Syrische Studenten vermisst

Zwei Syrer, die man Mitte März aus Malaysia abgeschoben hat, sind seit ihrer Ankunft in der syrischen Hauptstadt Damaskus nicht mehr gesehen worden. Amnesty International befürchtet, dass die beiden Männer dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen und in großer Gefahr sind, gefoltert oder in anderer Weise misshandelt zu werden.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street, Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410

INNENMINISTER
Major Sa’id Mohamed Samour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428

VERTEIDIGUNGSMINISTER
Lieutenant-General Ali Ben-Mohammed Habib Mahmoud
Ministry of Defence
Omayyad Square, Damascus
SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 211 9729

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i.
Botschaftsrätin
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de
press@syrianembassy.de
secretary@syrianembassy.de

BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herrn Datuk Zakaria Sulong
Klingelhöferstr. 6
10785 Berlin
Fax: 030-8857 4950
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie von den Behörden, die Aufenthaltsorte von Hassan Baroudi und Kutiba al-Issa umgehend bekannt zu geben.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, die beiden Männer unverzüglich freizulassen, sofern sie nicht einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt werden.

  • Fordern Sie die Behörden außerdem dazu auf, sicherzustellen, dass Hassan Baroudi und Kutiba al-Issa vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden, dass man sie an einen offiziellen Haftort verlegt und dass Besuche ihrer Familien und einer anwaltlichen Vertretung ihrer Wahl ebenso wie eventuell notwendige medizinische Versorgung gewährleistet werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to reveal Hassan Baroudi and Kutiba al-Issa’s whereabouts immediately;

  • Calling on them to release them without delay unless they are to be charged with a recognizably criminal offence;

  • Urging them to ensure that they are protected from torture or other ill-treatment, are held in an official place of detention and allowed visits from their family, a lawyer of their choosing and any medical attention they may require.

Sachlage

Seitdem Hassan Baroudi (ca. 23 Jahre alt) und Kutiba al-Issa um den 17. März 2010 herum nach Damaskus abgeschoben wurden, hat man nichts mehr von ihnen gehört. Nach Angaben der in London ansässigen Exilorganisation Syrian Human Rights Committee (SHRC) studierte Hassan Baroudi in Malaysia Elektrotechnik und Kutiba al-Issa Politikwissenschaften.

Am 21. Januar 2010 nahmen Hassan Baroudi, Kutiba al-Issa und mindestens 47 weitere Personen an einem Vortrag des syrischen muslimischen Geistlichen Scheich Aiman al-Dakkak in der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur teil. Die Polizei unterbrach die Veranstaltung und nahm alle Anwesenden wegen Verstoßes gegen das Gesetz für Innere Sicherheit in Malaysia (International Security Act – ISA) fest. Dieses Gesetz ermöglicht es der Polizei, Menschen ohne Anklageerhebung für zwei Jahre oder länger in Gewahrsam zu nehmen. Der malaysischen Menschenrechtsorganisation Suara Rakyat Malaysia (Stimme des malaysischen Volkes – SUARAM) zufolge, sind alle Inhaftierten mit Ausnahme von 12 ausländischen Staatsangehörigen, darunter auch Hassan Baroudi, Kutiba al-Issa und Scheich Aiman al-Dakkak, zu einem späteren Zeitpunkt wieder freigelassen worden.

Hassan Baroudis Mutter besuchte ihren Sohn im Gefängnis in Malaysia. Er sagte ihr, dass er bislang einmal verhört aber nicht angeklagt worden sei. Später brachte man ihn und Kutiba al-Issa über Dubai zurück nach Damaskus. Nach Aussagen von Hassan Baroudis Familie behaupteten die malaysischen Behörden, Hassan Baroudi bedingungslos und ohne Anklageerhebung freigelassen zu haben. Seit einer SMS, die Hassan Baroudi seiner Familie schickte und in der stand, dass er sich in einem Flugzeug auf dem Weg nach Damaskus befinde, hat seine Familie nichts mehr von ihm gehört.

Quellen in Syrien äußerten die Vermutung, dass sich Hassan Baroudi im Gewahrsam der Abteilung des syrischen Staatssicherheitsdienstes befindet. Kutiba al-Issa vermutet man in der "Palästinensischen Abteilung" des Haft- und Verhörzentrums des militärischen Geheimdienstes in Damaskus. Beide Haftanstalten sind dafür berüchtigt, Gefangene zu foltern.

Personen, die man als oppositionelle IslamistInnen verdächtigt, sind besonders in Gefahr, in syrischen Haftanstalten gefoltert oder misshandelt zu werden. Nach Angaben von syrischen Menschenrechtsorganisationen starb der mutmaßliche Islamist Mohammed Amin al-Shawa im Januar 2009 in Gewahrsam in Folge von Folter. Er war im August 2008 festgenommen und Berichten zufolge in der "Palästinensischen Abteilung" in Damaskus festgehalten worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Syrien drohen Menschen, die eine abweichende Meinung vertreten, die Regierung und deren Politik kritisieren oder die von den Behörden als RegierungsgegnerInnen angesehen werden, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen. Zu den Betroffenen gehören IslamistInnen, die man verdächtigt, sich den Behörden zu widersetzen, Verdächtige, denen man unterstellt, Informationen über Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus weiterzuleiten, MenschenrechtsverteidigerInnen, BefürworterInnen einer politischer Reform und UnterstützerInnen der Demokratie, Mitglieder der Kurdischen Minderheit sowie unabhängige JournalistInnen. Darüber hinaus wurden auch zahlreiche syrische Staatsangehörige, die nach mehreren Jahren im Ausland in ihre Heimat zurückgekehrt sind, bei oder kurz nach ihrer Ankunft willkürlich festgenommen.

Die Betroffenen werden oft von einem der syrischen Geheimdienste für längere Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und verhört. Diese Geheimdienste, darunter vor allem der militärische Geheimdienst, der Geheimdienst der Luftwaffe, der politische Geheimdienst und der Staatsicherheitsdienst, genießen trotz der ständigen Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen absolute Straffreiheit.