AktivistInnen verurteilt
Sechs AktivistInnen, die im Februar 2011 in Simbabwe festgenommen worden waren, sind am 21. März jeweils zu 420 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 500 US-Dollar (etwa 380 Euro) verurteilt worden. Man hatte sie am 19. März der "Verschwörung zu öffentlicher Gewalt" für schuldig befunden. Sie erhielten zudem eine zweijährige Bewährungsstrafe, mit der Auflage, dass sie in den nächsten fünf Jahren keine ähnliche Straftat begehen und die gesamten 420 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Hon Patrick Chinamasa
Government of Zimbabwe
New Government Complex
P. Bag 7751
Causeway
Harare
SIMBABWE
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 263) 4 790 901
GENERALSTAATSANWALT
Johannes Tomana
Government of Zimbabwe
P. Bag 7714
Causeway
Harare
SIMBABWE
(korrekte Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 263) 4 777 049 (bitte sagen Sie "Fax")
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SIMBABWE
S.E. Herrn
Hebson Hazvina Mudadirwa Makuvise
Kommandantenstraße 80
10117 Berlin
Fax: 030-2045 5062
E-Mail: zimberlin@botschaft-zimbabwe.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Mai 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Munyaradzi Gwisai, Hopewell Gumbo, Antonetta Choto, Welcome Zimuto, Eddson Chakuma und Tatenda Mombeyarara einzig deswegen verurteilt wurden, weil sie auf friedliche Weise von ihrem international und verfassungsmäßig verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.
- Ich fordere Sie auf, die politisch motivierte Verfolgung von Menschen einzustellen, die lediglich von ihren Rechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch machen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
To the Minister of Justice and Legal Affairs, and the Attorney General expressing concern that the six were convicted for exercising their internationally and constitutionally recognised right to freedom of expression.
- Urging the two to end politically motivated prosecutions of people exercising their right to freedom of expression, association, and assembly.
Sachlage
Bei den sechs verurteilten AktivistInnen handelt es sich um Munyaradzi Gwisai, Juradozent an der Universität von Simbabwe und ehemaliges oppositionelles Parlamentsmitglied; Hopewell Gumbo, Aktivist einer Kampagne zur Streichung von Schulden; Antonetta Choto, Leiterin des Zimbabwe Labour Centre, einer NGO zur Unterstützung von ArbeitnehmerInnen; Welcome Zimuto, Studentenführer; und die beiden Aktivisten Eddson Chakuma und Tatenda Mombeyarara. Sie waren nach Organisieren und Teilnahme an einer Diskussionsveranstaltung unter der Überschrift "Revolution in Ägypten und Tunesien: Welche Lehren können Simbabwe und die Welt daraus ziehen?" zusammen mit 39 weiteren Personen festgenommen und zunächst des Hochverrats angeklagt worden. Am 7. März 2011 wurden 39 der Festgenommenen freigelassen, nachdem das zuständige Gericht sie freigesprochen hatte. Bei den verbleibenden sechs AktivistInnen handelte es sich entweder um solche, die bei der Veranstaltung eine Ansprache gehalten haben oder um Personen, die der simbabwischen Abteilung der International Socialist Organisation (ISO) oder dem Zimbabwe Labour Centre nahe standen. Sie wurden 23 Stunden pro Tag in Einzelhaft festgehalten, bevor man sie dann am 16. März 2011 nach 27 Tagen gegen Kaution freiließ. Die AktivistInnen gaben vor Gericht an, während ihrer Zeit in Gewahrsam von Sicherheitskräften gefoltert worden zu sein. Bisher wurde jedoch noch niemand für die mutmaßliche Folter zur Verantwortung gezogen.
Die Staatsanwaltschaft ließ die Anklage wegen Hochverrats fallen, klagte die AktivistInnen dann aber unter Paragraph 188 des Strafgesetzbuches von Simbabwe (Criminal Law (Codification and Reform) Act) der Verschwörung zu öffentlicher Gewalt an. Die AktivistInnen werden sowohl gegen die Verurteilung als auch gegen das Strafmaß beim zuständigen Berufungsgericht Rechtsmittel einlegen. Obwohl sie nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, schafft der Schuldspruch der sechs AktivistInnen einen negativen Präzedenzfall in Simbabwe und wird durch eine weitere Beeinträchtigung der Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit MenschenrechtsverteidigerInnen in ihrer Arbeit stark einschränken.
[EMPFOHLENE AKTIONEN]
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich möchte meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Munyaradzi Gwisai, Hopewell Gumbo, Antonetta Choto, Welcome Zimuto, Eddson Chakuma und Tatenda Mombeyarara einzig deswegen verurteilt wurden, weil sie auf friedliche Weise von ihrem international und verfassungsmäßig verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.
- Ich fordere Sie auf, die politisch motivierte Verfolgung von Menschen einzustellen, die lediglich von ihren Rechten auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch machen.
[APPELLE AN]
JUSTIZMINISTER
Hon Patrick Chinamasa
Government of Zimbabwe
New Government Complex
P. Bag 7751
Causeway
Harare
SIMBABWE
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 263) 4 790 901
GENERALSTAATSANWALT
Johannes Tomana
Government of Zimbabwe
P. Bag 7714
Causeway
Harare
SIMBABWE
(korrekte Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 263) 4 777 049 (bitte sagen Sie "Fax")
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SIMBABWE
S.E. Herrn
Hebson Hazvina Mudadirwa Makuvise
Kommandantenstraße 80
10117 Berlin
Fax: 030-2045 5062
E-Mail: zimberlin@botschaft-zimbabwe.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Mai 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
To the Minister of Justice and Legal Affairs, and the Attorney General expressing concern that the six were convicted for exercising their internationally and constitutionally recognised right to freedom of expression.
- Urging the two to end politically motivated prosecutions of people exercising their right to freedom of expression, association, and assembly.