Drohende Hinrichtung stoppen
Noch immer werden in vielen Ländern selbst psychisch Kranke hingerichtet
© Rajput Yasir / Demotix
Am 3. Februar sollen in Pakistan drei Männer hingerichtet werden. Zwei von ihnen sind wegen Terrordelikten zum Tode verurteilt worden. Einer der Männer war wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Auch er ist nun in unmittelbarer Hinrichtungsgefahr, obwohl die pakistanischen Behörden ein bestehendes Hinrichtungsmoratorium im Dezember 2014 nur für die Fälle aufgehoben hatten, in denen Todesurteile im Zusammenhang mit Terroranschlägen verhängt wurden. Amnesty International befürchtet, dass jetzt auch weitere Todesurteile, die nicht im Zusammenhang mit Terrordelikten verhängt wurden, vollstreckt werden sollen.
Appell an
PRÄSIDENT VON PAKISTAN
Honourable Mr. Mamnoon Hussain
President's Secretariat, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 4974
E-Mail: dir_pp@president.gov.pk
Twitter: @MamnonHussain
PREMIERMINISTER
Nawaz Sharif, Prime Minister House, Pakistan
Secretariat Constitution Avenue, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
E-Mail: info@pmo.gov.pk
Twitter: @PMNawazSharif
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S. E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030 2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 3. Februar eintreffen. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch.
Sachlage
Shoiab Sarwar soll am 3. Februar hingerichtet werden, nachdem ein Gericht in Rawalpindi im Norden der Provinz Punjab am 23. Januar einen Hinrichtungsbefehl ausgestellt hatte. Shoiab Sarwar war 1998 in einem unfairen Gerichtsverfahren des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt worden. Weder die ermittelnden Polizeibeamt_innen hatten Zeug_innen der Verteidigung befragt, noch hatte sein Rechtsbeistand sie im Gerichtsverfahren vorgeladen. Shoiab Sarwar sitzt nun seit 18 Jahren im Todestrakt des Gefängnisses von Adiala.
Weitere Häftlinge sollen am 3. Februar im Zentralgefängnis von Karachi hingerichtet werden, unter ihnen Attaullah alias Qasim und Mohammad Azam alias Sharif. Die beiden Männer sind wegen terroristischer Straftaten zum Tode verurteilt worden. Seit das Moratorium für Hinrichtungen am 17. Dezember 2014 aufgehoben wurde, sind in Pakistan bereits 20 Häftlinge hingerichtet worden, 500 weiteren droht diese Strafe ebenfalls. Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat. Die pakistanische Regierung hat öffentlich erklärt, die Aufhebung des Moratoriums für Hinrichtungen gelte nur für Häftlinge, die von einem Anti-Terror-Gericht der schwersten Terrorismusverbrechen für schuldig befunden worden sind und Kontakte zu verbotenen Terrororganisationen unterhalten haben.
Der Fall von Shoiab Sarwar könnte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Angaben seiner Rechtsbeistände wurde Shoiab Sarwar weder wegen eines Terrorismusverbrechens schuldig gesprochen, noch wurde er nach den Anti Terror Gesetzen oder von einem Anti-Terror-Gericht zum Tode verurteilt. Der Direktor des Gefängnisses von Adiala lehnt die Ausführung des Hinrichtungsbefehls ab, da Shoiab Sarwar nicht wegen einer terroristischen Straftat zum Tode verurteilt wurde. Sollte die Strafe vollstreckt werden, wäre Shoiab Sarwar der erste Häftling, der nicht im Zusammenhang mit einem Terrorverbrechen hingerichtet werden würde, seit das Moratorium für Hinrichtungen aufgehoben wurde. Rechtsanwält_innen befürchten nun, dass die Vollstreckung dieses Urteils weitere Hinrichtungen wegen nicht terrorismusbezogener Verbrechen begünstigt.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stoppen Sie jegliche Vorbereitungen für die Hinrichtungen von Shoaib Sarwar, Attaullah und Mohammad Azam sowie aller weiteren geplanten Hinrichtungen und setzen Sie das offizielle Hinrichtungsmoratorium wieder in Kraft. Dies sollte im Einklang mit den fünf seit 2007 verabschiedeten Resolutionen der UN-Generalversammlung ein erster Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe sein.
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Bitte stellen Sie zudem sicher, dass nationale Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung nicht gegen die Verpflichtungen Pakistans aus internationalen Menschenrechtsabkommen verstoßen und dass die Schutzmaßnahmen respektiert werden, welche die Rechte aller zum Tode verurteilten Personen garantieren.
- Bitte wandeln Sie alle bereits verhängten Todesurteile in Haftstrafen um.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT VON PAKISTAN
Honourable Mr. Mamnoon Hussain
President's Secretariat, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 92) 51 920 4974
E-Mail: dir_pp@president.gov.pk
Twitter: @MamnonHussain
PREMIERMINISTER
Nawaz Sharif, Prime Minister House, Pakistan
Secretariat Constitution Avenue, Islamabad, PAKISTAN
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 92) 51 922 0404
E-Mail: info@pmo.gov.pk
Twitter: @PMNawazSharif
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK PAKISTAN
S. E. Herrn Syed Hasan Javed
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030 2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 3. Februar eintreffen. Schreiben Sie in gutem Urdu, Englisch oder auf Deutsch.
Hintergrundinformation
Über 8.000 Gefangene befinden sich in Pakistan im Todestrakt. Mehr als 500 der Todeskandidat_innen wurden wegen terrorismusbezogener Straftaten verurteilt. Ihnen droht nun die Hinrichtung. Pakistan hatte im Oktober 2013 ein Moratorium gegen die Vollstreckung von Todesurteilen wieder in Kraft gesetzt. Zuletzt waren 2008 eine Zivilperson und 2012 ein Soldat gehängt worden. Es befinden sich derzeit Hunderte Menschen wegen terrorismusbezogener Anklagen im Todestrakt.
Nach einer Reihe von aufsehenerregenden Tötungen und Terroranschlägen in Pakistan, darunter das Attentat auf eine Schule der pakistanischen Armee in Peschawar am 16. Dezember 2014, hat Premierminister Nawaz Sharif die Wiederaufnahme von Hinrichtungen angekündigt, da er unter Druck steht, Recht und Ordnung wiederherzustellen. Seit der Aufhebung des Moratoriums für Hinrichtungen am 17. Dezember 2014 hat Pakistan angedroht, 500 wegen Terrorismusverbrechen zum Tode Verurteilte hinzurichten.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen dar. Darüber hinaus liegen keine eindeutigen Beweise dafür vor, dass die Todesstrafe Verbrechen wirksamer verhindert als andere Arten der Bestrafung. Die umfangreichste, von der UN im Jahr 1988 durchgeführte und 2008 zuletzt aktualisierte Studie, stellt fest, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Hinrichtungen eine abschreckendere Wirkung haben als lebenslange Haftstrafen.
Amnesty International verurteilt den Angriff auf die Schule in Peschawar durch die pakistanische Taliban aufs Schärfste. Bei dem Anschlag waren mindestens 142 Menschen getötet worden, darunter 132 Kinder. Amnesty International fordert eine umfassende Untersuchung von Anschlägen und Angriffen auf Zivilpersonen, darunter auch der Anschlag in Peschawar. Zudem fordert die Organisation, dass die mutmaßlichen Täter_innen unter Ausschluss der Todesstrafe in Verfahren vor Gericht gestellt werden, die den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen. In den vergangenen Wochen hat Pakistan seine Verfassung dahingehend angepasst, dass Gerichtsverfahren wegen terroristischer Straftaten nun schneller verhandelt werden können. Außerdem werden diese Verfahren nun der Militärgerichtsbarkeit überstellt. Die Zuständigkeit von Militärgerichten ist sehr besorgniserregend, da vermutet wird, dass den Angeklagten Rechte vorenthalten werden könnten, um so eine schnellere Verurteilung zu ermöglichen.
Amnesty International besorgt insbesondere, dass viele Todesurteile in Pakistan in Prozessen verhängt werden, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Diese Verfahren sind gekennzeichnet durch den fehlenden Zugang zu Rechtsbeiständen und das Zulassen von Beweisen, die nach dem Völkerrecht nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. So werden Aussagen, die durch Folter erzwungen wurden, als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Angeklagte haben oft nur eingeschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihnen werden vom Staat Rechtsbeistände gestellt, die häufig schlecht ausgebildet und unterbezahlt sind. Es kommt vor, dass die vom Staat gestellten Rechtsbeistände ihre Mandant_innen nicht mit ganzem Einsatz vertreten, es sei denn, sie erhalten weitere Bezahlungen von der Familie des/ der Angeklagten. Hinzu kommt, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in Verhandlungen vor vorinstanzlichen Gerichten missachtet wird und dort nach wie vor Todesurteile verhängt werden. Die Verhandlungen dieser Gerichte sind nur eingeschränkt öffentlich zugänglich und die Gerichtsverfahren müssen in der Regel innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen abgeschlossen werden, wodurch die Richter_innen unter großen Druck geraten, Angeklagte zu verurteilen. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen bemerkte 2012, dass Militär- und andere Sondergerichte nicht befugt sein sollten, Todesurteile zu verhängen.