham Afwerki Tafele und 85 weitere Asylsuchende und MigrantInnen, unter ihnen vier äthiopische und zahlreiche eritreiische StaatsbürgerInnen, gegen ihren Willen in ihre Heimat zurückzuschicken. Sollten die Behörden ihr Vorhaben umsetzen, besteht für die Asylsuchenden und MigrantInnen akute Gefahr, willkürlich inhaftiert, gefoltert und in unfairen Prozessen abgeurteilt zu werden.
Appell an
INNENMINISTER
H.E. Mansour Abdel Kerim Moustafa Essawy
Ministry of Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk,
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 20) 22 796 0682
E-Mail: moi@idsc.gov.eg
GENERALSTAATSANWALT
Abd El-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali
Ramses Street,
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General)
Fax: (00 20) 22 577 4716
Sende eine Kopie an
LEITERIN DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM
AUßENMINISTERIUM
Laila Bahaa Eldin
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo,
ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 9713
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte stellen Sie sicher, dass Fthawi Zenawi Teklealefa, Bahibi Goytom Aynalem, Abrham Afwerki Tafele und ihre Mitgefangenen nicht nach Äthiopien oder Eritrea zurückgeschickt werden.
-
Ich fordere Sie außerdem dazu auf, Zwangsrückführungen von Asylsuchenden und anderen Menschen in Staaten zu unterlassen, in denen die Gefahr besteht, dass sie gefoltert oder ihre Menschenrechte in anderer Weise schwer verletzt werden.
-
Ich erwarte, dass die ägyptische Regierung ihre internationalen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlings-konvention von 1951 und dem UN-Übereinkommen gegen Folter wahrt und weder Asylsuchende noch andere Menschen gegen ihren Willen in Länder zurückschickt, in denen sie Gefahr laufen, gefoltert oder in anderer Weise in ihren Menschenrechten schwer verletzt zu werden.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass sämtliche Asylsuchenden unverzüglich Kontakt zum Büro des UN-Flüchtlings-kommissariats in Ägypten aufnehmen können, um dort ihren Anspruch auf Asyl prüfen zu lassen.
Sachlage
Nach vorliegenden Meldungen wird der 22 Jahre alte eritreische Staatsbürger Fthawi Zenawi Teklealefa derzeit gemeinsam mit Bahibi Goytom Aynalem, Abrham Afwerki Tafele und 85 weiteren Asylsuchenden und Migran-tInnen auf der Polizeiwache von al-Mustaqbal in der im Nordosten Ägyptens gelegenen Stadt Ismaila in Haft gehalten.
Am 20. April 2010 wurde Fthawi Zenawi Teklealefa Berichten zufolge bei dem Versuch, die Grenze nach Israel zu überqueren, von den ägyptischen Sicherheitskräften beschossen und dabei am Oberschenkel verletzt. Man brachte ihn daraufhin zurächst in ein Krankenhaus nach al-Arish im Norden der Halbinsel Sinai und verlegte ihn später in eine Klinik in der Hauptstadt Kairo. Dort wurde Fthawi Zenawi Teklealefa operiert und anschließend wieder zur Polizeistation von al-Mustaqbal zurückgebracht. Auf der Wache hielt man ihn gemeinsam mit Bahibi Goytom Aynalem, Abrham Afwerki Tafele und 85 weiteren Personen unter erbärmlichen Bedingungen weiterhin in Haft. Mindestens zwei der dort untergebrachten Gefangenen sollen bei dem Versuch, die Grenze nach Israel zu überqueren, verletzt worden sein.
Nach Eritrea zurückgeführte Asylsuchende, insbesondere Personen, die sich durch Flucht dem Militärdienst zu entziehen versucht hatten, werden nach ihrer Rückkehr routinemäßig in ihren Menschenrechten verletzt. Sie werden unter anderem ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten sowie gefoltert oder anderweitig misshandelt. Aus Äthiopien stammende Asylsuchende, die ihre Heimat aufgrund ihrer Unterstützung oppositioneller Gruppen verlassen haben oder denen Nähe zu den Aufständischen unterstellt wird, laufen bei der Rückführung Gefahr, willkürlich inhaftiert, gefoltert und in unfairen Prozessen abgeurteilt zu werden.
In den zurückliegenden Jahren sind eritreische und Asylsuchende aus anderen Staaten über die ägyptisch-sudanesische Grenze oder auf dem Seeweg südlich der Stadt Hurghada nach Ägypten eingereist. Andere vom UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) anerkannte Flüchtlinge versuchen, aus dem Sudan auszureisen, um zu verhindern, dass sie von den sudanesischen Behörden gegen ihren Willen nach Eritrea zurückgeschickt wer-den.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stellen Sie sicher, dass Fthawi Zenawi Teklealefa, Bahibi Goytom Aynalem, Abrham Afwerki Tafele und ihre Mitgefangenen nicht nach Äthiopien oder Eritrea zurückgeschickt werden.
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Ich fordere Sie außerdem dazu auf, Zwangsrückführungen von Asylsuchenden und anderen Menschen in Staaten zu unterlassen, in denen die Gefahr besteht, dass sie gefoltert oder ihre Menschenrechte in anderer Weise schwer verletzt werden.
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Ich erwarte, dass die ägyptische Regierung ihre internationalen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlings-konvention von 1951 und dem UN-Übereinkommen gegen Folter wahrt und weder Asylsuchende noch andere Menschen gegen ihren Willen in Länder zurückschickt, in denen sie Gefahr laufen, gefoltert oder in anderer Weise in ihren Menschenrechten schwer verletzt zu werden.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass sämtliche Asylsuchenden unverzüglich Kontakt zum Büro des UN-Flüchtlings-kommissariats in Ägypten aufnehmen können, um dort ihren Anspruch auf Asyl prüfen zu lassen.
[APPELLE AN]
INNENMINISTER
H.E. Mansour Abdel Kerim Moustafa Essawy
Ministry of Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk,
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 20) 22 796 0682
E-Mail: moi@idsc.gov.eg
GENERALSTAATSANWALT
Abd El-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali
Ramses Street,
Cairo
ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General)
Fax: (00 20) 22 577 4716
KOPIEN AN
LEITERIN DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM
AUßENMINISTERIUM
Laila Bahaa Eldin
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo,
ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 9713
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7, 10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Juni 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Amnesty International hat die ägyptischen Behörden wiederholt aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, Asylsuchenden und MigrantInnen einzustellen. Flüchtlinge werden in Ägypten inhaftiert, in Länder abgeschoben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, und auch getötet. Mit der Abschiebung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und MigrantInnen in solche Staaten verstoßen die ägyptischen Behörden in eklatanter Weise gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen. Immer wieder gehen die Behörden auch in unverhältnismäßiger Weise mit tödlicher Gewalt gegen Menschen vor, die über die ägyptisch-israelische Grenze nach Israel zu gelangen versuchen. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Personen aus dem Sudan und Eritrea, unter ihnen wahrscheinlich auch Flüchtlinge oder Asylsuchende. Amnesty International hat die Tötungen und die Anwendung exzessiver Gewalt wiederholt verurteilt.
Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hat sich am 2. März 2010 gegen die Tötungen gewandt. "Die Situation", so ihre Worte, "ist unzumutbar. Die bloße Anzahl der Opfer legt nahe, dass zumindest einige ägyptische Sicherheitsbeamte eine Politik des gezielten Todesschusses verfolgt haben." Die ägyptischen Behörden weisen derartige Vorwürfe stets zurück und verteidigen den Einsatz tödlicher Gewalt ihrer GrenzbeamtInnen. Doch nach dem Völkerrecht darf tödliche Gewalt nur angewandt werden, wenn sie zur Selbstverteidigung unumgänglich ist. Ägypten ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Afrikanischen Flüchtlingskon-vention der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU). Beide Abkommen verpflichten die Vertragsstaaten, Flüchtlingen Schutz zu gewähren. Laut einer Absichtserklärung zwischen Ägypten und dem UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR aus dem Jahr 1954 müssen die ägyptischen Behörden Asylsuchenden Gespräche mit VertreterInnen des UNHCR gestatten und Beschlüsse des UNHCR über ihren Flüchtlingsstatus respektieren. Ägypten hat derzeit den Vorsitz im Exekutivausschuss des UNHCR inne und leitet somit die Organisation.
Der UNHCR hat an alle Regierungen Richtlinien herausgegeben, in denen er sich aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen in Eritrea gegen die Rückführung von eritreischen Asylsuchenden ausspricht. Die Richtlinien sind nach wie vor in Kraft.
In der Vergangenheit sind immer wieder nach Eritrea abgeschobene Flüchtlinge und Asylsuchende festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und gefoltert worden. In dem Land befinden sich mehrere tausend Menschen von der Außenwelt abgeschnitten ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in geheimer und zeitlich unbefristeter Haft. Sie sind festgenommen worden, weil die Behörden sie der Opposition zur Regierung verdächtigen, weil sie evangelikalen oder anderen verbotenen Glaubensgemeinschaften angehören, sich dem Militärdienst entzogen oder außer Landes zu fliehen versucht hatten. Die eritreischen Behörden betrachten den Vorgang der Asylantragstellung als Landesverrat, weshalb aus dem Ausland abgeschobene eritreische Asylsuchende bei ihrer Rückkehr mit Inhaftierung rechnen müssen. Die in Eritrea herrschenden Haftbedingungen kommen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich.
In Äthiopien werden vermeintliche oder tatsächliche Oppositionelle und Menschen, die im Verdacht stehen, aufständischen Gruppierungen anzugehören, häufig in Haft genommen und einige von ihnen über lange Zeiträume hinweg willkürlich in Gewahrsam gehalten. Die Zahl der politischen Gefangenen im Land ist beträchtlich. Prozesse gegen Mitglieder politischer Oppositionsparteien und der Unterstützung aufständischer Gruppierungen beschuldigte Personen verstoßen immer wieder gegen international verankerte Standards für faire Gerichtsverfahren. In den Untersuchungshaftanstalten des Landes wie etwa Polizeistationen oder Einrichtungen des Militärs sind Folterungen und Misshandlungen an der Tagesordnung. Äthiopische Staatsangehörige, die in ihrer Heimat aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Überzeugungen Verfolgung erfahren haben und ins Ausland geflüchtet sind, müssen befürchten, im Falle ihrer Rückführung nach Äthiopien Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden.