Blogger inhaftiert

Ergebnis dieser Urgent Action

Der Blogger und Menschenrechtsverteidiger Sultan al-Khalaifi wurde ohne Anklage am 1. April aus der Haft entlassen.

Sultan al-Khalaifi, Blogger und Mitbegründer einer Menschenrechtsorganisation, wurde am 2. März 2011 aus nicht bekannten Gründen festgenommen. Seitdem befindet er sich ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft und ist in Gefahr, gefoltert oder misshandelt zu werden.

Appell an

INNENMINISTER
His Excellency Sheikh Abdullah bin Khalid Al Thani
Ministry of the Interior
PO Box 920
Doha
KATAR
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 974) 4444 4945
E-Mail: info@moi.gov.qa

EMIR VON KATAR
His Highness Sheikh Hamad bin Khalifa Al Thani
PO Box 923
Doha
KATAR
(korrekte Anrede: Your Highness)
Fax: (00 974) 4436 1212

GENERALSTAATSANWALT
Dr Ali bin Fetais Al Marri
PO Box 705
Doha
KATAR
(korrekte Anrede: Dr Ali bin Fetais Al Marri
Fax: (00 974) 4484 3211

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES STAATES KATAR
S.E. Herrn Saleh Mohamed Saleh Al-Nesef
Hagenstr. 56
14193 Berlin
Fax: 030-8620 6150
E-Mail: Berlin@mofa.gov.qa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Sultan al-Khalaifi vor Folter und Misshandlungen geschützt wird, unverzüglich und regelmäßig Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand eigener Wahl erhält sowie medizinisch angemessen versorgt wird.

  • Veröffentlichen Sie die Anklagepunkte gegen Sultan al-Khalaifi und stellen Sie sicher, dass etwaige gegen ihn eingeleitete rechtliche Verfahren internationalen Standards der Fairness entsprechen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to ensure that Sultan al-Khalaifi is protected from torture and other ill-treatment, and is allowed prompt and regular access to a lawyer of his choosing, his family and any medical treatment he may require.

  • Asking for details of any charges he faces to be made public and calling on the authorities to ensure that any legal proceedings against him conform to international fair trial standards.

Sachlage

Sultan al-Khalaifi wurde am Abend des 2. März 2011 von acht Personen in Zivil festgenommen, bei denen es sich vermutlich um Angehörige der Sicherheitskräfte handelt. Zu seiner Verhaftung kam es, als er das Haus seiner Eltern verließ. Der Menschenrechtler wurde zu seiner eigenen Wohnung gebracht. Dort durchsuchten die Personen, die ihn festgenommen hatten, sämtliche Räumlichkeiten und beschlagnahmten mehrere CDs und einen Laptop. Auch der Wagen seiner Familie wurde durchsucht. Nach Amnesty International vorliegenden Informationen hatte Sultan al-Khalaifi seiner Frau am selben Tag mitgeteilt, der Staatssicherheitsdienst habe ihn aufgefordert, sich dort zu melden. Er wisse aber nicht warum.

Über den Verbleib von Sultan al-Khalaifi herrscht Ungewissheit, vermutlich wird er vom Staatssicherheitsdienst in Gewahrsam gehalten. Die Gründe für seine Inhaftierung sind ebenfalls nicht bekannt. Amnesty International befürchtet, dass die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt die Folter- und Misshandlungsgefahr für den Menschenrechtler zusätzlich erhöht.

Die von Sultan al-Khalafi ins Leben gerufene Organisation ist zwar in der Schweiz im Vereinsregister eingetragen. Sie engagiert sich aber vor allem für Personen, die in Katar inhaftiert sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Es ist gängige Praxis des Staatssicherheitsdienstes von Katar, Menschen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft zu halten. In den zurückliegenden Jahren hat Amnesty International vom Schicksal zahlreicher Menschen erfahren, die über Wochen oder sogar Monate ohne Verbindung zur Außenwelt inhaftiert waren und anschließend ohne Anklage oder Gerichtsverfahren für weitere lange Zeiträume willkürlich in Haft gehalten wurden.

Im Jahr 2006 befasste sich der UN-Ausschuss gegen Folter mit Katars innerstaatlicher Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Der Ausschuss bemängelte, dass die Festnahme- und Inhaftierungsverfahren Straftatverdächtige verstärkt der Foltergefahr aussetzen. Als Faktoren, die der Folter Vorschub leisten, nannte der Ausschuss vor allem den fehlenden Kontakt von Häftlingen zu einem Rechtsbeistand oder unabhängigem medizinischen Personal und die Tatsache, dass die Behörden nicht verpflichtet sind, die Verwandten eines Festgenommenen zu benachrichtigen.