Drohende Hinrichtung

Rund 101 Länder weltweit haben die Todesstrafe bislang abgeschafft - es bleibt noch ein langer Weg

Rund 101 Länder weltweit haben die Todesstrafe bislang abgeschafft - es bleibt noch ein langer Weg

Der Oberste Gerichtshof in Bangladesch hat am 6. März das Todesurteil gegen Motiur Rahman Nizami, den Vorsitzenden der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, bestätigt. Er hat eine erneute Überprüfung des Urteils beantragt. Sollte dies jedoch abgelehnt werden, könnte er bereits in weniger als zwei Wochen hingerichtet werden.

Appell an

PRÄSIDENT
Md. Abdul Hamid
President's Office
Bangabhaban, Dhaka
BANGLADESCH
(Anrede: Honourable President / Sehr geehrte Herr Präsident)
Fax: (00 880) 2 958 550 2

PREMIERMINISTERIN
Sheikh Hasina
Prime Minister's Office
Old Sangsad Bhaban
Tejgaon, Dhaka, 1215, BANGLADESCH
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrte Frau Premierministerin)
Fax: (00 880) 2 913 372 2
E-Mail: info@pmo.gov.bd

Sende eine Kopie an

STAATSMINISTER FÜR INNERES
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat
Building-8 (1st & 3rd Floor)
Dhaka
BANGLADESCH
Fax: (00 880) 2 957 371 1
E-Mail: secretary@mha.gov.bd

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
S. E. Herrn Muhammad Ali Sorcar
Kaiserin-Augusta-Allee 111
10553 Berlin
E-Mail: info@bangladeshembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Motiur Rahman Nizami und allen weiteren zum Tode verurteilten Personen zu stoppen und ihre Todesurteile umzuwandeln.

  • Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass in Verfahren zu Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, die höchsten internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten werden müssen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Bangladeshi Government to immediately halt the execution of Motiur Rahman Nizami and any other prisoners and commute all death sentences.

  • Urging them to establish a moratorium on executions as a first step towards abolition of the death penalty.

  • Reminding them that in proceedings related to offences where the death penalty might be imposed the most rigorous internationally recognized standards for fair trial must be respected.

Sachlage

Motiur Rahman Nizami ist der Vorsitzende der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami. Im Oktober 2014 verurteilte ihn das Internationale Strafgericht für Bangladesch (International Crimes Tribunal – ICT) wegen Mordes, Vergewaltigung und der Massentötung von Intellektuellen während des Unabhängigkeitskriegs von 1971 zum Tode.

Gegen Todesurteile, die von anderen Gerichten in Bangladesch gefällt werden, kann zweimal Rechtsmittel vor der zuständigen Abteilung des Hohen Gerichts und einmal vor der Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs eingelegt werden. Gegen ein Todesurteil, das vom ICT gefällt wurde, kann jedoch lediglich ein Rechtsmittel bei der Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshofs eingelegt werden. Motiur Rahman Nizami hatte am 6. Januar 2016 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des ICT eingelegt, die Berufungsabteilung des Obersten Gerichtshof bestätigte jedoch sein Urteil.

Inhaftierte, die von ordentlichen Gerichten und dem ICT verurteilt und deren Todesurteile bestätigt wurden, haben das Recht, beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf erneute Überprüfung der Entscheidung zu stellen, sobald das Urteil in vollem Umfang veröffentlicht wurde. Der Oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung im Fall von Motiur Rahman Nizami am 15. März veröffentlicht, sodass es ihm möglich war, einen solchen Antrag zu stellen. Sollte der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Neuüberprüfung ablehnen, würde Motiur Rahman Nizami unmittelbar die Hinrichtung drohen. Nur eine Begnadigung durch den Präsidenten könnte die Hinrichtung dann noch verhindern.

Das ICT hat bisher 17 Personen wegen Straftaten zum Tode verurteilt, die während des Unabhängigkeitskriegs in Bangladesch von 1971 begangen worden waren. In den vergangenen drei Jahren sind vier der Verurteilten hingerichtete worden.

Amnesty International wendet sich gegen die Todesstrafe, weil sie gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, verstößt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe darstellt. Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Einem Bericht von Amnesty International zufolge wurden 2014 mindestens 142 Personen in Bangladesch zu Tode verurteilt. Gegen vier weitere Personen erging 2014 vor dem ICT ein Todesurteil. Das ICT ist ein nationales Gericht, das 2010 von der Regierung geschaffen wurde, um Verfahren gegen Personen zu führen, denen Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt werden, die während des bangladeschischen Unabhängigkeitskriegs 1971 begangen wurden. Amnesty International begrüßte dies, um die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, bestand jedoch darauf, dass den Angeklagten faire Verfahren gewährt werden und nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird. Einige Verfahren vor dem ICT waren von schwerwiegenden Mängeln durchzogen und verstießen gegen das Recht der Angeklagten, ein faires Verfahren zu erhalten.

Gemäß Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), zu dessen Vertragsstaaten Bangladesch gehört, darf niemand willkürlich seines Lebens beraubt werden. Dies schreibt auch das Völkergewohnheitsrecht unter allen Umständen vor. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das nicht den im IPbpR dargelegten Standards für ein faires Verfahren entsprochen hat, einen Verstoß gegen das Recht auf Leben darstellt. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen hat deutlich gemacht, dass "es Willkür entspricht, ein Todesurteil zu verhängen, wenn das Verfahren nicht den höchstmöglichen Standards für ein faires Verfahren entsprochen hat".

In Artikel 6 (6) des IPbpR heißt es zudem, dass es auch für Staaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, das Ziel sein muss, diese Form der Bestrafung vollständig abzuschaffen. Bis heute haben 140 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 2015 schafften vier Länder – die Republik Kongo, Fidschi, Madagaskar und Surinam – die Todesstrafe für alle Straftaten ab. Außerdem verabschiedete das Parlament in der Mongolei ein neues Strafgesetzbuch, das im September 2016 in Kraft tritt und mit dem diese Form der Bestrafung abgeschafft wird.