Bundesgericht verhindert Hinrichtung
Für eine Welt ohne Todesstrafe
© Amnesty International / Fons Hickmann m23
Am 13. Mai stoppte ein US-Bundesgericht die Hinrichtung von Robert Campbell in Texas, etwa zweieinhalb Stunden bevor diese vollstreckt werden sollte. Der Hinrichtungsaufschub wird es seinen Rechtsbeiständen ermöglichen, die Rechtsmittel auf der Grundlage, dass sein Todesurteil angesichts seiner geistigen Behinderung verfassungswidrig ist, weiterzuverfolgen.
Sachlage
Robert Campbell wurde 1992 wegen des 1991 verübten Mordes an Alexandra Rendon in Houston, Texas, zum Tode verurteilt. Campbell war zum Zeitpunkt der Straftat gerade einmal 18 Jahre alt und hatte eine von schwerwiegender Entbehrung und Misshandlung geprägte Kindheit hinter sich. Das Gerichtsverfahren des Afroamerikaners fand vor einer ausschließlich aus Weißen bestehenden Jury in Harris County, Texas, statt.
Am 5. Mai 2014 legten Robert Campbells Anwält_innen vor dem Gerichtshof des Bundesstaates Texas Berufung ein. Auf der Grundlage eines am 4. April erstellten Gutachtens wird dies damit begründet, dass Robert Campbell eine geistige Behinderung aufweist, deren Schwere seine Hinrichtung unter dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Atkins v. Virginia aus dem Jahr 2002, welches die Hinrichtung von Menschen mit "mentaler Retardierung" verbietet, rechtswidrig machen würde. Das Gutachten wurde von einer klinischen Neuropsychologin erstellt, die bei Robert Campbell einen IQ von 69 und eine "leichte geistige Behinderung" feststellte.
Am 8. Mai entschied das texanische Berufungsgericht (Texas Court of Criminal Appeals, TCCA) mit fünf Stimmen bei vier Gegenstimmen gegen einen Hinrichtungsaufschub und urteilte, dass die neue Grundlage des Rechtsmittels unter texanischem Recht nicht die Voraussetzungen für eine erneute richterliche Prüfung des Falls (Habeas Corpus) erfülle. Vier der Richter_innen waren anderer Meinung und argumentierten, dass "ganz offenbar ein Fall von geistiger Behinderung" vorliege und dass die Hinrichtung aufgeschoben und der Fall an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden sollte. Dort sollte die von den Rechtsbeiständen Robert Campbells erbrachten "zwingenden Beweise", die zeigten, dass "er nach Atkins v. Virginia nicht hingerichtet werden darf", geprüft werden. Die Richter_innen, die einen Hinrichtungsaufschub befürworteten, merkten zudem an, dass die Bezirksstaatsanwaltschaft von Harris County "im Besitz von Sachbeweisen" für Robert Campbells "mögliche, wenn nicht wahrscheinliche, geistige Behinderung" gewesen sei, als das TCCA in diesem Fall bereits 2003 ein Rechtsmittel auf der Grundlage des Atkins-Urteils geprüft hatte. Laut ihnen wurden diese Informationen "dem Gericht weder durch den damaligen Rechtsbeistand des Antragsstellers im Habeas Corpus-Verfahren noch durch die Staatsanwaltschaft vorgelegt".
Die Rechtsbeistände zogen anschließend vor die Bundesgerichte. In einem Urteil vom 13. Mai merkte das US-Berufungsgericht für den fünften Gerichtsbezirk an, dass sich Informationen über zwei Intelligenztests, die Robert Campbell als Kind unter 10 Jahren absolviert hatte, im Zeitraum nach dem Urteil im Fall Atkins im Jahr 2002 im "Alleinbesitz" der Bezirksstaatsanwaltschaft von Harris County befunden hatten. In einem wurde bei ihm ein IQ von 68 festgestellt. Im anderen wurde seine Leistung im niedrigsten Bereich des betreffenden Tests eingestuft. Zudem hatten die Gefängnisbehörden von Texas 1992 ein Gutachten erstellt, bei dem Robert Campbell auf einen IQ von 71 kam. Ohne das Wissen seines Rechtsbeistands um diese drei Tests, die von den Behörden nicht offengelegt wurden, scheiterte Robert Campbells Berufungsverfahren von 2003 auf der Grundlage des Atkins-Urteils.
Das aus drei Richter_innen bestehende Gremium des Berufungsgericht des fünften Gerichtsbezirks urteilte, dass "die Beweismittel in der uns vorliegenden Gerichtsakte für die Erfüllung von Herrn Campbells Pflicht, Anscheinsbeweise für eine geistige Behinderung zu erbringen, die eine erneute richterliche Prüfung hinlänglich rechtfertigt, mehr als ausreichend sind". Die Richter_innen gestatteten Robert Campbells Rechtsbeiständen, dem Bundesbezirksgericht einen Antrag auf eine solche Prüfung vorzulegen, damit dieses die Beweismaterialien für Robert Campbells geistige Behinderung "eingehender betrachten" könne. Die Richter_innen des fünften Gerichtsbezirks sagten, es sei "bedauerlich, dass wir nun in letzter Sekunde vor der geplanten Hinrichtung von Robert Campbell Beweise für eine geistige Behinderung prüfen. Aus der uns vorliegenden Gerichtsakte geht jedoch hervor, dass wir Herrn Campbell und seinen damaligen und derzeitigen Rechtsbeiständen keinen Vorwurf wegen dieser Verzögerung machen können". Sie gewährten den Hinrichtungsaufschub.
Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.