Gefangene im Hungerstreik
Die palästinensischen Verwaltungshäftlinge Ja’far Izz al-Din und Tareq Qa’dan befinden sich seit 28. November 2012 aus Protest gegen ihre Inhaftierung ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im Hungerstreik. Sie sind in schlechter gesundheitlicher Verfassung.
Appell an
LEITER DES ISRAELISCHEN GEFÄNGNISDIENSTES
Lieutenant-General Aharon Franco
Israel Prison Service
P.O.Box 81
Ramleh 72100
ISRAEL
(Anrede: Dear Lieutenant-General / Sehr geehrter Herr Generalleutnant)
Fax: (00 972) 8 919 3800
GENERALDIREKTOR DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS
Dr. Roni Gamzo
Ministry of Health
2 Ben Tabai Street
Jerusalem 93591
ISRAEL
(Anrede: Dear Director General / Sehr geehrter Herr Generaldirektor)
Fax: (00 972) 2 565 5966
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Yitzhak Aharonovitch
Ministry of Public Security
Kiryat Hamemshala
Jerusalem 91181, ISRAEL
Fax: (00 972) 2 584 7872
E-Mail: sar@mops.gov.il
BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S.E. Herrn Jaakov Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74–76
14193 Berlin
Fax: (030) 8904 5555
E-Mail: botschaft@israel.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. März 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte um die sofortige Freilassung von Ja’far Izz al-Din und Tareq Qa’dan und den übrigen in Verwaltungshaft befindlichen PalästinenserInnen, sofern sie nicht umgehend einer erkennbar strafbaren Handlung angeklagt und unter Wahrung internationaler Standards in einem fairen Prozess vor Gericht gestellt werden.
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Ich fordere Sie höflich auf, dafür Sorge zu tragen, dass Ja’far Izz al-Din und Tareq Qa’dan und alle im Hungerstreik befindlichen Gefangenen die notwendige medizinische Behandlung erhalten, die nur in einem zivilen Krankenhaus zur Verfügung steht, und dass sie regelmäßig und unbeaufsichtigt Zugang zu ÄrztInnen ihrer Wahl erhalten und weder gefesselt noch in anderer Weise grausam oder unmenschlich behandelt werden.
- Ich appelliere an Sie, die Praxis der Verwaltungshaft einzustellen und allen Gefangenen Familienbesuche zu gestatten.
Sachlage
Ja’far Izz al-Din und Tareq Qa’dan wurden von den israelischen Behörden am 22. November 2012 festgenommen und erhielten jeweils eine dreimonatige Verwaltungshaftanordnung. Am 28. November traten sie aus Protest in den Hungerstreik und werden nun zusammen in der Krankenstation des israelischen Gefängnisdienstes (IPS) im Ramleh-Gefängnis festgehalten. Ihre Anwälte besuchten sie am 31. Januar und teilten Amnesty International daraufhin mit: "Ja’far und Tareq nehmen nur Wasser zu sich. Vergangene Woche wurden beide für acht Stunden in ein Krankenhaus gebracht und dort untersucht. Ich war mit ihnen zusammen im Krankenhaus und sprach mit den ÄrztInnen. Sie sagten mir, dass der Gesundheitszustand der beiden sehr kritisch sei. Sie erklärten sich mit einer Injektion von Vitaminen und anderen Nährstoffen einverstanden, um das Risiko zu verringern, dass sie sterben. Beide Gefangene wurden in das Ramleh-Gefängnis zurückgebracht."
Ja’far Izz al-Dins Haftanordnung läuft am 22. Februar aus. Er hat vor einem Militärgericht Rechtsmittel gegen seine Inhaftierung eingelegt. Wenn, wie erwartet, seine Rechtsmittel abgewiesen werden, wird der Anwalt Rechtsmittel beim Hohen Gericht Israels einlegen.
Tareq Qa’dans Haftanordnung endet am 21. Februar. Ein Militärgericht hat die Rechtsmittel gegen seine Inhaftierung bereits abgewiesen. Sein Anwalt bereitet derzeit die Einlegung von Rechtsmitteln vor dem Hohen Gericht vor.
Hintergrundinformation
Der 41-jährige Ja’far Izz al-Din befindet sich zum zweiten Mal im Hungerstreik, um gegen die Verwaltungshaft zu protestieren. Er war nach der Festnahme am 21. März 2012 in seiner Wohnung in Arrabeh in Jenin in Verwaltungshaft genommen worden und befand sich vom 27. März 2012 bis zum 14 Mai 2012 im Hungerstreik. Er wurde am 19. Juni freigelassen und am 22. November 2012 erneut inhaftiert. Rechtsbeiständen der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Addameer zufolge leidet Ja’far Izz al-Din an starkem Blutdruckabfall, anhaltendem Schwindel, chronischen Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen und Proteinmangel.
Der 40-jährige Tarek Qa’dan aus Arrabeh in Jenin wurde am 8. Juli 2012 aus seiner 15-monatigen Verwaltungshaft entlassen. Während seiner Haft trat er Anfang 2012 aus Solidarität mit anderen Hungerstreikenden in den Hungerstreik. Er beteiligte sich ebenfalls an dem Massenhungerstreik palästinensischer Häftlinge zwischen dem 17. April und dem 14. Mai 2012. Am 22. November wurde er bei sich zuhause erneut festgenommen.
Zwar wurden einige palästinensische Verwaltungshäftlinge, die sich 2012 längere Zeit im Hungerstreik befanden, schlussendlich freigelassen, andere allerdings nicht. Der 37-jährige Samer al-Barq beispielsweise, der am 24. Oktober 2012 seinen Hungerstreik aussetzte, befindet sich noch immer in Verwaltungshaft, obwohl die Behörden ihm zugesichert hatten, ihn nach Ägypten gehen zu lassen. Von dort aus könnte er nach Pakistan zu seiner Frau reisen. Samer al-Barqs Rechtsbeistand berichtete Amnesty International, Ägypten hätte sich bereit erklärt, ihn im November 2012 aufzunehmen, die israelischen Behörden hatten sich aber gegen seine Freilassung gestellt. Am 16. Januar erhielt er ein Visum für Ägypten, das allerding nur einen Monat lang gültig ist. Samer al-Barq befindet sich zurzeit im Hadarim-Gefängnis. Dort mangelt es an den nötigen medizinischen Einrichtungen, um Menschen zu behandeln, die einen langen Hungerstreik hinter sich haben. Siehe auch UA-119/2012.
Bei der Verwaltungshaft handelt es sich um eine Haftform, bei der keine Anklage erhoben wird und die immer wieder verlängert werden kann. Die dem Haftbefehl zugrundeliegenden Beweise werden den Häftlingen und ihren Rechtsbeiständen vorenthalten. Ein Massenhungerstreik, an dem 2.000 palästinensische Gefangene beteiligt waren, die gegen die schlechten Haftbedingungen, Einzelhaft, Verweigerung von Familienbesuchen und Haft ohne Anklage protestierten, endete am 14. Mai 2012, nachdem Ägypten einen Handel mit den israelischen Behörden eingegangen war. Obwohl Medienberichte darauf hinweisen, dass Israel zugestimmt hat, Verwaltungshaftanordnungen nur dann zu erneuern, wenn bedeutende neue geheimdienstliche Informationen vorliegen, verlängert Israel weiterhin solche Haftanordnungen und stellt noch immer neue aus.
Zum 30. Dezember 2012 gab es 178 Verwaltungshäftlinge, über 142 weniger als im März 2012. Einige Verwaltungshäftlinge wurden freigelassen, wenn sie sich bereit erklärten, die besetzten palästinensischen Gebiete zu verlassen und ins ausländische Exil zu gehen. Nach der vierten Genfer Konvention ist es einer Besatzungsmacht verboten, Menschen aus einem besetzten Gebiet zu vertreiben oder auszuweisen. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht Starved of justice: Palestinians detained without trial by Israel, http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE15/026/2012/en.