In Haft verprügelt

Der Sprachwissenschaftler Mohamed Farid Farag Farrag wurde Anfang Februar in einem Gefängnis in Ägypten geschlagen und man verwehrte ihm bislang die medizinische Versorgung. Gegenwärtig befindet er sich aus Protest gegen seine Misshandlung im Hungerstreik. Er wird seit November 2007 ohne Anklage und Gerichtsverfahren festgehalten.

Appell an

INNENMINISTER
Minister Habib Ibrahim el Adly
Ministry of the Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk, Cairo, ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 20) 22 796 0682
E-Mail: moi@idsc.gov.eg

GENERALSTAATSANWALT
Abd el-Megeed Mahmoud
Dar al-Qadha al-'Ali
Ramses Street, Cairo, ÄGYPTEN
(korrekte Anrede: Dear Counsellor)
Fax: (020) 22 577 4716

Sende eine Kopie an

LEITER DER BEHÖRDE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Wael Abu al-Magd
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil
Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 20) 22 574 9713

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S.E. Herrn Ramzy Ezz Eldin Ramzy
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, Mohamed Farid Farag Farrag unverzüglich die notwendige medizinische Versorgung zu gewähren.

  • Appellieren Sie an die Behörden, umgehend zielführende Untersuchungen der von Mohamed Farid Farag Farrag erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe einzuleiten.

  • Fordern Sie die ägyptischen Behörden auf, den Gerichtsentscheidungen nachzukommen und Mohamed Farid Farag Farrag freizulassen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Egyptian authorities to provide Mohamed Farid Farag Farrag with immediate access to medical care;

  • Calling on the Egyptian authorities to promptly and effectively investigate the allegations of torture and other ill-treatment of Mohamed Farid Farag Farrag;

  • Urging the Egyptian authorities to implement the court decisions ordering the release Mohamed Farid Farag Farrag.

Sachlage

Mohamed Fardi Farag Farrag befindet sich seit seiner Festnahme im November 2007 in verschiedenen Gefängnissen in Verwaltungshaft. In der ganzen Zeit sind weder Ermittlungen gegen ihn aufgenommen noch ist jemals Anklage erhoben worden. Das Innenministerium von Ägypten hat bereits sieben Anordnungen der Gerichte ignoriert, ihn freizulassen.

Seit Juli 2009 befindet sich Mohamed Fardi Farag Farrag im Walid al Gadid-Gefängnis in Haft. Das Gefängnis liegt mehr als 600 Kilometer entfernt vom Wohnort seiner Familie in der Stadt Al Kharga in der Western Desert (Westlichen Wüste). Anfang Februar 2010 durchsuchten Wächter seine Zelle. Mohamed Fardi Farag Farrag bat sie, mit seinen Büchern vorsichtig umzugehen, woraufhin sie ihn brutal schlugen, in eine Einzelzelle verlegten und seine Bücher zerstörten. Die Familie berichtete Amnesty International, dass er bereits ein Nierenleiden und Herzprobleme habe und dass ihm die notwendige medizinische Behandlung seiner Kopfverletzungen, die er bei den Schlägen davon getragen hatte, bisher verwehrt wurde. Um eine angemessene medizinische Versorgung und ein Gespräch mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft zu fordern, ist Mohamed Fardi Farag Farrag in einen Hungerstreik getreten. Er will wegen seiner Misshandlung im Gefängnis Beschwerde einlegen. Seine Familie hat dies bereits am 17. Februar 2010 schriftlich bei der Staatsanwaltschaft getan. Am 24. Februar sollen Gefängnisinsassen versucht haben, ihn auf Befehl von MitarbeiterInnen des Staatssicherheitsdienstes (SSI) zum Essen zu zwingen.

Vor seiner Verlegung ins Walid al Gadid-Gefängnis war er sechs Monate lang im Abu Zaabal-Gefängnis in Kairo, wo er dem Vernehmen nach geschlagen und gefoltert wurde. Dort war er gemeinsam mit verurteilten Straftätern untergebracht. Zuletzt war er für ein Jahr im Tora-Gefängnis in Kairo.

Am 26. November 2007 hatten Angehörige der Staatssicherheit ihn um 2 Uhr nachts bei sich Zuhause in der Stadt Qalag im Regierungsbezirk Qalyoubiya im Norden von Kairo festgenommen. Die Beamten brachen die Haustür auf, stießen seine Frau zur Seite, beschlagnahmten alle Computer im Haus und nahmen ihn in Gewahrsam. 60 Tage lang hatte die Familie keine Informationen über seinen Aufenthaltsort und fragte bei den Dienststellen der Staatssicherheitsbehörde, in Gefängnissen und auf Polizeistationen nach ihm. Dann erhielt seine Frau einen anonymen Anruf, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr Mann im Tora-Gefängnis sei. Mohamed Fardi Farag Farrag berichtete seiner Familie, dass er in diesen 60 Tagen von den Beamten mit Elektroschocks gefoltert, aufgehängt, ausgepeitscht und geschlagen wurde. Seine Inhaftierung steht allem Anschein nach in Zusammenhang mit seiner federführenden Rolle bei der Gründung des Vereins Jam’iat al-Furqan al-Khayriya: ein gemeinnütziger Koranverein, der gegründet wurde, um Kindern die Inhalte des Korans zu lehren. Mohamed Fardi Farag Farrag hatte die Genehmigung dafür bei der für seinen Bezirk verantwortlichen Stelle des SSI beantragt. Der Verein wurde kurz vor seiner Festnahme im Jahr 2007 beim Ministerium für soziale Solidarität registriert.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ein Notstand und Notstandsgesetze sind in Ägypten seit 1967 nahezu fortwährend in Kraft. Der gegenwärtige Notstand dauert schon seit 1981 ununterbrochen an. Der Ausnahmezustand wurde ohne gründliche Überprüfung regelmäßig erneut ausgerufen: Eine Praxis, die gegen international geltendes Recht verstößt, speziell gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Im Mai 2008 wurden die Notstandsbestimmungen nochmals für weitere zwei Jahre verlängert, trotz nachdrücklicher Forderungen von Menschenrechtsgruppen sie abzuschaffen.

Die Notstandsgesetze räumen dem Innenminister die Befugnis ein, eine Verwaltungshaft anzuordnen. Die Inhaftierten können Beschwerde bei einem Obersten (Notstands-) Staatssicherheitsgericht einlegen, das ihre Freilassung anordnen kann. Das Innenministerium kann diese Anordnung jedoch anfechten. Wenn das Innenministerium Rechtsmittel dagegen einlegt, wird die ursprüngliche Beschwerde von einem anderen Obersten (Notstands-) Staatssicherheitsgericht bearbeitet. Für den Fall, dass dieses Gericht ebenfalls eine Freilassung anordnet, muss das Innenministerium dieser Folge leisten und den Häftling freilassen.

In der Praxis jedoch werden bei derartigen Freisprüchen der Gerichte die Gefangenen inoffiziell in andere Haftanstalten, wie örtliche Polizeistationen oder Einrichtungen der SSI in Kairo oder anderswo im Land verlegt. Man hält sie dort in Gewahrsam, bis das Innenministerium eine neue Haftanordnung vorgelegt hat. Dies geschieht unter Vortäuschung falscher Tatsachen: Es wird behauptet, dass der Inhaftierte freigelassen wurde und unmittelbar danach terroristischen Aktivitäten nachgegangen sei oder Straftaten verübt habe und man ihn deshalb wieder verhaftet habe. Seit seiner Festnahme wurde die Verwaltungshaft von Mohamed Fardi Farag Farrag wiederholt vom Innenministerium verlängert. Trotz sieben Gerichtsbeschlüssen, die seine Freilassung anordneten, hat man ihn nicht freigelassen.

Mehrere tausend Personen befinden sich in Ägypten auf Grundlage von Haftanordnungen des Innenministeriums ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Dort sind sie erniedrigenden und unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt.