Drohende Auspeitschung

Der Universitätsdozent Khalid al-Zahrani wurde bei seiner Rückkehr nach Saudi-Arabien am 30. Juni 2009 von Sicherheitskräften festgenommen. Sein Haftort ist nicht bekannt. Man hatte ihn im November 2007 zu 600 Peitschenhieben und acht Monaten Haft verurteilt, nachdem er für schuldig befunden worden war, mit einer Akademikerin eine Liebesbeziehung zu unterhalten und auf ihre Scheidung hinzuwirken. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, dem darüber hinaus die Auspeitschung droht.

Appell an

KÖNIG
His Majesty King Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of the Interior
Ministry of the Interior,
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185

JUSTIZMINISTER
Minister of Justice
His Excellency Shaykh Dr Mohammed bin Abdulaziz Al-Issa
Ministry of Justice
University Street Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 966) 1 401 1741

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed Abdullah Al Aiban President
Human Rights Commission
PO Box 58889, Riyadh 11515
King Fahad Road, Building No.373,
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 4612061

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med
Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63
10707 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder
030-8892 5176

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. August 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ARABIC, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE

  • calling on the authorities not to carry out Khalid al-Zahrani's sentence of flogging and imprisonment;- asking the authorities to ensure that Khalid al-Zahrani is being treated humanely and given access to his family, lawyers, and any medical attention he may require;

  • stating that Khalid al-Zahrani is a prisoner of conscience and urging the authorities to release him immediately and unconditionally and withdraw the charges against him and the female convicted with him;

  • reminding them that Saudi Arabia is a state party to the Convention Against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CAT), and that their responsibilities under the CAT are inconsistent with the imposition of heavy flogging sentences;

  • urging the authorities to bring Saudi Arabian laws and practices into line with international laws and standards against torture, flogging and arbitrary imprisonment.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • bei den Behörden darauf dringen, die gegen Khalid al-Zahrani verhängte Haft- und Prügelstrafe nicht zu vollstrecken;

  • von den Behörden die Zusicherung fordern, dass Khalid al-Zahrani menschenwürdig behandelt wird und Zugang zu seiner Familie, rechtlicher Vertretung und jedweder benötigter medizinischer Betreuung erhält;

  • darlegen, dass Khalid al-Zahrani ein gewaltloser politischer Gefangener ist, und darauf dringen, ihn unverzüglich und bedingungslos freizulassen sowie die Anklagen gegen ihn und die ebenfalls verurteilte Akademikerin fallen zu lassen;

  • die Behörden daran erinnern, dass Saudi-Arabien Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist, auf dessen Grundlage Prügelstrafen untersagt sind;

  • die Behörden auffordern, die Gesetze des Landes und deren Umsetzung mit dem Völkerrecht und internationalen Standards gegen Folter, die Prügelstrafe und willkürliche Inhaftierungen in Einklang zu bringen.

Sachlage

Im November 2007 verurteilte ein Gericht den Dozenten für Biochemie Khalid al-Zahrani und eine Akademikerin nach einem unfairen Verfahren zu einer Prügel- und Haftstrafe. Sie waren Vergehen für schuldig befunden worden, die keine als Straftat erkennbare Handlungen darstellen. Khalid al-Zahrani legte Rechtsmittel ein und reiste im Juli 2008 nach Ägypten. Als er nach Saudi-Arabien zurückkehrte, nahm man ihn bei seiner Ankunft fest, da seine Rechtsmittel abgelehnt worden waren. Khalid al-Zahrani sollte umgehend freigelassen werden.

Man beschuldigt Khalid al-Zahrani, eine Liebesbeziehung mit einer Akademikerin aufgenommen zu haben, deren Arbeit er 2004 betreut hatte, und sie außerdem dahingehend beeinflusst zu haben, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Die Akademikerin beschuldigte man wegen ihrer Scheidung, Khalid al-Zahranis "Komplizin" zu sein. Beide wurden im November 2007 von einem Gericht in der Stadt al-Mandaq in der Region al-Baha im Westen Saudi-Arabiens schuldig befunden. Die Akademikerin verurteilte man zu vier Monaten Gefängnis und 350 Peitschenhieben. Es ist nicht bekannt, ob ihr Urteil vollstreckt wurde. Das Gerichtsverfahren entsprach nicht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Khalid al-Zahrani erhielt keine angemessene Möglichkeit, das gegen ihn vorgebrachte Beweismaterial zu prüfen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Während seines Aufenthalts in Ägypten brachte Khalid al-Zahrani ein Buch über seinen Fall heraus, darin kritisiert er die saudi-arabischen Behörden. Er entschloss sich dann, nach Saudi-Arabien zurückzukehren, und wurde bei seiner Ankunft in Jeddah auf dem Flughafen festgenommen.

Die Akademikerin hatte keine Gelegenheit, ihrem Verfahren beizuwohnen, das Beweismaterial zu prüfen oder ZeugInnen aufzurufen. Sie wurde vor Gericht von ihrem Vater vertreten, da sie sich aufgrund ihres Geschlechts vor Gericht nicht selbst vertreten darf.

Khalid al-Zahranis Urteil wurde im Juli 2008 vom Kassationsgericht aufrechterhalten. Es liegen keine Informationen über die von der Akademikerin in diesem Fall eingelegten Rechtsmittel vor, und es ist auch nicht bekannt, ob sie in Haft genommen wurde und ob die Prügelstrafe an ihr vollstreckt wurde.

Die Privatssphäre des Einzelnen, einschließlich einvernehmlicher sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen, ist nach dem Völkerrecht und internationalen Standards, darunter auch Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, geschützt. Sollte die Gefängnisstrafe vollstreckt werden, betrachtet Amnesty International die beiden als gewaltlose politische Gefangene.

Die Prügelstrafe ist in Saudi-Arabien für eine Reihe von Tatbeständen zwingend vorgeschrieben, beispielsweise für das Trinken von Alkohol. Sie kann nach Ermessen der Richter auch als zusätzliche Strafe bzw. an Stelle anderer Strafen angeordnet werden. Die Anzahl der Peitschenhiebe kann von mehreren Dutzend bis mehreren tausend Hieben reichen. Die Prügelstrafe wird gewöhnlich in Intervallen von jeweils zwei bis vier Wochen vollstreckt. In einer Stellungnahme zu Körperstrafen, wie der Prügelstrafe, hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter festgestellt, dass "körperliche Strafen unvereinbar sind mit dem Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe". Die Verhängung einer großen Anzahl von Peitschen- oder Stockhieben wie in diesem Fall ist insbesondere ein Verstoß gegen das Verbot der Folter. Saudi-Arabien ist Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, welches Folter verbietet.