Drohende Hinrichtungen
In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind eine Frau und drei Männer wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hat die Rechtsmittel abgelehnt. Drei der Verurteilten waren zum Zeitpunkt der Tat noch nicht volljährig.
Appell an
INNENMINISTER
Lt-General Sheikh Saif bin Zayed Al Nahyan
Minister of Interior
Human Rights Directorate
POB: 398, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 971) 4398 1119
JUSTIZMINISTER
Dr Hadef bin Jua'an Al Dhaheri
Minister of Justice
POB: 260, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website
http://ecomplaint.moj.gov.ae/WComplaintEnglish.aspx
Sende eine Kopie an
AUSSENMINISTER
Sheikh Abdullah bin Zayed Al Nahyan
POB 1, Abu Dhabi
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 971) 2444 7766
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn Mohammed Ahmed Almahmoud
Hiroshimastraße 18 – 20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Juni 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
-
Erinnern Sie die Behörden daran, dass die Hinrichtung von zum Tatzeitpunkt minderjährigen StraftäterInnen nach internationalem Recht verboten ist. Drücken Sie Ihre Besorgnis darüber aus, dass drei der Verurteilten zum Zeitpunkt der Tat, für die man sie verurteilt hat, erst 17 Jahre alt waren.
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Dringen Sie bei den Behörden darauf, die Todesurteile umzuwandeln.
- Fordern Sie von den Behörden außerdem die Angabe der vollständigen Namen der Betroffenen und der Einzelheiten der Verfahren.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Reminding the authorities of the UAE that the execution of juvenile offenders, those under the age of 18 at the time of the alleged crime, is absolutely prohibited under international law and expressing concerns that three of the individuals sentenced were under the age of 18 at the time of the commission of the crime for which they were convicted;
-
Urging the authorities to commute the death sentences;
- Requesting the full names of the four offenders and details of the trials in this case.
Sachlage
Am 19. April 2010 hieß es in der Tageszeitung Gulf News, dass die gegen eine Frau und drei Männer verhängten Todesurteile vom Obersten Gerichtshof aufrechterhalten wurden. Die Todesurteile gegen die vier Betroffenen – eine Frau namens Khawla, ihr vermeintlicher Liebhaber Fahd, sein Freund Mukhtar und der bangladeschische Staatsbürger Abdullah Hussein – wurden wahrscheinlich im Jahr 2003 verhängt. Ein Gericht erster Instanz in Schardschah, einem der insgesamt sieben Emirate, befand die Verurteilten des 2003 in al-Hira im Emirat Schardschah begangenen Mordes an Khawlas Ehemann für schuldig. Khawla, Mukhtar und Abdullah Hussein waren erst 17 Jahre alt, als die Tat begangen wurde. Die Frau gestand der Polizei die Tat noch am selben Tag, die anderen drei nahm man tags darauf fest. Die Betroffenen werden seit 2003 im Zentralgefängnis von Schardschah in Gewahrsam gehalten.
Nach Angaben von Gulf News lehnte der Oberste Gerichtshof die von den Betroffenen eingelegten Rechtsmittel bereits dreimal ab. Eine höhere gerichtliche Instanz soll die Hinrichtung durch Erschießung nun bestätigen. Nach nationalem Recht kann die Familie eines Mordopfers eine finanzielle Entschädigung (das Blutgeld diyeh) verlangen und die wegen des Mordes Verurteilten begnadigen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist dieser Betrag auf etwa 34.000 Euro festgelegt. Die Eltern des Opfers haben eine Begnadigung abgelehnt und fordern die Todesstrafe.
Hintergrundinformation
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Am 13. April 2002 forderte das unabhängige Organ, das die Umsetzung dieses Übereinkommens in einem Staat überprüft, die VAE auf, die Strafmündigkeit im Einklang mit den Grundsätzen und Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention von sieben auf 18 Jahre hochzusetzen. Das Organ forderte außerdem sicherzustellen, dass Freiheitsentzug bei Kindern nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet wird, er von einem Gericht autorisiert wurde, und dass Minderjährige nicht zusammen mit Erwachsenen inhaftiert werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Englisch unter: http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/%28Symbol%29/CRC.C.15.Add.183.En?Opendocument
Die Anwendung der Todesstrafe ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten in diesem Jahr offenbar gestiegen. Im März wurden 17 indische Arbeitsmigranten zum Tode verurteilt (siehe UA-091/2010). Laut eines Berichts der in Abu Dhabi ansässigen Tageszeitung The National wurden bereits im Monat zuvor gegen mindestens acht Männer Todesurteile verhängt.
Im März 2009 sicherte die Regierung der VAE zu, 36 der insgesamt 74 Empfehlungen, die im Dezember 2008 bei einer Überprüfung der Menschenrechtslage im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats ausgesprochen wurden, umzusetzen. Die Empfehlungen bezogen sich beispielsweise auf Frauenrechte, Rechte von ArbeitsmigrantInnen und die Ratifizierung internationaler Menschenrechtsabkommen. Die Regierung weigert sich jedoch, die Todesstrafe abzuschaffen.