Keine neue Verwaltungshaft

Palästinensicher Journalist Muhammed al-Qiq

Palästinensicher Journalist Muhammed al-Qiq

Der palästinensische Journalist Muhammed al-Qiq hat den Hungerstreik am 10. März 2017 abgebrochen, als er erfuhr, dass die israelischen Behörden seine Verwaltungshaftanordnung nicht erneuern werden. Er soll am 10. April freigelassen werden.

Sachlage

Am 10. März hat der palästinensische Journalist Muhammed al-Qiq seinen Hungerstreik abgebrochen, als er erfuhr, dass die israelischen Behörden seine Verwaltungshaftanordnung nicht verlängern werden. Sein Rechtsbeistand hatte am 7. Februar Rechtmittel gegen die früher am selben Tag getroffene Entscheidung des Gerichts eingelegt, eine weitere dreimonatige Verwaltungshaft gegen Muhammed al-Qiq zu verhängen. Bei einer Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit am 9. März forderte die Richterin die Militärstaatsanwaltschaft auf, dem Gericht mehr Informationen zur Grundlage der Inhaftierung vorzulegen und dem Gericht eine Entscheidung darüber mitzuteilen, ob sie eine Erneuerung der Verwaltungshaftanordnung beantragen würde, wenn diese im April 2017 ausläuft. Am 10. März teilte die Staatsanwaltschaft der Richterin mit, sie werde keine neue Haftanordnung beantragen.

Israelische Sicherheitskräfte hatten Muhammed al-Qiq am 15. Januar am Kontrollpunkt Beit El in der Nähe von Ramallah festgenommen. Er war auf dem Rückweg von einer Demonstration in Betlehem, bei der gegen die israelische Politik protestiert wurde, palästinensischen Familien die Leichen von Angehörigen nicht auszuhändigen, denen Anschläge zur Last gelegt werden. Am 6. Februar ordnete ein Militärgericht eine sechsmonatige Verwaltungshaft für ihn an. Er reagierte darauf im Gericht mit der Ankündigung, in einen Hungerstreik zu treten, um damit gegen seine erneute Inhaftierung ohne Anklage und Gerichtsverfahren zu protestieren. Am nächsten Tag reduzierte das israelische Militärgericht die Verwaltungshaftordnung auf drei Monate.

Verwaltungshaftanordnungen ermöglichen bis zu sechs Monate lange Inhaftierungen ohne Verfahren und Anklage. Das israelische Militär setzt sie überwiegend gegen Palästinenser_innen ein. Verwaltungshaftanordnungen können beliebig oft erneuert werden.

Muhammed al-Qiqs Rechtsbeistand teilte Amnesty International mit: "Wir betrachten das als Sieg für Muhammed. Das israelische Militär wird seine Haft nicht verlängern. Die Entscheidung entlastet Muhammed al-Qiq und beweist seine Unschuld. Es zeigt, dass nichts gegen Muhammed al-Qiq vorliegt und er willkürlich festgehalten wurde." Der Rechtsbeistand hob auch die Aktionen von Amnesty International und ihren Einfluss auf die Entwicklung des Falls hervor. Er sagte: "Wir danken euch für eure Bemühungen. Wir glauben, dass eure Stellungnahmen und Briefe zu al-Qiqs Sieg beigetragen haben."

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.