Rechtsmittel erfolgreich

Eddson Chakuma (links, gestreiftes Shirt), Munyaradzi Gwisai (Mitte, Dreadlocks)und Tatenda Mombeyarara (rechts, Mütze)

Eddson Chakuma (links, gestreiftes Shirt), Munyaradzi Gwisai (Mitte, Dreadlocks)und Tatenda Mombeyarara (rechts, Mütze)

Nach Einlegen eines Rechtsmittels müssen sechs AktivistInnen aus Simbabwe, die im März wegen "Verschwörung zu öffentlicher Gewalt" verurteilt worden waren, vorerst keine gemeinnützige Arbeit mehr ableisten. Es ist wahrscheinlich, dass das zuständige Gericht (High Court) die Auflagen und Bewährungsstrafen der sechs aufheben wird.

Sachlage

Eddson Chakuma, Antonater Choto, Hopewell Gumbo, Munyaradzi Gwisai, Tatenda Mombeyarara und Welcome Zimuto wurden am 19. Februar 2011 nach der Organisation und Teilnahme an einer Diskussionsveranstaltung unter der Überschrift "Die Aufstände in Ägypten und Tunesien: Welche Lehren können Simbabwe und Afrika daraus ziehen?" gemeinsam mit 39 weiteren GewerkschafterInnen und AktivistInnen, die sich für soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte einsetzen, festgenommen und des Hochverrats angeklagt. 39 der Festgenommenen wurden im folgenden Monat freigelassen, nachdem die Anklagepunkte gegen sie fallen gelassen worden waren. Die verbleibenden sechs entließ man gegen Kaution erst am 16. März 2011 aus der Haft. Einige der AktivistInnen gaben an, in Gewahrsam gefoltert worden zu sein. Im Juli 2011 wurden die Anklagen wegen Hochverrats gegen die sechs AktivistInnen fallen gelassen. Man erklärte ihnen jedoch, dass man sie des minderschweren Verbrechens "Verschwörung zu öffentlicher Gewalt" anklagen werde, das mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet wird.

Am 19. März 2012 wurden Eddson Chakuma, Antonater Choto, Hopewell Gumbo, Munyaradzi Gwisai, Tatenda Mombeyarara und Welcome Zimuto nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches von Simbabwe (Criminal Law Codification and Reform Act) wegen der "Verschwörung zu öffentlicher Gewalt" schuldig gesprochen. Zwei Tage später wurde das Strafmaß festgelegt: Sie erhielten eine Geldstrafe in Höhe von 500 US-Dollar (etwa 380 Euro) und eine zweijährige Gefängnisstrafe zur Bewährung, mit der Auflage, in den nächsten fünf Jahren keine ähnliche Straftat zu begehen. Darüber hinaus muss jeder von ihnen 420 Sozialstunden ableisten. Amnesty International hat die Anklagen gegen die sechs AktivistInnen als politisch motiviert und als einen Verstoß gegen das Recht der AktivistInnen auf freie Meinungsäußerung kritisiert. Die Organisation forderte daher, dass die Urteile gegen die sechs aufgehoben werden.

Am 13. April, nach Einlegen eines Rechtsmittels gegen die Urteile, entschied das zuständige Gericht (High Court), dass die sechs AktivistInnen für die Dauer der Überprüfung des Falls keine gemeinnützige Arbeit verrichten müssen. Es ist wahrscheinlich, dass das Gericht sowohl die Auflagen als auch die Urteile gegen Eddson Chakuma, Antonater Choto, Hopewell Gumbo, Munyaradzi Gwisai, Tatenda Mombeyarara und Welcome Zimuto aufheben wird.

Danke an alle, die Appelle geschrieben haben. Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Amnesty International wird die Situation der sechs AktivistInnen weiter beobachten.