Drohende Abschiebung

Mohammad Hassan Haji könnte ab dem 31. Mai jederzeit aus Uganda nach Somalia abgeschoben werden, wo ihm schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Appell an

INNENMINISTER
Hon. Ali Kirunda Kivejinja
Crested Towers
PO Box 7084
Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 256) 414 343 088

BEAUFTRAGTER FÜR KATASTROPHENSCHUTZ UND FLÜCHTLINGE
Mr. Martin Owor
Office of the Prime Minister (OPM)
Post Office Building
Yusuf Lule Road
P.O. Box 341, Kampala
UGANDA
(korrekte Anrede: Dear Commissioner)
Fax: (00 256) 414 341 139

Sende eine Kopie an

LEITERIN DER EINWANDERUNGSBEHÖRDE IM INNENMINISTERIUM
Mrs Josephine Ali Ekwang
Commissioner, Inspections & Legal Services, Directorate of Citizenship & Immigration Control
Ministry of Internal Affairs
Plot 75, Jjinja Road, PO Box 7191
Kampala
UGANDA
Fax: (00 256) 414 343 088

BOTSCHAFT DER REPUBLIK UGANDA
S.E. Herrn Francis Kamujanduzi Butagira
Axel-Springer-Straße 54a
10117 Berlin
Fax: 030 2404 7557
E-Mail: ugembassy@yahoo.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Juli 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die ugandischen Behörden auf, ihren Verpflichtungen gemäß dem Non-Refoulement-Prinzip (Abschiebungsverbot) nachzukommen und Mohammad Hassan Haji nicht nach Somalia abzuschieben, wo ihm Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderen Misshandlungen drohen.

  • Fordern Sie, dass jede Person, die von der Polizei festgenommen wird und in Uganda einen Asylantrag stellen möchte, dies ungehindert tun kann, und verlangen Sie die Zusicherung, dass Abschiebeverfahren rechtmäßig verlaufen und alle Schutzmaßnahmen eines regulären Verfahrens beinhalten, einschließlich der Möglichkeit, den Ausweisungsbeschluss vor Gericht anzufechten.

  • Erinnern Sie die ugandischen Behörden daran, dass Asylsuchende nur nach Ausschöpfung aller Alternativen inhaftiert werden sollen, und sie in jedem einzelnen Fall begründen müssen, dass die Maßnahme notwendig und angemessen ist.

  • Erinnern Sie die ugandischen Behörden an ihre Verpflichtungen gemäß der Flüchtlingskonvention, Asylsuchende nicht zu bestrafen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Ugandan authorities to comply with their non-refoulement obligations and immediately halt the forcible return of Mohammad Hassan Haji to Somalia, where there is a risk he would face serious human rights abuses if he is returned, including torture or other ill-treatment.

  • Demanding that anyone apprehended by police who wishes to claim asylum in Uganda is provided with the full opportunity to do so and calling for assurances that any deportation procedures are in accordance with due process of law and include full procedural safeguards, including the opportunity to effectively challenge a deportation order in court.

  • Reminding the Ugandan authorities that asylum-seekers should only be detained as a last resort, after justifying in each individual case that it is a necessary and proportionate measure, and that no other alternative will suffice.

  • Reminding the Ugandan authorities of their obligations not to penalize asylum seekers in line with Uganda’s obligations under the Refugee Conventions.

Sachlage

Mohammad Hassan Haji flüchtete 2008 aus Somalia. Nachdem er zum Christentum konvertiert war, hatte ihn die bewaffnete Oppositionsgruppe al-Shabab ständig bedroht und gezwungen, seine Arbeit als Kameramann bei einem muslimischen Unternehmen aufzugeben. Aus Angst um sein Leben flüchtete er im Mai 2008 nach Kenia. Dort wohnte er bei seinem Onkel in Nairobi. Sein Onkel beschimpfte ihn jedoch und drohte Berichten zufolge damit, ihn aufgrund seiner Religion zu töten. Im April 2009 überquerte Mohammad Hassan Haji die Grenze nach Uganda, um Asyl zu suchen. Er lebte in einem überwiegend von somalischen StaatsbürgerInnen bewohnten Vorort der Hauptstadt Kampala. Im Dezember 2009 reiste er nach Katuna, nahe der Grenze zu Ruanda, weil er erfahren hatte, dass sein Bruder, der sich dort aufhielt, erkrankt war. In Katuna wurde Mohammad Hassan Haji festgenommen, inhaftiert und anschließend wegen illegaler Einreise nach Uganda angeklagt. Man stellte ihn in Kabale, im Südwesten Ugandas, vor Gericht und befand ihn für schuldig. Am 10. März 2010 ordnete das Gericht an, ihn nach Somalia abzuschieben.

Mohammad Hassan Haji befindet sich derzeit in Polizeigewahrsam in Kampala. Den ugandischen Behörden zufolge kann die Abschiebung ab dem 31. Mai jederzeit stattfinden.

Der Zivilbevölkerung in Somalia drohen im Zuge des andauernden Konflikts Folter und andere Misshandlungen, rechtswidrige Tötungen sowie willkürliche und unverhältnismäßige Angriffe. Deshalb sollte niemand nach Somalia abgeschoben werden. Im Fall von Mohammad Hassan Haji besteht jedoch eine noch größere Gefahr, dass er aufgrund seiner Konvertierung zum Christentum Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden könnte.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit Beginn der Offensive von bewaffneten Gruppen gegen die Föderale Übergangsregierung (TFG) am 7. Mai 2009 sind Zivilpersonen in Somalia immer wieder Opfer von willkürlichen und unverhältnismäßigen Angriffen aller Konfliktparteien geworden. Dabei wurden Tausende verletzt und getötet. Aufgrund der Kämpfe erreicht kaum noch humanitäre Hilfe die Region. Zivilpersonen, die in den von bewaffneten Gruppen kontrollierten Gebieten leben, werden zunehmend Opfer von Entführungen, Folter und rechtswidrigen Tötungen. Auf Anweisung gerichtsähnlicher Behörden, die unter der Kontrolle von lokalen Anführern in Verbindung mit bewaffneten Gruppierungen stehen, sind Menschen gesteinigt oder öffentlich hingerichtet worden, anderen wurden Körperteile zwangsamputiert und sie wurden ausgepeitscht. Diejenigen, die gegen humanitäres Völkerrecht verstoßen, gehen weiterhin straffrei aus.

Dem UNHCR zufolge besteht keine "interne Fluchtalternative" (internal flight (or relocation) alternative, IFA/IRA) in Süd- und Zentralsomalia. Ob eine IFA in Puntland oder Somaliland besteht, hängt von den Umständen jedes einzelnen Falls ab. Angesichts der Gegebenheiten in Puntland und Somaliland ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass auch dort keine interne Fluchtalternative gegeben ist.
Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist Uganda dazu verpflichtet, illegale Einreise oder unerlaubten Aufenthalt nicht unter Strafe zu stellen, wenn eine Person Zuflucht sucht, da ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr ist. Als Vertragsstaat des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist Uganda außerdem verpflichtet, niemanden in ein Land abzuschieben, in dem ihm oder ihr Folter droht. Zusätzlich empfehlen die UNHCR-Richtlinien von 2010 Regierungen, aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen im Land niemanden nach Somalia anzuschieben. Den UNHCR-Richtlinien zufolge "gab es in den vergangenen Jahren in Somalia eine Reihen von Drohungen von Seiten radikaler islamitischer Gruppierungen gegen somalische Christen und insbesondere gegen Somalier, die vom Islam zum Christentum konvertiert sind".