Studenten ohne Anklage inhaftiert

Fünf Studenten der Universität Khartum werden in Khartum-Nord ohne Anklage in Haft gehalten, nachdem sie am 13. bzw. 14. April vom sudanesischen Geheimdienst NISS festgenommen worden waren. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen.

Appell an

PRÄSIDENT
HE Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace, PO Box 281, Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

JUSTIZMINISTER
Awad Al Hassan Alnour
Ministry of Justice
PO Box 302, Al Nil Avenue, Khartoum, SUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Ismat Abdul-Rahman Zain Al-Abdin
Ministry of Interior, PO Box 873
Khartoum, SUDAN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S. E. Herrn
Badreldin Abdalla Mohamed Ahmed A. Alla
Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Fax: 030-890 69 823
E-Mail: info@sudanembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Juni 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Informieren Sie die Familien von Bader Al Deen Salah Mohamed, Ahmed Zuhair Dawd, Mohamed Al-Mujtaba, Ibrahim Yahya Omer und Mohamed Adam Shahtallah über deren Verbleib und lassen Sie die Studierenden bitte sofort frei, sofern sie nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die fünf Männer in Haft nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden.

  • Gewähren Sie ihnen bitte umgehend Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl, ihren Familien und jeder nötigen medizinischen Versorgung.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Sudanese authorities to inform the families of Bader Al Deen Salah Mohamed, Ahmed Zuhair Dawd, Mohamed Al-Mujtaba, Ibrahim Yahya Omer and Mohamed Adam Shahtallah where they are held, and ensure that they are immediately released if they are not charged with a recognizable criminal offence.

  • Urging them to ensure that Bader Al Deen Salah Mohamed, Ahmed Zuhair Dawd, Mohamed Al-Mujtaba, Ibrahim Yahya Omer and Mohamed Adam Shahtallah are not subjected to torture or other ill-treatment.

  • Urging them to ensure that Bader Al Deen Salah Mohamed, Ahmed Zuhair Dawd, Mohamed Al-Mujtaba, Ibrahim Yahya Omer and Mohamed Adam Shahtallah have access without delay to lawyers of their choice, to medical treatment, and to their families.

Sachlage

Bader Al Deen Salah Mohamed, Ahmed Zuhair Dawd, Mohamed Al-Mujtaba und Ibrahim Yahya Omer wurden am 13. April in der Dentalklinik von Khartum von Angehörigen des Geheimdienstes NISS (National Intelligence and Security Service) festgenommen. Die Studenten hatten einen Kollegen dorthin begleitet, der während einer Protestveranstaltung verletzt worden war. Mohamed Adam Shahtallah wurde am 14. April vor der Universität Khartum festgenommen.

Der NISS nahm am 13. und 14. April noch 27 weitere Studierende (fünf Frauen und 22 Männer) in Haft, die sich an der Universität von Khartum an Protesten beteiligt hatten. Diese Proteste hatten am 11. April als Reaktion auf Berichte begonnen, wonach die Regierung plante, einige Universitätsgebäude zu verkaufen. Die 27 inhaftierten Studierenden wurden am 16. April ohne Anklage wieder freigelassen. Sie berichten, in der Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein.

Die Familien der fünf Studenten, die nach wie vor in Haft sind, sind bisher nicht offiziell über deren Aufenthaltsort informiert worden, gehen jedoch davon aus, dass die jungen Männer im Gebäude des NISS in Khartum-Nord nahe des Busbahnhofes Shendi festgehalten werden. Amnesty International befürchtet, dass Bader Al Deen Salah Mohamed, Ahmed Zuhair Dawd, Mohamed Al-Mujtaba, Ibrahim Yahya Omer und Mohamed Adam Shahtallah in Gefahr sind, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International dokumentiert seit 2012 scharfe Maßnahmen der Polizei und Sicherheitskräfte gegen die Aktivitäten von Studierenden im ganzen Land. So gehen der Geheimdienst NISS, die Polizei und auch andere Sicherheitskräfte bisweilen mit exzessiver Gewalt gegen Studierende vor und setzen Schlagstöcke, Tränengas, Gummigeschosse und scharfe Munition gegen großteils friedliche Demonstrierende ein, was bereits zu Todesfällen und Verletzungen geführt hat. Seit 2012 sind unzählige Protestierende verletzt, geschlagen, festgenommen, inhaftiert oder gar getötet worden. In der Haft wurden sie häufig gefoltert oder anderweitig misshandelt, und in manchen Fällen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten.

Als es im Jahr 2012 landesweit zu Protesten gegen wirtschaftliche Sparmaßnahmen der Regierung kam, wurden mehr als 300 Personen willkürlich festgenommen und inhaftiert, weil man sie verdächtigte, die Proteste angeführt bzw. koordiniert zu haben. Im September 2013 führte das Vorgehen des NISS und der Polizei gegen Protestierende zu 140 Todesfällen durch Schusswunden und zu zahlreichen Verletzten. Die Demonstrationen waren ausgebrochen, nachdem die Regierung Subventionen für fossile Brennstoffe gekürzt hatte. Im April 2015 kam es an der Al-Fashir-Universität zu einer Demonstration, bei der Hunderte Studierende zum Boykott der Parlamentswahlen aufriefen, die im selben Monat stattfinden sollten. Sie wurden vom NISS mit scharfer Munition und Tränengas angegriffen. Im Januar 2016 wurden Studierende der El-Geneina-Universität in West-Darfur offenbar von Angehörigen des NISS angegriffen, weil sie ein öffentliches Seminar besucht hatten, das von einer Oppositionspartei – der United Popular Force – organisiert worden war. Die Studierenden wurden mit Plastikrohren und Metallstangen geschlagen, was zu zahlreichen Verletzten und einem Todesfall führte. Die sudanesische Regierung hat es wiederholt versäumt, umfassende, unparteiische und unabhängige Untersuchungen durchzuführen und die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dies hat zu einer Kultur der Straflosigkeit geführt, in der Verantwortliche nicht befürchten müssen, für ihre Handlungen belangt zu werden.

Das 2010 verabschiedete Gesetz über die nationale Sicherheit räumt dem NISS umfassende Befugnisse zur Festnahme und Inhaftierung mutmaßlich verdächtiger Personen ein; diese können dann bis zu viereinhalb Monate lang ohne gerichtliche Überprüfung festgehalten werden. Angehörige des NISS setzen diese Befugnisse häufig ein, um Personen willkürlich festzunehmen, zu inhaftieren, zu foltern und anderweitig zu misshandeln. Dasselbe Gesetz gewährt NISS-Angehörigen Schutz vor Strafverfolgung für im Zuge ihrer Arbeit begangene Handlungen. Dies hat zu einer fest etablierten Kultur der Straflosigkeit geführt. Am 5. Januar 2015 wurden durch das Parlament einige Verfassungsänderungen verabschiedet, welche die Lage noch verschärft haben. Die Verfassungsänderungen gestehen dem NISS weitreichende Befugnisse zu, bei bestimmten "Bedrohungen" in die Bereiche Politik, Wirtschaft und Soziales einzugreifen, ohne genau zu klären, wann ein solches Vorgehen gerechtfertigt ist. Die legitime Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit kann somit durch den NISS als "Bedrohung" gegen den Staat ausgelegt werden. Amnesty International hat in der Vergangenheit wiederholt gefordert, die Befugnisse des NISS zu prüfen und zu überarbeiten, um sie an internationale Standards anzupassen.