Aktivist wegen "Beleidigung des Präsidenten" in Haft

Türkei Landkarte

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Der Aktivist Onur Kılıç wurde am 13. Februar wegen "Beleidigung des Präsidenten" bei Protesten im Januar inhaftiert. Ihm drohen bis zu vier Jahre Gefängnis, sollte das Verfahren fortgesetzt und er schuldig gesprochen werden.

Appell an

STAATSANWALT
Okan Bato
Cumhuriyet Savcısı

Izmir Adalet Sarayı
Bayraklı
Izmir
TÜRKEI
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 90) 232 411 24 02
E-Mail: izmircbs@adalet.gov.tr

JUSTIZMINISTER
Bekir Bozdağ
Ministry of Justice
Adalet Bakanlığı
06659 Ankara
TÜRKEI
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 90) 312 419 33 70
E-Mail: ozelkalem@adalet.gov.tr

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Commission on Human Rights
Ayhan Sefer Üstün
TBMM İnsan Hakları İnceleme Komisyonu
06543 Ankara
TÜRKEI
Fax: (00 90) 312 420 53 94
E-Mail: insanhaklarikom@tbmm.gov.tr

BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI
S. E. Herrn Hüseyin Avni Karslioğlu
Tiergartenstr. 19-21
10785 Berlin
Fax: 030-275 90 915
E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Türkisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Onur Kılıç umgehend und bedingungslos frei.

  • Ich fordere Sie auf, die Strafverfolgung von Onur Kılıç nicht zu genehmigen.

  • Bitte beenden Sie alle Strafverfahren und Inhaftierungen von Personen nach Paragraf 299 wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately and unconditionally release of Onur Kılıç.

  • Urging the Minister of Justice not to authorise Onur Kılıç’s prosecution.

  • Calling for an end to prosecutions and all detentions under Article 299 of individuals for peaceful expression of their opinions.

Sachlage

Der politische Aktivist Onur Kılıç hatte am 11. Januar an einer Demonstration gegen verpflichtenden Religionsunterricht an Schulen teilgenommen. Er wurde am 12. Februar festgenommen, weil er bei der Demonstration "Dieb Mörder Erdoğan" gerufen haben soll, und kam am 13. Februar in Untersuchungshaft. Ihm droht die Strafverfolgung nach Paragraf 299 des türkischen Strafgesetzbuches, nach dem die "Beleidigung des Präsidenten" mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Nach diesem Paragrafen muss der Justizminister die Fortsetzung des Strafverfahrens genehmigen. Wie sein Rechtsbeistand Amnesty International mitteilte, wird Onur Kılıç am 17. Februar ein Rechtsmittel gegen seine Inhaftierung einreichen.

Amnesty International betrachtet die strafrechtliche Verfolgung nach Paragraf 299 als Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, das durch Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu deren Unterzeichnern auch die Türkei gehört, geschützt wird. Amnesty International fordert die Einstellung aller Verfahren nach diesem Paragrafen und seine Abschaffung.

Seit der Festnahme von Onur Kılıç wurde bekannt, dass mit Kadir Yavaş in der Provinz Edirne und Şafak Kurt in der Provinz Manisa mindestens zwei weitere Personen im Rahmen von Paragraf 299 zum Verhör festgenommen wurden. Kadir Yavaş und Şafak Kurt nahmen an Demonstrationen gegen die Festnahme von Onur Kılıç teil und sollen den gleichen Slogan gerufen haben. Wie Amnesty International erfuhr, soll Kadir Yavaş am 16. Februar freigelassen worden sein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 19 des IPbpR, zu deren Vertragsstaaten die Türkei gehört, geschützt. Das Völkerrecht erlaubt bestimmte Einschränkungen der Meinungsfreiheit, doch müssen diese drei strenge Bedingungen erfüllen: Sie müssen gesetzlich verankert, auf bestimmte Zwecke wie die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung oder die Wahrung der Rechte oder des Leumunds anderer begrenzt sowie notwendig und verhältnismäßig sein, um einen dieser zulässigen Zwecke zu erreichen.

Der UN-Menschenrechtsausschuss, das Expertengremium, das die Umsetzung des IPbpR kontrolliert, hat in seinen Allgemeinen Bemerkungen Nr. 34 angemerkt, dass "alle öffentlichen Personen, auch jene in den höchsten politischen Ämtern wie Staats- und Regierungschefs, berechtigterweise Kritik und politischer Opposition unterliegen. Dementsprechend verleiht der Ausschuss seiner Besorgnis Ausdruck angesichts von Gesetzen zu Angelegenheiten wie Lèse Majesté (Majestätsbeleidigung), Desacato (Widerstand gegen Staatsbedienstete), Respektlosigkeit gegenüber Autoritäten, Respektlosigkeit gegenüber Flaggen und Symbolen, Diffamierung des Staatschefs und Schutz der Ehre von Beamten. Gesetze dürfen auch keine schwereren Strafen allein aufgrund der Identität der Person vorsehen, die mutmaßlich angegriffen wurde. Vertragsstaaten sollten keine Kritik an Institutionen wie der Armee oder Regierung verbieten."