MEINUNGSFREIHEIT BEDROHT

JournalistInnen in Burundi sehen sich bereits seit einigen Jahren Schikanen, Einschüchterungen und willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt. Dennoch weist Burundi immer noch eine sehr lebendige Medienlandschaft auf, die eine wichtige Informationsquelle für die Bevölkerung darstellt, indem z. B. über Vorwürfe der Verletzung der Menschenrechte oder der Korruption berichtet wird. JournalistInnen sind im gesamten Land aktiv und betreiben hochbrisante, manchmal auch lebensgefährliche Recherchen.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Pierre Nkurunziza

Office of the President
Boulevard de l’Uprona

BP 1870
Bujumbura
BURUNDI
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 257) 2224 8908
E-Mail: president@burundi.bi

PRÄSIDENT DES SENATS
President of the Senate
Gabriel Ntisezerana
Senate of Burundi
Avenue Yaranda

BP 814

Bujumbura
BURUNDI
(Anrede: Your Honour / Sehr geehrter Herr Senatspräsident)
Fax: (00 257) 2224 5114

Sende eine Kopie an

LEITER DER KOMMISSION FÜR SOZIALES UND JUGEND
Samuel Ndayiragije
Senate of Burundi
Avenue Yaranda
BP 814

Bujumbura
BURUNDI
Fax: (00 257) 2224 5114

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BURUNDI
S. E. Herrn Anatole Bacanamwo
Berliner Straße 36
10715 Berlin
Fax: 030-23 45 67 20
E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, den Entwurf des Pressegesetzes in seiner aktuellen Form abzulehnen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, allen JournalistInnen des Landes das Recht auf freie Meinungsäußerung zuzugestehen und es ihnen zu ermöglichen, ihrer rechtmäßigen Tätigkeit unbehelligt und ohne Einschränkungen nachzugehen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to reject the draft press law in its current form.

  • Calling on them to guarantee freedom of expression to all journalists in Burundi and allow them to carry out their legitimate work freely and independently.

Sachlage

Der derzeitige Gesetzentwurf würde die Arbeit von JournalistInnen in unzulässiger Weise einschränken und damit das Recht der burundischen Bevölkerung, Informationen und Gedankengut zu beschaffen und weiterzugeben, verletzen. Der Gesetzentwurf wurde am 3. April von der Nationalversammlung angenommen. Wenn er nun auch vom Senat verabschiedet wird, muss das Gesetz nur noch vom Präsidenten unterzeichnet werden, bevor es in Kraft treten kann.

Der Gesetzentwurf enthält einige besonders restriktive Bestimmungen, und da das Gesetz JournalistInnen von der Ausübung ihrer rechtmäßigen Tätigkeit abhalten würde, verstößt es gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. In den Artikeln 17, 18 und 19 sind zahlreiche neue Bedingungen für JournalistInnen festgelegt. Werden diese nicht eingehalten, können hohe Strafen die Folge sein. Viele dieser Auflagen sind übermäßig schwammig formuliert und können daher großflächig ausgelegt und zur Verhinderung der Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit eingesetzt werden. Laut Artikel 19 soll es z. B. nur eingeschränkt möglich sein, über Angelegenheiten zu berichten, die irgendwie mit der staatlichen und öffentlichen Sicherheit in Verbindung stehen; Informationen beinhalten, die die Wirtschaft des Landes gefährden könnten; oder die den Präsidenten beleidigen (outrages et injures à l’endroit du Chef de l’Etat).

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ein Entwurf des Pressegesetzes sieht neue Bestimmungen vor, nach denen es in bestimmten Fällen ermöglicht werden soll, JournalistInnen zur Bekanntgabe ihrer Quellen zu verpflichten.

Die geplanten Geldbußen könnten sich auf bis zu 8 Millionen BIF (etwa 5.000 US-Dollar bzw. knapp 4.000 EUR) belaufen, was für Medienbetriebe unerschwinglich wäre.
Die Regierungspartei Burundis, "Conseil national pour la défense de la démocratie-Forces pour la défense de la démocratie" (CNDD-FDD), regiert seit 2010 effektiv oppositionslos. Damals war die Oppositionspartei vom Wahlkampf zurückgetreten. Burundische JournalistInnen berichten immer wieder, dass sie allein aufgrund der Ausübung ihrer rechtmäßigen Tätigkeit von den Behörden schikaniert und eingeschüchtert werden.

Sowohl die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker als auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die burundische Verfassung beinhalten anerkannte Standards zur Meinungsfreiheit.