Einschränkung der Versammlungsfreiheit geplant

Russland: Freiheit statt Kontrolle

Russland: Freiheit statt Kontrolle

Dem russischen Parlament liegt ein Gesetzesentwurf vor, der den wiederholten Verstoß gegen die bereits jetzt restriktiven Gesetze über öffentliche Versammlungen zur Straftat macht.

Appell an

VORSITZENDER DER STAATSDUMA RUSSLANDS
Sergey Evgenyevich Naryshkin
State Duma of the Russian Federation
1 Okhotny Ryad st, 103265 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 495 697 42 58

VORSITZENDER DES AUSSCHUSSES FÜR VERFASSUNGSGESETZGEBUNG UND STAATSAUFBAU
Vladimir Nikolaevich Pligin
State Duma Committee on Constitutional Legislation and State Building, ul. Mokhovaia, 7, 103265 Moscow
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 7) 495 692 69 68
(kombinierter Telefon-/Faxanschluss)

Sende eine Kopie an

GESELLSCHAFTSKAMMER DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Miusskaya 7,
Moscow, GSP-3, 125993
RUSSISCHE FÖDERATION
Fax: (00 7) 499 251 60 04

BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie hiermit auf, den Gesetzesentwurf unverzüglich zurückzuziehen und sicherzustellen, dass keine weiteren Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit im russischen Parlament beraten werden.

  • Ich möchte Sie bitten, das derzeit in Russland im Hinblick auf öffentliche Versammlungen geltende Recht und die diesbezüglichen Praktiken an die Verpflichtungen Russlands, die sich aus den internationalen Menschenrechtsbestimmungen und der russischen Verfassung ergeben, anzupassen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle Menschen in Russland ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen können.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • To withdraw the draft law immediately and ensure that no further restrictions to the right to freedom of assembly are considered in the Russian parliament.

  • To bring Russia’s current legislation on public assemblies and the relevant practice in line with its obligations under international human rights law and in line with Russia’s Constitution.

  • To ensure that everyone in Russia can enjoy their right to freedom of assembly.

Sachlage

Der Gesetzesentwurf Nr. 485729-6 "Über die Änderung einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation (bezüglich der Verbesserung der Gesetze über öffentliche Versammlungen)" wurde am 31. März von drei Abgeordneten der Staatsduma eingebracht. Zurzeit stellt die Missachtung der rechtlichen Vorschriften über die Organisation und Durchführung von Mahnwachen, Demonstrationen und anderen öffentlichen Versammlungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Fall von Privatpersonen mit einer Strafe von bis zu 20.000 russischen Rubeln (etwa 413 Euro) oder bis zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit geahndet wird. Im Fall von Staatsbediensteten und bei Demonstrationen, über die die Behörden zuvor nicht unterrichtet wurden, fallen die Strafen höher aus. Der Gesetzesentwurf sieht eine Verschärfung der Strafen vor, insbesondere für einen zweiten Verstoß innerhalb von sechs Monaten, und führt strafrechtliche Verantwortlichkeit und bis zu fünfjährige Gefängnisstrafen für einen dritten Verstoß ein.

Nicht genehmigte öffentliche Protestveranstaltungen, mögen sie auch noch so friedlich und klein angelegt sein, werden regelmäßig durch die russische Polizei aufgelöst, oft unter Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt und bei gleichzeitiger Festnahme von Demonstrierenden. In vielen Fällen werden Demonstrierende wegen der Verletzung der Vorschriften über öffentliche Proteste mit Geldstrafen belegt. Für den Verstoß gegen die "rechtmäßigen Anordnungen" der Polizei werden sie sogar bis zu 15 Tage inhaftiert. Die Strafen werden ihnen oft in unfairen Gerichtsverfahren auferlegt, in denen die RichterInnen die jeweiligen unbegründeten Aussagen der PolizeibeamtInnen gegen die "StraftäterInnen" häufig ohne Nachfragen hinnehmen und sich weigern, Videoaufnahmen des entsprechenden Vorfalls und andere Gegenbeweise zu berücksichtigen. Der Gesetzesentwurf Nr. 485729-6 erhöht die maximale Haftdauer für die gleiche Straftat auf 30 Tage. Zudem führt er eine 15-tägige Haftstrafe für eine Reihe anderer vermeintlicher Delikte ein, darunter die Behinderung von FußgängerInnen.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, wird nun ein Sonderausschuss der russischen Duma darüber beraten. Anschließend müssen sowohl das Unter- als auch das Oberhaus des Parlaments dem Gesetzesentwurf zustimmen, bevor er vom Präsidenten unterzeichnet werden kann.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Amnesty International hat wiederholt ihre Sorge über die fortwährende Unterdrückung der Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit in Russland und über die Einführung zunehmend restriktiver Gesetze und Praktiken im Hinblick auf friedliche Demonstrierende, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), unabhängige Medien und das Internet sowie Angehörige der LGBT-Gemeinschaft und andere ausgedrückt. Details finden Sie im englischsprachigen Bericht Freedom under threat: The clampdown against freedoms of expression, assembly and association in Russia (http://www.amnesty.org/en/library/info/EUR46/011/2013/en) und in der ebenfalls englischsprachigen Presseerklärung "The Russian authorities accelerate their assault on freedom of assembly" (http://www.amnesty.org/en/library/info/EUR46/018/2014/en).

Das Föderale Gesetz der Russischen Föderation "Über Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märsche und Mahnwachen" enthält bereits Bestimmungen, die die effektive Verwirklichung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, welche in internationalen Menschenrechtsverträgen und der russischen Verfassung anerkannt sind, untergraben. Im Juni 2012 wurde das Gesetz dahingehend abgeändert, dass die Liste der Verstöße gegen Gesetze über öffentliche Veranstaltungen erweitert wurde. Sie schließt nun die Verantwortlichkeit der VeranstalterInnen für die Handlungen von TeilnehmerInnen ein, darunter die Behinderung von FußgängerInnen oder des Straßenverkehrs sowie die Verschmutzung und Beschädigung von Grünflächen. Außerdem wurden die Geldstrafen für solche Verstöße durch das Gesetz stark angehoben. Die eingeführten Geldstrafen und Sanktionen sind sehr viel höher als diejenigen, die für das Herbeiführen von ähnlichen Schäden außerhalb von Protesten gelten. Das aktuelle Gesetz untersagt Personen, die im vorangehenden Jahr zweimal oder mehrmals wegen der Verletzung der Vorschriften über die Organisation von Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen oder Mahnwachen festgenommen wurden, die Organisation weiterer öffentlicher Veranstaltungen.

Entsprechend der Verpflichtungen gemäß den internationalen Menschenrechtsbestimmungen sind die russischen Behörden verpflichtet, das Recht auf friedliche Versammlungen zu achten, zu schützen und zu erfüllen. Der Staat hat eine Verpflichtung zur rechtlichen und tatsächlichen Durchsetzung des Rechts auf friedliche Versammlungen. Der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hat hervorgehoben, dass die Ausübung dieses Rechts nicht der Genehmigung durch Regierungsbehörden, sondern höchstens eines nicht mühsamen Verfahrens zur vorherigen Unterrichtung bedürfen sollte. Außerdem sollten selbst in Fällen, in denen die Demonstrierenden die Behörden nicht im Vorfeld unterrichten, gegen die VeranstalterInnen friedlicher Veranstaltungen keine straf- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionen verhängt werden (englischsprachiger Bericht: Report of the Special Rapporteur on the rights to freedom of peaceful assembly and association, Maina Kiai, Human Rights Council Twentieth session, 21 May 2012, http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session20/A-HRC-20-27_en.pdf).