Anklage wegen Facebook-Eintrag

Diese Urgent Action ist beendet.

Der jordanische Journalist Tayseer al-Najjar ist am 12. Februar in Abu Dhabi aus dem Gefängnis entlassen worden und durfte nach Jordanien zurückkehren. Er war am 13. Dezember 2015 in den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen und wegen eines Facebook-Posts zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der gewaltlose politische Gefangene hätte am 13. Dezember 2018 freigelassen werden sollen, doch seine Haft wurde verlängert, da seine Familie die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnte.

Zeichnung dreier Ausrufezeichen

Der jordanische Journalist und Dichter Tayseer al-Najjar stand am 18. Januar und am 1. Februar vor der Strafkammer des Bundesberufungsgerichts in Abu Dhabi. Er wird beschuldigt im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung auf Facebook "den Ruf und das Prestige des Emiratstaats geschädigt" zu haben. Seine nächste Anhörung findet am 15. Februar statt.

Appell an

VIZEPRÄSIDENT UND MINISTERPRÄSIDENT HH Sheikh Mohammed bin Rashid al-Maktoum Prime Minister’s Office P.O. Box: 212000, Dubai VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE (Anrede: Your Highness / Eure Hoheit) Fax: (00 971) 4 330 4044 Twitter: @HHShkMoh E-Mail: info@primeminister.ae

INNENMINISTER Lt. Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan Zayed Sport City, Arab Gulf Street Near to Shaikh Zayed Mosque P.O. Box: 398, Abu Dhabi VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE (Anrede: Your Highness / Eure Hoheit) Fax: (00 971) 2 402 2762 oder (00 971) 2 441 5780 E-Mail: moi@moi.gov.ae

Sende eine Kopie an

KRONPRINZ VON ABU DHABI HH Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan Crown Prince Court King Abdullah Bin Abdulaziz Al Saud Street P.O. Box: 124 Abu Dhabi VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Fax: (00 971) 2 668 6622 Twitter: @MBZNews

 

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE S.E. Herr Ali Abdulla Mohamed Saeed Alahmed Hiroshimastraße 18-20 10785 Berlin Fax: 030-5165 1900 E-Mail: AmbOffice.Berlin@mofa.gov.ae

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie, Tayseer al-Najjar sofort und bedingungslos freizulassen, da er sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befindet.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Tayseer al-Najjar bis zu seiner Freilassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt wird und umgehend Zugang zu jeglicher erforderlichen medizinischen Betreuung erhält.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the UAE authorities to explain to Tayseer Salman al-Najjar why has he been arrested, and urging them to either charge him promptly with a recognizable criminal offence or else release him immediately and unconditionally if he has been held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to ensure that while he is detained, he is protected from torture and other ill-treatment, and given prompt access to a lawyer of his choice and any necessary medical treatment he may require.

Sachlage

Tayseer al-Najjar arbeitet als Kulturjournalist für die Zeitung al-Dar in Abu Dhabi. Am 18. Januar 2017 stand er vor der Strafkammer des Bundesberufungsgerichts in Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)vor Gericht. Dies war seine erste Anhörung vor Gericht seit seiner Festnahme im Dezember 2015. Er wurde offiziell wegen "Veröffentlichung von Informationen" in seinem Facebook-Account im Jahr 2014 "mit dem Ziel den Ruf und das Prestige des Emiratstaats zu schädigen" angeklagt. In diesem Kommentar lobte er den palästinensischen Widerstand in Gaza und kritisierte Länder, darunter auch die VAE. Er streitet eine "Beleidigung" der VAE ab. Die Anhörung wurde auf den 1. Februar verschoben, damit er von einem Rechtsbeistand vertreten werden konnte. Die nächste Anhörung soll am 15. Februar stattfinden.

Am 3. Dezember 2015, war Tayseer al-Najjar am Flughafen in Abu Dhabi und wollte in die jordanische Hauptstadt Amman reisen, um dort seine Familie zu besuchen. Die Behörden näherten sich ihm dort und erklärten, dass er die Vereinigten Arabischen Emirate nicht verlassen dürfe. Am Morgen des 13. Dezember wurde er telefonisch angewiesen, um 19 Uhr desselben Tages bei der Sicherheitsbehörde in Abu Dhabi zu erscheinen. Kurz bevor er das Gebäude der Behörde betrat, telefonierte er um 19 Uhr mit seiner Frau in Jordanien. Anschließend wurde er festgenommen.

Die Familie von Tayseer al-Najjar erfuhr erst von seinem Verbleib und den Gründen für seine Festnahme, als er sie am 18. Februar 2016 anrufen durfte. Er teilte ihnen mit, dass man ihn bei der Staatssicherheitsbehörde in Einzelhaft festhalte und ihn "stark unter Druck setze" damit er "gestehe". Etwa zehn Tage später rief er seine Frau ein weiteres Mal an und sagte ihr, dass man ihn in das al-Wathba-Gefängnis in Abu Dhabi gebracht habe. Dort wird er bis heute festgehalten. Tayseer al-Najjar wurde in Erwartung des Gerichtsverfahrens etwas über ein Jahr in Haft gehalten. In dieser Zeit hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Tayseer al-Najjar ist verheiratete und hat fünf kleine Kinder, die zusammen mit seiner Frau in Jordanien leben. Im April 2015 zog er in die Vereinigten Arabischen Emirate, wo er eine Stelle bei Al-Jewa, einem großen Verlag, antrat. Er sollte für den Kulturteil der Wochenzeitung al-Dar, die im Januar 2016 zum ersten Mal erschien, schreiben. Während des Gaza-Konflikts im Juli 2014 schrieb Tayseer al-Najjar in einem Beitrag auf Facebook: "Nachricht an einige Journalisten und Schriftsteller, die den Widerstand im Gaza-Streifen nicht gutheißen … Es können in einem Fall nicht beide Seiten Recht haben, aber der Widerstand im Gaza-Streifen ist richtig und alle anderen liegen falsch, so wie Israel, die VAE, [der Präsident von Ägypten] al-Sisi und andere Regierungen, die sich nicht länger vor der Schande selbst schämen."

Seit 2011 gehen die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auf beispiellose Art und Weise gegen freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in dem Land vor. Der Raum für Kritik ist deutlich kleiner geworden. Viele Staatsbürger_innen der VAE und anderer Länder, die Kritik an der Regierung der VAE, der Politik oder der Menschenrechtslage geübt haben, sind Opfer von Einschüchterungen und Drangsalierungen, Folter, unfairen Gerichtsverfahren und Inhaftierungen geworden. Die Behörden haben mehr als 100 Aktivist_innen und Regierungskritiker_innen festgenommen, inhaftiert und auf Grundlage weit gefasster und pauschaler Anklagepunkte, die die nationale Sicherheit oder Internetkriminalität betreffen und in Gerichtsverfahren, die nicht den Standards für ein faires Verfahren entsprechen, unter Anklage gestellt. Betroffen sind unter anderem bekannte Anwält_innen, Richter_innen und Wissenschaftler_innen. Einige Personen, die Opfer des Verschwindenlassens geworden waren, gaben später an, dass man sie gefoltert und anderweitig misshandelt habe. Unter anderem soll man sie während ihrer Verhöre, bei denen keine Rechtsbeistände anwesend waren, gezwungen haben, "Geständnisse" abzugeben. Die Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshofs lässt solche "Geständnisse" häufig als Beweismittel zu und nutzt sie selbst dann zur Verurteilung der Angeklagten, wenn sie sie später zurückgezogen haben. Die Verwendung solcher "Beweise" verstößt gegen internationale Menschenrechtsnormen.

Am 29 November 2016 trat das Bundesgesetz 11/2016 in Kraft. Dieses Gesetz betrifft die Bundesjustizbehörde. Sie führte ein Rechtsmittelverfahren für Fälle mit Bezug zur staatlichen Sicherheit ein. Verfahren vor der Kammer für Staatssicherheit des Obersten Bundesgerichtshofs entsprechen nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Amnesty International hat insbesondere Sorge über das Fehlen eines Rechtsmittelverfahrens vor dieser Kammer geäußert, da dies verhindert, dass Angeklagte Gerichtsentscheidungen anfechten können. Am 20. Dezember 2016 hat Amnesty International dem Justizminister der VAE geschrieben und das neue Gesetz begrüßt, aber auch die Sorge geäußert, dass es das Problem unfairer Gerichtsverfahren nicht löst, wenn es nicht von Änderungen in der Strafprozessordnung begleitet wird, insbesondere bei der Behandlung von Fällen im Bereich der nationalen Sicherheit und angrenzender Thematiken.