Drohende Exekutionen
Ergebnis dieser Urgent Action
Aleg Gryshkautsou und Andrei Burdyka wurden am 14. Mai für Straftaten, die sie während eines bewaffneten Raubüberfalls begangen hatten, zum Tode durch Erschießen verurteilt. Nachdem ihre Rechtsmittel vom Obersten Gerichtshof in Minsk zurückgewiesen wurden, reichten ihre Familien ein Gnadengesuch beim Präsidenten ein. Es liegen keine offiziellen Angaben über den aktuellen Stand des Gnadengesuchs vor.
Todestrakt in Illinois
© APGraphics
Die Anträge der Todestraktinsassen Aleh Gryshkautsou und Andrei Burdyka auf Umwandlung ihrer Todesurteile sind abgelehnt worden. In den kommenden Wochen droht den beiden Männern die Hinrichtung.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Administratsia Prezidenta Respubliki Belarus
ul. Karla Marksa, 38
220016 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Dear President Lukashenka)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: berlin@belembassy.org oder info@belarus-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie nachdrücklich auf, die Hinrichtung von Aleh Gryshkautsou und Andrei Burdyka zu verhindern.
- Bitte erlassen Sie in Übereinstimmung mit Resolution 63/168 der UN-Vollversammlung vom 18. Dezember 2008 unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on President Lukashenka to stop the executions of Aleh Gryshkautsou and Andrei Burdyka.
- Calling on President Lukashenka to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty, in line with UN General Assembly resolution 63/168, adopted on 18 December 2008.
Sachlage
Der 29-jährige Aleh Gryshkautsou und der ein Jahr jüngere Andrei Burdyka sind am 14. März 2010 zum Tod durch Erschießen verurteilt worden. Ein Gericht hatte sie schuldig gesprochen, im Oktober 2009 während eines bewaffneten Einbruchs in eine Wohnung in Grodno verschiedene Straftaten Mord, bewaffneter Überfall, Brandstiftung, Kindesentführung, Diebstahl und Raub begangen zu haben. Der Oberste Gerichtshof in Minsk wies ihre Rechtsmittel am 17. September 2010 zurück.
Die Familien von Aleh Gryshkautsou und Andrei Burdyka erfuhren erst am 22. Februar aus den Fernsehnachrichten, dass Präsident Lukschenka eine Umwandlung der Todesurteile abgelehnt hat. Am 24. Februar erhielt die Mutter von Andrei Burdyka ein Schreiben ihres Sohnes, in dem er ihr mitteilte, dass am 23. Februar ein Treffen mit einem Priester stattfinde. Dies lässt befürchten, dass die Hinrichtung des jungen Mannes unmittelbar bevorsteht.
Aleh Gryshkautsou und Andrei Burdyka haben die gegen sie erhobenen Anklagepunkte nicht bestritten. Amnesty wendet sich jedoch grundsätzlich und ohne Ausnahme gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Rechte auf Leben verletzt. Die Todesstrafe stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form der Strafe dar.
In Belarus werden Todestraktinsassen erst wenige Minuten vor ihrer Hinrichtung vom Vollzug der Strafe in Kenntnis gesetzt. Sie werden durch einen Schuss in den Kopf getötet, wobei bisweilen der erste Schuss noch nicht zum Tod führt und ein zweiter abgefeuert wird. Die Familien erfahren häufig erst im Nachhinein von der Vollstreckung des Urteils. Ihnen wird weder der Leichnam ihrer Angehörigen übergeben noch der Bestattungsort mitgeteilt, was ihr Leid noch vergrößert.
Hintergrundinformation
Aleh Gryshkautsou ist auch unter dem Namen Aleg Gryshkautsou bekannt.
Im Jahr 2010 sind in Belarus zwei Todesurteile vollstreckt worden. Vasily Yuzepchuk und Andrei Zhuk wurden im März 2010 hingerichtet. Rund zwei Monate zuvor waren ihre Anträge auf Umwandlung der Todesurteile abgelehnt worden. Wie in Belarus üblich waren weder die Todeskandidaten noch ihre Angehörigen im Vorfeld vom Tag der geplanten Hinrichtung unterrichtet worden. Die Mutter von Andrei Zhuk erfuhr erst vom Tod ihres Sohnes, als sie ihm am 19. März ein Päckchen mit Nahrungsmitteln bringen wollte. Die Hinrichtungen fanden ungeachtet der Tatsache statt, dass sich beide Gefangenen an den UN-Menschenrechtsausschuss gewandt hatten und der Ausschuss daraufhin die Regierung von Belarus gebeten hatte, die Vollstreckung der Todesurteile auszusetzen, bis er sich mit den beiden Fällen befassen könne.