Begnadiung ungewiss

Ergebnis dieser Urgent Action

Aleg Gryshkautsou und Andrei Burdyka wurden am 14. Mai für Straftaten, die sie während eines bewaffneten Raubüberfalls begangen hatten, zum Tode durch Erschießen verurteilt. Nachdem ihre Rechtsmittel vom Obersten Gerichtshof in Minsk zurückgewiesen wurden, reichten ihre Familien ein Gnadengesuch beim Präsidenten ein. Es liegen keine offiziellen Angaben über den aktuellen Stand des Gnadengesuchs vor.

Aleg Gryshkautsou und Andrei Burdyka wurden am 14. Mai für Straftaten, die sie während eines bewaffneten Raubüberfalls begangen hatten, zum Tode durch Erschießen verurteilt. Nachdem ihre Rechtsmittel vom Obersten Gerichtshof in Minsk zurückgewiesen wurden, reichten ihre Familien ein Gnadengesuch beim Präsidenten ein. Es liegen keine offiziellen Angaben über den aktuellen Stand des Gnadengesuchs vor.

Sachlage

Aleg Gryshkautsou und Andrei Burdyka wurden am 14. Mai 2010 zum Tode verurteilt für Straftaten, die sie im Oktober 2009 während eines bewaffneten Raubüberfalls in einer Wohnung in Grondo begangen hatten. Beide wurden des Mordes, des bewaffneten Überfalls, der Brandstiftung, der Kindesentführung, des Diebstahls und des Raubs für schuldig befunden. Am 17. September 2010 wies der Oberste Gerichtshof in Minsk ihre Rechtsmittel zurück. Daraufhin stellten beide Männer ein Gnadengesuch an den Präsidenten Aljaksandr Lukaschenko.

Aufgrund einer Aussage des Präsidenten in der Dokumentarsendung "Несекретные материалы" (unverschleiertes Material), die am 22. Februar um 23:35 Uhr von dem belarussischen Fernsehsender ONT ausgestrahlt wurde, gingen die Familien der beiden zum Tode Verurteilten anfangs davon aus, dieser habe das Gnadengesuch abgelehnt. Nachdem die Urgent Action (Eilaktion) UA 46/11 (EUR/006/2011) in die Wege geleitet wurde, hieß es seitens einer staatlichen Nachrichtenagentur allerdings, das Gnadendgesuch sei noch nicht geprüft worden.

Amnesty International forderte die belarussischen Behörden dazu auf, sich offiziell zu dem aktuellen Stand des Gnadengesuchs zu äußern, erhielt bislang jedoch keine Antwort.

Es gab keine weiteren Fernsehmeldungen, die eine Zurückweisung des Gnadengesuchs bestätigten. Auch lokale AnsprechpartnerInnen von Amnesty International konnten keine Bestätigung über die Zurückweisung des Gesuchs einholen. Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt geht davon aus, dass die Prüfung des Gnadengesuchs noch aussteht.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine weiteren Aktionen seitens der TeilnehmerInnen am Eilaktionsnetz erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.