Hinrichtung ausgesetzt
Aktion zum Tag gegen die Todesstrafe am 10.10.2012
© Amnesty International
Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem hat einen Hinrichtungsaufschub erhalten. Es sollen weitere Untersuchungen zu seinem Fall und seinem Alter durchgeführt werden.
Appell an
PRÄSIDENT
His Excellency Abd Rabbu Mansour al-Hadi
Office of the President
Sana’a, JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 274 147
JUSTIZMINISTER
His Excellency Murshed Ali al-Arashani
Ministry of Justice
Sana’a, JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Email: moj@yemen.net.ye
Fax: (00 967) 1 222 015
Sende eine Kopie an
MINISTERIN FÜR MENSCHENRECHTE
Her Excellency Houriah Ahmed Mashhour
Ministry for Human Rights
Sana’a, JEMEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 967) 1 444 833
E-Mail: mshr@y.net.ye
BOTSCHAFT DER REPUBLIK JEMEN
Herr Abdulrahman Abdulla Salem Bahabib
Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Budapester Str. 37, 10787 Berlin
Fax: 030-8973 0562
E-Mail: info@botschaft-jemen.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. März 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich begrüße es, dass die Hinrichtung von Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem aufgeschoben wurde und der Fall angesichts der Indizien, die darauf hinweisen, dass er zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat minderjährig war, erneut überprüft wird.
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Wandeln Sie das Todesurteil gegen Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem und alle weiteren bereits verhängten Todesurteile um. Verlegen Sie bitte Häftlinge aus dem Todestrakt in Hafteinrichtungen, die für ihr Alter und die begangene Tat angemessen sind.
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Ich bitte Sie, die Todesstrafe unabhängig vom Alter des Angeklagten nicht mehr zu verhängen.
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Bitte reaktivieren Sie den Ausschuss für medizinische Untersuchungen als ersten Schritt hin zu umfassenden Reformen des Jugendgerichtssystems in Übereinstimmung mit der Resolution 19/37 des UN-Menschenrechtsrats.
- Ich fordere Sie zudem auf, keine weiteren Todesurteile zu bestätigen und ein Hinrichtungsmoratorium einzurichten, mit dem Ziel die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Welcoming the suspension of Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem’s execution and the possibility to review his case, in light of evidence that indicates that he may have been under 18 at the time of the alleged offence.
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Calling for the commutation of his and all other death sentences, and for the relocation of prisoners under the death sentence to institutions of detention appropriate to their age and the offence committed.
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Calling on the Yemeni authorities to prevent the imposition of the death penalty regardless of age.
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Calling on the Justice Minister to reactivate the medical examination committee as a first step towards a comprehensive reform of the juvenile justice system, in line with UN Human Rights Council resolution 19/37.
- Urging the President to stop ratifying death sentences and establish a moratorium on all executions, with a view to completely abolishing the death penalty.
Sachlage
Der jemenitische Präsident gewährte Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem am 6. Februar einen Hinrichtungsaufschub. Man hatte diesem zuvor mitgeteilt, dass er bereits am 10. Februar hingerichtet werden sollte. Es besteht Uneinigkeit über sein Alter zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat. Er berichtete Amnesty International, die Gerichte hätten seine Geburtsurkunde zurückgewiesen, der zufolge er unter 18 gewesen sein soll, und sich auf gefälschte Schulzeugnisse und eine medizinische Untersuchung von 2004 berufen, die "beweisen" sollte, dass er damals über 18 war. Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem beharrt darauf, dass diese Untersuchung niemals stattgefunden hat. Die jemenitischen Justizbehörden sollen nun den Fall erneut überprüfen und das tatsächliche Alter von Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem feststellen.
Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Alters von mutmaßlichen jugendlichen Straftätern wie Muhammad Abdul Wahhab Faysal al-Qassem sind im Jemen keine Seltenheit. In vielen Regionen des Landes werden keine Geburtsurkunden ausgestellt oder von den Familien eingeholt. Dies führt häufig zu Unklarheiten über das genaue Alter von Jugendlichen, denen Verbrechen vorgeworfen werden. Üblicherweise beauftragt die Staatsanwaltschaft daraufhin medizinische Gutachter mit der Bestimmung des Alters. Diesen wird jedoch in vielen Fällen vorgeworfen, bei ihrer Arbeit von der Staatsanwaltschaft beeinflusst zu sein und deren Ansicht hinsichtlich des Alters der Angeklagten mit ihren Beurteilungen zu unterstützen.
Im Juni 2012 rief das jemenitische Justizministerium einen unabhängigen Ausschuss für medizinische Untersuchungen zur Bestimmung des Alters jugendlicher StraftäterInnen ins Leben, der vor allem bei Fällen zum Einsatz kommen soll, in denen keine Geburtsurkunden vorliegen. Der medizinische Ausschuss wird von UNICEF und der Europäischen Kommission unterstützt und finanziert. Allerdings besaß der Ausschuss nicht den erforderlichen Rechtsstatus und es fehlten entsprechende Gesetze, sodass er seine Arbeit sechs Monate nach der Gründung wieder einstellte. An dem Fall von Muhammad al-Qassem war der Ausschuss nicht beteiligt.
Hintergrundinformation
Amnesty International ist seit langem über die Anwendung der Todesstrafe im Jemen besorgt, insbesondere da Todesurteile häufig nach Verfahren verhängt werden, die nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen. 2012 sind zahlreiche StraftäterInnen zum Tode verurteilt worden, Dutzende wurden bereits hingerichtet.
Der Jemen hat bedeutende Fortschritte gemacht, was das Verbot der Verhängung von Todesurteilen gegen StraftäterInnen angeht, die zur Tatzeit minderjährig waren. 1991 ratifizierte die Regierung des Landes das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Zu diesem Zeitpunkt galt das grundsätzliche Verbot der Todesstrafe gegen Minderjährige nur für StraftäterInnen, die zur Tatzeit unter 15 Jahre alt waren. 1994 wurde dieses Verbot jedoch auf Personen ausgeweitet, die bei der Begehung eines Kapitalverbrechens unter 18 Jahre alt waren. Diese Bestimmung findet sich in Artikel 31 des Strafgesetzbuches, Gesetz 12 aus dem Jahr 1994, und ist ein bedeutender Schritt hin zur Anpassung der jemenitischen Gesetze an Artikel 37 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, zu deren Vertragsstaaten der Jemen gehört. Beide Verträge verbieten grundsätzlich die Verhängung der Todesstrafe gegen StraftäterInnen, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren.
Dennoch gibt es weiterhin Fälle, in denen Gerichte die Todesstrafe gegen StraftäterInnen verhängen, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt möglicherweise unter 18 Jahre alt waren. Amnesty International weiß von derzeit mindestens 26 mutmaßlichen minderjährigen StraftäterInnen, die bereits zum Tode verurteilt worden sind und von 200 weiteren, denen die Todesstrafe droht.
Amnesty International ist der Ansicht, dass Regierungsbehörden in Fällen, in denen nicht klar ist, ob eine Person zur Zeit der ihr vorgeworfenen Tat älter oder jünger als 18 Jahre war, eine Vielzahl von geeigneten Kriterien zur Bestimmung des Alters betrachten sollten. Zu den bewährten Verfahren für die Altersbestimmung gehört beispielsweise die Betrachtung der physischen, psychischen und sozialen Entwicklung. Bei der Anwendung dieser Kriterien sollte im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden. In unklaren Fällen sollte die betreffende Person also als minderjähriger Straftäter behandelt und die Todesstrafe demnach nicht verhängt werden. Ein solcher Ansatz entspricht Artikel 3 (1) des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, der besagt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss.
Am 23. März 2012 verabschiedete der Menschenrechtsrat die Resolution 19/37 über die Rechte von Kindern. Darin werden Staaten dazu angehalten: "Kinder, die wegen Verstößen gegen das Strafgesetz beschuldigt, angeklagt oder schuldig befunden werden, und bei denen Zweifel bezüglich ihres genauen Alters bestehen, solange als minderjährig zu betrachten, bis die Staatsanwaltschaft diese Annahme wiederlegen kann, und die Angeklagten wie Minderjährige zu behandeln, sollte kein Beweis für das Gegenteil erbracht werden." Des Weiteren sollen die Staaten "besondere Schutzmechanismen für Kinder einrichten, die mit dem Gesetz in Berührung kommen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung eines qualifizierten Rechtsbeistandes, die Weiterbildung von RichterInnen, PolizeibeamtInnen, StaatsanwältInnen und FachanwältInnen im Bereich Jugendstrafrecht, die Bestellung weiterer geeigneter VertreterInnen, beispielsweise SozialarbeiterInnen, gegebenenfalls die Bildung von Fachgerichten und die Förderung von genereller Geburteneintragung und Altersdokumentation…"
Amnesty International erkennt das Recht der Regierungen an, Personen, die einer als Straftat erkennbaren Handlung verdächtigt werden, vor Gericht zu stellen. Die Organisation wendet sich aber grundsätzlich gegen die Todesstrafe, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen und einen Verstoß gegen das Recht auf Leben darstellt.