Freilassung fordern!

Albert Woodfox

Albert Woodfox

Albert Woodfox befindet sich seit 1972 im US-Bundesstaat Louisiana in Einzelhaft. Seine Verurteilung ist im Laufe der letzten 40 Jahre bereits dreimal aufgehoben worden. Die bundesstaatlichen Behörden müssen ihn endlich aus der Haft entlassen. Am 23. Februar soll über seine Freilassung auf Kaution entschieden werden.

Appell an

GOUVERNEUR VON LOUISIANA
Bobby Jindal

Office of the Governor

PO Box 94004
Baton Rouge
LA 70804, USA
(Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (00 1) 225 342 7099
E-Mail: Info@BobbyJindal.com

JUSTIZMINISTER
Buddy Caldwell

Office of the Attorney General
556 Jefferson Street #4
Lafayette
LA 70501, USA
(Anrede: Dear Attorney General / Sehr geehrter Herr Justizminister)
Fax: (00 1) 225 326 6297
E-Mail: constituentservices@aga.state.la.us

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S. E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie inständig, sich nicht gegen die Freilassung auf Kaution von Albert Woodfox auszusprechen, da seine Verurteilung in zwei unfairen Verfahren ergangen ist und über 40 Jahre hinweg bereits dreimal aufgehoben wurde.

  • Bitte bedenken Sie seine gute Führung in Haft, sein Alter und seinen angeschlagenen Gesundheitszustand.

  • Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass es keinen anderen Gefangenen in den USA gibt, der jemals länger in Einzelhaft gehalten wurde als Albert Woodfox. Dies entspricht grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und könnte der UN zufolge Folter gleichkommen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities not to oppose bail for Albert Woodfox, as his conviction, gained through two flawed trials, has been overturned three times over four decades, he has an exemplary prison conduct record and at 67 years-of-age is in poor health.

  • Noting that no other prisoner in the U.S. has been held in solitary confinement longer than Albert Woodfox. This is cruel, inhuman and degrading treatment, and according to the UN expert on torture, possibly torture.

Sachlage

Albert Woodfox wurde 1973 gemeinsam mit seinem Mitangeklagten Herman Wallace für schuldig befunden, einen Gefängniswärter der Hafteinrichtung Louisiana State Penitentiary ermordet zu haben. Die Beweise der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer bestanden vornehmlich aus unzuverlässigen und widersprüchlichen Aussagen von drei Mitinsassen, denen im Gegenzug für ihre Angaben besondere Zugeständnisse gemacht wurden. Ihre Aussagen vor Gericht deckten sich nicht mit den Aussagen, die sie direkt nach dem Mord gemacht hatten. Sachbeweise gegen die beiden Männer lagen keine vor. Der einzige konkrete Beweis, der in dem Verfahren vorgestellt wurde – ein am Tatort gefundener Fingerabdruck –, entlastete die Angeklagten sogar.

Albert Woodfox ist schwarz und wurde von einer nur aus Weißen bestehenden Jury schuldig gesprochen. Fast 20 Jahre lang legten seine Rechtsbeistände immer wieder Rechtsmittel gegen das Urteil ein und erreichten schließlich, dass das Urteil auf der Grundlage von "unzulänglicher Verteidigung" aufgehoben wurde. 1998 fand eine Neuverhandlung statt, in der die Geschworenen Albert Woodfox erneut des Mordes für schuldig befanden. Aufgrund der mangelhaften Verteidigung, die Albert Woodfox in seinem zweiten Verfahren erhielt, und angesichts der schwachen Beweise der Staatsanwaltschaft gegen ihn wurde 2008 dem 2006 von Albert Woodfox gestellten Antrag auf richterliche Haftprüfung mit dem Ziel der Haftentlassung stattgegeben. Jedoch intervenierte daraufhin Buddy Caldwell, der Justizminister von Louisiana, und beantragte beim zuständigen Berufungsgericht (Fifth Circuit Court of Appeals), Albert Woodfox nicht gegen Kaution freizulassen und zudem die Entscheidung, das Urteil gegen ihn aufzuheben, rückgängig zu machen. Das Berufungsgericht erklärte seine Verurteilung aus verfahrensrechtlichen Gründen wieder für gültig. 2013 wurde sein Fall erneut überprüft; Grundlage war ein Diskriminierungsvorwurf in der Auswahl des Vorsitzenden des Geschworenengerichts. Daraufhin wurde seine Verurteilung zum dritten Mal aufgehoben.

Der Justizminister legte gegen diese Entscheidung erneut vor dem Berufungsgericht Rechtsmittel ein, das Gericht erhielt die Aufhebung des Urteils jedoch aufrecht. Der Justizminister beantragte daraufhin erneut eine Neuverhandlung des Falls, doch dieser Antrag wurde am 4. Februar zurückgewiesen. Am 6. Februar beantragten die Rechtsbeistände von Albert Woodfox seine Freilassung gegen Kaution. Die Anhörung ist für den 23. Februar angesetzt. Der Justizminister hat nun die Möglichkeit, sich gegen die Freilassung auf Kaution auszusprechen und Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof der USA einzulegen. Daher ist es wichtig, im Vorfeld der anstehenden Verhandlung auf die Behörden von Louisiana einzuwirken, Albert Woodfox freizulassen.