Haft für Menschenrechtler

Karte Saudi-Arabien

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Am 1. Dezember wurde die Gefängnisstrafe des Menschenrechtlers Issa al-Hamid im Berufungsverfahren um zwei Jahre auf elf Jahre hochgesetzt. Sollte er die Haftstrafe antreten müssen, wäre er ein gewaltloser politischer Gefangener.

Appell an

KÖNIG
His Majesty
King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Nayef bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125
Twitter: @M_Naif_Alsaud

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
University Street
P.O. Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 031

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Der Menschenrechtsverteidiger Issa al-Hamid ist Gründungsmitglied der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA), einer unabhängigen Menschenrechtsorganisation. Sein Strafmaß wurde heraufgesetzt, nachdem die Berufungsabteilung des Sonderstrafgerichts (Specialized Criminal Court – SCC) in der Hauptstadt Riad seinen Fall mit der Empfehlung an die erste Instanz des SCC zurückgeschickt hatte, das Strafmaß heraufzusetzen. Am 1. Dezember verurteilte ihn das Gericht zu zwei zusätzlichen Jahren Haft und erhöhte das Gesamtstrafmaß damit auf elf Jahre, zusätzlich zu einem elfjährigen Reiseverbot und einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Saudi-Riyal (rund 25.000 Euro). Issa al-Hamid hat bereits Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt.

Issa al-Hamid war am 24. April zu neun Jahren Haft mit einem anschließenden neunjährigen Reiseverbot verurteilt worden. Die Anklagen gegen ihn lauteten auf: "Diffamierung des Rates der höchsten Religionsgelehrten", "Beleidigung der Justizbehörden", "Beteiligung an der Gründung einer nicht genehmigten Organisation" (vermutlich der ACPRA), "Weitergabe von falschen Informationen an internationale Organisationen, um dem Ansehen des Staates zu schaden" und "Verstöße gegen Artikel 6 des Gesetzes gegen Internetkriminalität". Die Anklagen hängen mit mehreren Äußerungen zusammen, die im Internet unter dem Namen von ACPRA zu einer Reihe von Themen veröffentlicht wurden, darunter zum "Recht auf friedliche Versammlung" und zur "Unterdrückung von Familien von gewaltlosen politischen Gefangenen durch das Innenministerium".

Issa al-Hamid war im November 2013 zur Befragung in das Amt für Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgung vorgeladen. Die Ermittlungen dauerten mehrere Monate, bevor sein Gerichtsverfahren vor dem Sonderstrafgericht in Riad, der Hauptstadt Saudi-Arabiens, im Juni 2014 begann. Issa al-Hamid hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und war während der Verhöre Misshandlungen ausgesetzt.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Urteil und Schuldspruch gegen Issa al-Hamid aufgehoben werden und er nicht inhaftiert wird, da er lediglich auf Grundlage der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verurteilt wurde.

  • Leiten Sie bitte umgehend eine gründliche, unparteiische und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe ein, Issa al-Hamid sei in Gewahrsam misshandelt worden.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass das Strafjustizsystem nicht dazu missbraucht wird, Menschenrechtler_innen zu verfolgen oder zu drangsalieren.

[APPELLE AN]

KÖNIG
His Majesty
King Salman bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Twitter: @KingSalman

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Nayef bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 11 403 3125
Twitter: @M_Naif_Alsaud

KOPIEN AN
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Dr Walid bin Mohammed bin Saleh Al-Samaani
Ministry of Justice
University Street
P.O. Box 7775
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 031

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Seit 2012 werden Aktivist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen, darunter auch Mitglieder der saudi-arabischen Organisation für bürgerliche und politische Rechte (ACPRA), immer wieder zum Ziel der saudi-arabischen Behörden. Die Behörden gehen sowohl gerichtlich als auch mit anderen Mitteln gegen sie vor, zum Beispiel indem sie ihnen Reiseverbote auferlegen, um sie damit zu schikanieren, einzuschüchtern und an ihrer Menschenrechtsarbeit zu hindern.

Die Brüder von Issa al-Hamid, Dr. Abdullah al-Hamid und Dr. Abdulrahman al-Hamid, sind beide Gründungsmitglieder der ACPRA und wurden wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte inhaftiert. Dr. Abdulrahman al-Hamid wurde am 13. Oktober 2015 zu neun Jahre Haft mit anschließendem Reiseverbot derselben Dauer und zu einer Geldstrafe von 50.000 Saudi-Riyal (etwa 11.900 EUR) verurteilt (siehe UA-102/2014-1, www.amnesty.de/urgent-action/ua-102-2014-1/menschenrechtler-haft). Dr. Abdullah al-Hamid und ein anderer Mitbegründer der ACPRA, Dr. Mohammad al-Qahtani, wurden am 9. März 2013 zu zehn bzw. elf Jahren Haft mit anschließenden Reiseverboten derselben Dauer verurteilt. Sie wurden auf der Grundlage zahlreicher Anklagepunkte schuldig gesprochen, darunter "Verletzung der Treuepflicht gegenüber dem Herrscher", "Ungehorsam gegenüber dem Staatsoberhaupt", "Infragestellen der Integrität von Staatsbediensteten", "beabsichtigte Gefährdung der nationalen Sicherheit und Unruhestiftung durch Aufrufen der Bevölkerung zu Protesten", "Verbreitung falscher Informationen an ausländische Gruppierungen", "Verstoß gegen Paragraf 6 des Gesetzes zur Informationstechnologie" und "Gründung einer nicht genehmigten Organisation" (vermutlich der ACPRA). Weitere Informationen finden Sie in UA-257/2012, online unter: http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-257-2012-2/menschenrechtler-im-hungerstreik). Das Gericht ordnete außerdem die Auflösung von ACPRA, die Konfiszierung des Eigentums der Organisation und die Löschung ihrer Benutzerkonten in sozialen Medien an.

Seit Februar 2014 nutzen die Behörden das neue Antiterrorgesetz, um noch stärker gegen Menschenrechtler_innen und friedliche Kritiker_innen vorzugehen. Bei mindestens zwei ACPRA-Mitgliedern wurden die Verfahren unter dem neuen Antiterrorgesetz vor dem SCC, das für terrorismus- und sicherheitsbezogene Fälle zuständig ist und dessen Zuständigkeiten und Arbeitsweisen nicht näher spezifiziert sind, wieder aufgenommen. Dies geschah Jahre nachdem die Betroffenen bereits vor anderen Gerichten verurteilt worden waren und ihre Strafe wegen derselben Anklagen unter anderen Gesetzen angetreten hatten. Drei weitere ACPRA-Mitglieder wurden nach Verabschiedung des neuen Antiterrorgesetzes vor das Sonderstrafgericht gestellt, darunter auch Dr. Abdulrahman al-Hamid.

Am 30. Oktober wurden die Menschenrechtsverteidiger Mohammad al-Otaibi und Abdullah al-Attawi, beide Gründungsmitglieder der Union für Menschenrechte, einer saudische Menschenrechtsorganisation, vor dem SCC in Riad vor Gericht gestellt. Beiden Männern wurde eine Reihe von Anklagen zur Last gelegt, darunter "Beteiligung an der Gründung und Bekanntmachung einer Organisation vor Erhalt einer entsprechenden Genehmigung", "Spaltung der nationalen Einheit, Verbreitung von Chaos und Aufhetzen der öffentlichen Meinung durch die Vorbereitung, Abfassung und Veröffentlichung von Aussagen, die dem Ruf des Königreichs und seinen Justiz- und Sicherheitsbehörden schaden", "Veröffentlichung von Informationen über ihre Verhöre, unter Missachtung der gegenteiligen schriftlichen Zusicherung". Mohammad al-Otaibi wurde zudem beschuldigt "Tweets veröffentlicht und weiterverbreitet zu haben, die das Königreich, den König und die arabischen Länder beleidigen", "das Aufbringen internationaler Organisationen gegen das Königreich", "Befürworten des Projekts der konstitutionellen Monarchie", "Beteiligung an zwei Medieninterviews" und "Anstiften zum Protest". Ihre Verfahren laufen noch.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on Egypt’s authorities to close politically motivated Case 173 of 2011 and end the harassment and intimidation of human rights defenders, including through arbitrary arrests, interrogations, travel bans, asset freeze and closure orders, and trumped-up charges.

  • Calling on Egypt’s authorities to ensure that the asset freezes imposed on human rights defenders and organizations, in relation to Case 173 of 2011, are immediately lifted.

  • Calling on them to reject the new NGO bill, because it contravenes Egypt’s 2014 constitution, as well as international law and standards on the right to freedom of association.