Drohende Hinrichtung
© Orla 2011/Shutterstock
Der indische Oberste Gerichtshof hat das Gesuch zur Umwandlung des Todesurteils von Devender Pal Singh Bhullar am 12. April zurückgewiesen. Dieses Urteil könnte sich nachteilig auf die Fälle von mindestens 17 weiteren Gefangenen auswirken.
Appell an
MINISTERPRÄSIDENT
Dr. Manmohan Singh
South Block, Raisina Hill
New Delhi 110 001
INDIEN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 91) 11 230 195 45
E-Mail: (über die Website) http://pmindia.nic.in/feedback.htm
STAATSPRÄSIDENT
Pranab Mukherjee
Rashtrapati Bhawan
New Delhi 110 004
INDIEN
(Anrede: Dear President Mukherjee / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 91) 11 230 172 90
E-Mail: (über Formular) http://helpline.rb.nic.in
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
Sushil Kumar Shinde
104 North Block
Central Secretariat
New Delhi 110001
INDIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 91) 11 230 942 21
E-Mail: hm@nic.in
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
I. E. Frau Sujatha Singh
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102
E-Mail: dcm@indianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Mai 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich bitte Sie eindringlich, Devender Pal Singh Bhullar nicht hinzurichten, sein Todesurteil unverzüglich in eine Haftstrafe umzuwandeln und ihm ein erneutes Gerichtsverfahren zu gewähren, welches den internationalen Standards für ein faires Verfahren entspricht.
-
Bitte stoppen Sie umgehend alle weiteren Hinrichtungen, wandeln Sie alle bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen um und erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
- Ich möchte Sie daran erinnern, dass die UN-Generalversammlung bereits mehrfach dazu aufgerufen hat, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indien läuft globalen und regionalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwider.
Sachlage
Devender Pal Singh Bhullar wurde im August 2001 zum Tode verurteilt. Er war für schuldig befunden worden, an einem Bombenanschlag in Neu-Delhi beteiligt gewesen zu sein, bei dem im Jahr 1993 neun Personen ums Leben kamen. Er wurde 1995 unter dem Gesetz über terroristische und umstürzlerische Umtriebe (Terrorist and Disruptive Activities (Prevention) Act – TADA) am Flughafen von Neu-Delhi festgenommen. Dieses Gesetz beinhaltete Bestimmungen, die nicht mit den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren vereinbar sind, und ist später aufgehoben worden.
Devender Pal Singh Bhullar hatte während seines Gewahrsams und Prozesses ursprünglich keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Er wurde auf der Grundlage eines unbegründeten "Geständnisses" schuldig gesprochen, das er vor der Polizei abgelegt hatte. Devender Pal Singh Bhullar hat dieses "Geständnis" später zurückgezogen und ausgesagt, dass er nur deshalb gestanden hat, weil die Polizei Druck auf ihn ausgeübt hatte. Im März 2002 bestätigte der Oberste Gerichtshof seine Verurteilung zum Tode; einer der zuständigen Richter erklärte ihn jedoch wegen mangelnder Beweise für nicht schuldig. Ein Antrag auf eine erneute richterliche Prüfung wurde von denselben Richtern im Dezember 2002 ebenfalls abgelehnt, wiederum mit zwei Stimmen gegen eine. Devender Pal Singh Bhullar befindet sich bei einer psychiatrischen Einrichtung in Neu-Delhi in Behandlung, und sein Rechtsbeistand beantragte 2011 beim Obersten Gerichtshof auf Grundlage seiner psychischen Erkrankung eine Umwandlung des Todesurteils.
Der indische Staatspräsident lehnte das Gnadengesuch von Devender Pal Singh Bhullar im Mai 2011 ab – acht Jahre nach Einreichen des Gesuchs. Devender Pal Singh Bhullar legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof ein und beantragte eine Umwandlung seines Todesurteils auf der Grundlage unzulässiger Verzögerungen bei der Prüfung seines Gnadengesuchs. Er machte außerdem geltend, dass sein lang anhaltender Aufenthalt in der Todeszelle verfassungswidrig sein könnte. Der Oberste Gerichtshof wies seine Rechtsmittel am 12. April zurück. Diese Entscheidung könnte sich nachteilig auf die Fälle von mindestens 17 weiteren Gefangenen auswirken, deren Gnadengesuche ebenfalls durch den Präsidenten abgelehnt worden sind.