Drohende Hinrichtung
Todesstrafe stoppen!
© Amnesty International
Abdul Basit, der 2009 des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurde, könnte jederzeit hingerichtet werden. Seine Hinrichtung ist seit Juli 2015 bereits dreimal in letzter Minute ausgesetzt worden. Seit 2010 ist er von der Hüfte abwärts gelähmt. Seine Lähmung geht auf die unmenschlichen Bedingungen zurück, unter denen er im Zentralgefängnis in Faisalabad festgehalten wurde.
Appell an
PRÄSIDENT
Honourable Mr Mamnoon Hussain
President's Secretariat
Islamabad
PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 8479
Twitter: @Mamnoon_hussain
PREMIERMINISTER
Muhammad Nawaz Sharif
Prime Minister House, Secretariat
Constitution Avenue
Islamabad
PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
Twitter: @PMNawazShari
REGIERUNGSCHEF VON PUNJAB
Shahbaz Sharif
Chief Minister Secretariat
7-Club Road
GOR-I, Lahore
PAKISTAN
(Anrede: Dear Mr. Sharif / Sehr geehrter Herr Sharif)
Fax: (00 92) 42 992 04301
Twitter: @shahbazsharif
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S. E. Herrn Jauhar Saleem
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de oder berlin@mofa.gov.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Abdul Basit wurde vor mehr als sechs Jahren des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er beteuert stets seine Unschuld. Seit 2010 ist er von der Hüfte abwärts gelähmt. Diese Lähmung geht auf die unmenschlichen Bedingungen, unter denen er im Zentralgefängnis von Faisalabad festgehalten wurde, und auf die unzureichende Gesundheitsversorgung nach der Diagnose einer tuberkulösen Meningitis zurück. Ursprünglich sollte er am 29. Juli 2015 hingerichtet werden. Der Termin wurde dann zunächst auf den 22. September und anschließend auf den 24. November 2015 verschoben. Beim ersten Mal war der Grund für den Hinrichtungsaufschub, dass die Behörden die logistischen Voraussetzungen für das Erhängen eines Mannes im Rollstuhl nicht ausarbeiten konnten. Anschließend wurde die Hinrichtung aufgrund der internationalen Empörung bezüglich des Falls ausgesetzt.
Zuletzt hatte man Abdul Basit am 25. Januar einen Hinrichtungsaufschub von drei Monaten gewährt. Die drei Monate sind damit nun abgelaufen.
Am 22. April wurde die Familie von Abdul Basit informiert, dass ein Repräsentant des Präsidenten bei einem Treffen im Innenministerium erklärt habe, dass sie immer noch davon ausgingen, dass es keine Rechtsgrundlage für die Hinrichtung von Abdul Basit gebe. Dennoch wurde bisher kein weiterer Hinrichtungsaufschub erlassen. Angehörige von Abdul Basit besuchten ihn am 25. April im Gefängnis. Die Gefängnisverwaltung informierte sie darüber, dass sie vor dem Hintergrund, dass der Präsident keinen Hinrichtungsaufschub angeordnet hat, vorhätten, unverzüglich eine weitere Hinrichtungsanordnung vom zuständigen Richter zu erwirken.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte gewähren Sie Abdul Basit unverzüglich eine Begnadigung und wandeln Sie sein Todesurteil um.
-
Bitte setzen Sie das offizielle Hinrichtungsmoratorium für alle Straftaten in Pakistan wieder in Kraft. Dies sollte im Einklang mit den fünf seit 2007 verabschiedeten Resolutionen der UN-Generalversammlung ein erster Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe sein.
- Bitte stellen Sie zudem sicher, dass nationale Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung nicht gegen die Verpflichtungen Pakistans aus internationalen Menschenrechtsabkommen verstoßen und dass die Schutzmaßnahmen respektiert werden, welche die Rechte aller zum Tode verurteilten Personen garantieren.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT
Honourable Mr Mamnoon Hussain
President's Secretariat
Islamabad
PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 8479
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PREMIERMINISTER
Muhammad Nawaz Sharif
Prime Minister House, Secretariat
Constitution Avenue
Islamabad
PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
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REGIERUNGSCHEF VON PUNJAB
Shahbaz Sharif
Chief Minister Secretariat
7-Club Road
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PAKISTAN
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KOPIEN AN
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E-Mail: mail@pakemb.de oder berlin@mofa.gov.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar. Darüber hinaus liegen keine eindeutigen Beweise dafür vor, dass die Todesstrafe Verbrechen wirksamer verhindert als andere Arten der Bestrafung. Die umfangreichste, von der UN im Jahr 1988 durchgeführte und 2008 zuletzt aktualisierte Studie, stellt fest, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Hinrichtungen eine abschreckendere Wirkung haben als lebenslange Haftstrafen.
Nach dem Attentat auf eine Schule der pakistanischen Armee in Peschawar am 16. Dezember 2014 kündigte Premierminister Nawaz Sharif eine teilweise Aufhebung des seit sechs Jahren bestehenden Hinrichtungsmoratoriums an. Terrorismusbezogene Straftaten durften seitdem mit der Todesstrafe geahndet werden. Am 11. März 2015 erklärte die pakistanische Regierung die vollständige Aufhebung des Moratoriums für alle Verbrechen mit Todesfolge. Die Behörden haben gedroht, bis zu 1.000 zum Tode Verurteilte hinrichten zu lassen, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben und deren Gnadengesuche abgelehnt wurden. Seit der Aufhebung des Moratoriums hat Amnesty International bereits 368 Hinrichtungen dokumentiert.
Etwa 7.000 Gefangene befanden sich Ende 2015 in Pakistan im Todestrakt. In Pakistan kann die Todesstrafe für mindestens 27 Straftaten verhängt werden, darunter auch Verbrechen ohne Todesfolge. Diese lassen sich nicht in die Kategorie der "schwersten Verbrechen" einstufen, für die laut Artikel 6.2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) die Todesstrafe verhängt werden kann. Pakistan ist Vertragsstaat des IPbpR.
Amnesty International verurteilte den Angriff auf die Schule in Peschawar durch die pakistanische Taliban aufs Schärfste. Bei dem Anschlag waren 149 Menschen getötet worden, darunter 132 Kinder. Amnesty International forderte eine umfassende Untersuchung von Anschlägen und Angriffen auf Zivilpersonen, darunter auch der Anschlag in Peschawar. Zudem forderte die Organisation, dass die mutmaßlichen Täter_innen unter Ausschluss der Todesstrafe in Verfahren vor Gericht gestellt werden, die den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen. Nach dem Anschlag hat Pakistan seine Verfassung dahingehend angepasst, dass Gerichtsverfahren wegen terroristischer Straftaten nun schneller verhandelt werden können. Außerdem werden diese Verfahren nun der Militärgerichtsbarkeit überstellt. Die Zuständigkeit von Militärgerichten ist sehr besorgniserregend, da vermutet wird, dass den Angeklagten Rechte vorenthalten werden könnten, um so eine schnellere Verurteilung zu ermöglichen.
In Pakistan werden viele Todesurteile in Prozessen verhängt, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch den fehlenden Zugang zu Rechtsbeiständen und das Zulassen von Beweisen, die nach dem Völkerrecht nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. So werden Aussagen, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Angeklagte haben oft nur eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihnen werden vom Staat Rechtsbeistände gestellt, die häufig schlecht ausgebildet und unterbezahlt sind. Es kommt vor, dass die vom Staat gestellten Rechtsbeistände ihre Mandant_innen nicht mit ganzem Einsatz vertreten, es sei denn, sie erhalten weitere Bezahlungen von der Familie des/der Angeklagten. Hinzu kommt, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Verhandlungen vor vorinstanzlichen Gerichten missachtet wird und dort nach wie vor Todesurteile verhängt werden. Die Verhandlungen dieser Gerichte sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich und die Gerichtsverfahren müssen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen abgeschlossen werden, wodurch die Richter_innen unter großen Druck geraten, Angeklagte zu verurteilen. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen erklärte 2012, dass Militär- und andere Sondergerichte nicht befugt sein sollten, Todesurteile zu verhängen.