Menschenrechtler inhaftiert
Ergebnis dieser Urgent Action
Die Menschenrechtler Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy sind am 16. März gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Am 30. Januar waren sie in Indien festgenommen geworden, weil man ihnen die Beteiligung an rechtswidrigen Aktivitäten vorgeworfen und bei ihnen zuhause "pro-maoistische" Materialien gefunden hatte. Über den Einsatz von Amnesty International für die beiden Männer wurde in den indischen Medien ausführlich berichtet, was dazu beigetragen hat, auf ihre willkürliche Inhaftierung aufmerksam zu machen.
Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11
© Amnesty International
Die Menschenrechtler Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy wurden am 30. Januar in Indien festgenommen. Man wirft ihnen Beteiligung an rechtswidrigen Aktivitäten vor, weil man bei ihnen zuhause "pro-maoistische" Materialien gefunden hatte. Am 3. März wurde ihre Freilassung gegen Kaution abgelehnt, sie befinden sich daher nach wie vor in Untersuchungshaft.
Appell an
REGIERUNGSCHEF DES BUNDESSTAATES KERALA
Oommen Chandy
Room No 141, 3rd Floor
North Block, Secretariat
Thiruvananthapuram
INDIEN
(Anrede: Dear Chief Minister / Sehr geehrter Herr Chandy)
Fax: (00 91) 471 2333489
E-Mail: chiefminister@kerala.gov.in
VORSITZENDER DER NATIONALEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
K.G. Balakrishnan
Manav Adhikar Bhawan
Block-C, GPO Complex, INA
New Delhi
INDIEN
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Balakrishnan)
Fax: (00 91) 11 24651329
E-Mail: über das Formular: http://nhrc.nic.in/complaints.htm
POLIZEICHEF VON KOCHI
KG James
Marine Drive Walkway, Marine Drive
Ernakulam
Kerala
INDIEN
(Anrede: Dear Commissioner / Sehr geehrter Herr Polizeichef)
E-Mail: cp@kochicitypolice.org
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN
S. E. Herrn Vijay Keshav Goghale
Tiergartenstr. 17
10785 Berlin
Fax: 030-2579 5102 oder 030-2655 7000
E-Mail: dcm@indianembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte lassen Sie Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy umgehend und bedingungslos frei.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass die beiden Männer bis zu ihrer Haftentlassung vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden.
- Ergreifen Sie bitte alle notwendigen Maßnahmen, damit Menschenrechtler_innen in Kerala ihrer Arbeit ohne Angst vor Schikanierung und Einschüchterung nachgehen können, und gehen Sie gegen Personen vor, die Menschenrechtsverletzungen begehen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the authorities to immediately and unconditionally release Jaison C Cooper and Thushar Nirmal Sarathy.
-
Pending their release, demanding they ensure the two men are protected from torture and other ill-treatment.
- Urging them to ensure that human rights activists in Kerala can carry out their work without intimidation or harassment, and take prompt action against those who violate their rights.
Sachlage
Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy wurden am 30. Januar in Kochi bzw. Kozhikode im Bundesstaat Kerala festgenommen. Der zuständige Ermittlungsbeamte sagte gegenüber Amnesty International, die Männer hätten verbotene bewaffnete maoistische Gruppen unterstützt und seien an einem Anschlag auf das Projektbüro der Agentur für Instandhaltung und Betrieb des Straßennetzes (National Highway Authority of India) am 29. Januar beteiligt gewesen. Die Männer wurden auf der Grundlage des wichtigsten Antiterrorgesetzes, dem Gesetz zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act), festgenommen.
Der zuständige Ermittlungsbeamte räumte allerdings auch ein, dass die einzigen Beweise gegen Jaison C Cooper und Thushar Nirmal Sarathy Flugblätter und andere Materialien waren, die die Polizei bei den Männern zuhause gefunden hatten und die mutmaßlich auf "Unterstützung maoistischer Gruppen" hindeuteten. Jaison C Cooper soll zudem ein Buch mit dem Titel Warum Maoismus? besessen haben. Bei Thushar Nirmal Sarathy hat die Polizei eigenen Angaben zufolge außerdem Dokumente gefunden, mit denen einer der Leiter der verbotenen "Kommunistischen Partei Indiens (Maoistisch)" (Communist Party of India (Maoist)) ihm die Vertretungsvollmacht übertragen habe. Am 3. März wurde der Antrag auf Freilassung der beiden Männer gegen Kaution abgelehnt mit der Begründung, dass weitere Untersuchungen in dem Fall nötig seien.
Die indischen Gerichte haben bereits in mehreren Fällen darauf hingewiesen, dass der Besitz bestimmten Schriftguts an sich nicht als Straftat anzusehen ist. Die nationale Menschenrechtskommission hat bei der Polizei von Kerala einen Bericht über die Festnahmen angefordert.
Die Ehefrau von Thushar Nirmal Sarathy ist der Ansicht, dass ihr Mann festgenommen wurde, weil er aktives Mitglied mehrerer Gruppen ist, die sich gegen die Landnahme seitens des Bundesstaates aussprechen. Jaison C Cooper hat sich in der Vergangenheit ebenfalls aktiv an Protesten gegen Landnahme und rechtswidrige Zwangsräumungen beteiligt.
Hintergrundinformation
Im November 2010 urteilte das Hohe Gericht von Gujarat im Fall Vishvanath, dass "der Besitz von Materialien an sich, ohne eine offenkundige Handlung bzw. tatsächliche Aktivitäten im Sinne des Gedankenguts, keine Straftat darstellt". Im Oktober 2012 entschied das Hohe Gericht von Mumbai im Fall von Jyoti Babasaheb Chorge: "Der Gedanke, dass der Besitz von Schriftgut einer bestimmten sozialen oder politischen Richtung eine Straftat darstellen soll, obwohl es keine Gesetze gibt, in denen solches Schriftgut ausdrücklich verboten ist, ist unsäglich in einem demokratischen Land wie unserem."
In einer Stellungnahme des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte überwacht, heißt es: "Niemand darf bei der Wahrnehmung seiner oder ihrer durch den Pakt garantierten Rechte beeinträchtigt werden aufgrund seiner oder ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Ansichten … [D]as Recht auf freie Meinungsäußerung [schließt] die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Indien ist Vertragsstaat des Paktes.
Teile des Gesetzes zur Verhütung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act) entsprechen nicht internationalen Menschenrechtsstandards und könnten in Menschenrechtsverletzungen resultieren. Im Jahr 2008 durchgeführte Gesetzesänderungen erhöhten die Mindesthaftzeit von Tatverdächtigen von 15 auf 30 Tage und setzten die maximale Inhaftierungsdauer von 90 auf 180 Tage hoch. Diese Gesetzesänderungen gewährleisten auch nicht auf angemessene Weise die vorgerichtlichen Schutzmaßnahmen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von Inhaftierten und sehen für schwere Straftaten in manchen Fällen eine Beweislastumkehr vor, so dass die Angeklagten ihre Unschuld beweisen müssen.