Journalist inhaftiert
Bob Rugurika, der Leiter des burundischen Radiosenders Radio Publique Africaine (RPA) ist am 20. Januar inhaftiert worden, nachdem RPA investigative Berichte zu dem Mord an drei italienischen Nonnen im September 2014 gesendet hatte.
Appell an
PRÄSIDENT
Pierre Nkurunziza
Office of the President
Boulevard de l’Uprona
BP 1870, Bujumbura, BURUNDI
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 257) 22 24 89 08
E-Mail: president@burundi.bi
JUSTIZMINISTER
Pascal Barandagiye
Ministry of Justice
BP 1305, Bujumbura, BURUNDI
(Dear Minister / Sehr geehrter Herr Justizminister)
E-Mail: info@justice.gov.bi
Sende eine Kopie an
GENERALSTAATSANWALT
Valentin Bagorikunda
Office of the General Prosecutor
BP 105, Bujumbura, BURUNDI
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 257) 22 27 30 53
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BURUNDI
S.E. Herr Edouard Bizimana
Berliner Straße 36
10715 Berlin
Fax: 030-234 567 20
E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Bob Rugurika ist am 20. Januar festgenommen worden, nachdem sein Radiosender Radio Publique Africaine (RPA) investigative Berichte zu dem Mord an drei älteren italienischen Nonnen gesendet hatte. Unter anderem enthielten die gesendeten Beiträge die Aussage einer Person, die angab, an dem Mord beteiligt gewesen zu sein. Zudem behauptete die Quelle, dass auch hochrangige Beamt_innen des Geheimdiensts in den Mord verwickelt gewesen seien.
Bob Rugurika wurde am 20. Januar von der Generalstaatsanwaltschaft in der burundischen Hauptstadt Bujumbura verhört. Nachdem er sich weigerte, den Namen seiner Quelle preiszugeben, nahm man ihn fest und brachte ihn in das Gefängnis Mpimba in Bujumbura. Am 22. Januar wurde er dann in das etwa 30 Kilometer von der Hauptstadt entfernte Gefängnis in Muramvya verlegt. Den ersten Tag in Haft verbrachte er in einer Einzelzelle. Seine Familie, Rechtsbeistände und Kolleg_innen besuchten ihn am 23. Januar im Gefängnis.
Bob Rugurika wird wahrscheinlich wegen "Beihilfe zum Mord", "Behinderung der Justiz durch den Verstoß gegen die Vertraulichkeit strafrechtlicher Ermittlungen", "Beherbergung eines Straftäters" und "fehlender öffentlicher Solidarität" unter Anklage gestellt. Gemäß dem burundischen Justizsystem muss die Staatsanwaltschaft Bob Rugurika innerhalb von 15 Tagen vor Gericht stellen und Anklage gegen ihn erheben. Bob Rugurika ist wegen seiner journalistischen Arbeit als Menschenrechtsverteidiger zu betrachten. In den vergangenen Jahren ist er immer wieder bedroht und drangsaliert worden. Seine jetzige Inhaftierung scheint politisch motiviert zu sein. Zwei der Anklagepunkte können mit bis zu 20 Jahren Haft bestraft werden.
Bob Rugurika muss sofort freigelassen und die Ermittlungen zu dem Mord an den italienischen Nonnen von der Staatsanwaltschaft weitergeführt werden. Die Inhaftierung des Journalisten stellt keine erforderliche oder verhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar. Sollte Bob Rugurika die Anordnung erhalten, seine Quelle preiszugeben, so muss er die Möglichkeit erhalten, gerichtlich gegen diese Anordnung vorzugehen. Dabei muss das Gericht das Recht von Journalist_innen auf Schutz ihrer Informant_innen in vollem Umfang berücksichtigen.
[BITTE SCHREIBEN SIE]
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Ich fordere Sie auf, Bob Rugurika freizulassen und die Ermittlungen zu dem Mord an den Nonnen weiterzuführen.
-
Stellen Sie bitte sicher, dass Bob Rugurika bis zu seiner Freilassung weiterhin Zugang zu einem Rechtsbeistand und seinen Familienmitgliedern hat.
- Ich möchte Sie hiermit daran erinnern, dass Burundi als Vertragsstaat der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte dazu verpflichtet ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu gewährleisten.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT
Pierre Nkurunziza
Office of the President
Boulevard de l’Uprona
BP 1870, Bujumbura, BURUNDI
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 257) 22 24 89 08
E-Mail: president@burundi.bi
JUSTIZMINISTER
Pascal Barandagiye
Ministry of Justice
BP 1305, Bujumbura, BURUNDI
(Dear Minister / Sehr geehrter Herr Justizminister)
E-Mail: info@justice.gov.bi
KOPIEN AN
GENERALSTAATSANWALT
Valentin Bagorikunda
Office of the General Prosecutor
BP 105, Bujumbura, BURUNDI
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 257) 22 27 30 53
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BURUNDI
S.E. Herr Edouard Bizimana
Berliner Straße 36
10715 Berlin
Fax: 030-234 567 20
E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. März 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Burundi hat eine dynamische Medienlandschaft und Journalist_innen äußern trotz zahlreicher Versuche, sie zum Schweigen zu bringen, weiterhin Kritik an der Regierung. Die burundische Regierung schränkt die freie Meinungsäußerung mithilfe von verlängerter Untersuchungshaft und Drangsalierungen durch Angehörige der Justizbehörden auf unangemessene Weise ein.
Im Juni 2013 wurde ein Pressegesetz verabschiedet, das amtliche Einschränkungen von Presseaktivitäten und der Meinungsfreiheit ermöglicht. Nachdem der burundische Journalistenverband Beschwerde gegen das neue Gesetz eingelegt hat, wird dessen Rechtmäßigkeit derzeit vor dem Gerichtshof der ostafrikanischen Staatengemeinschaft überprüft.
RPA ist ein beliebter Radiosender, der bekannt für seine investigative Berichterstattung ist. Der Sender wurde von Alexis Sinduhije gegründet, der später eine oppositionelle Partei mit dem Namen Movement for Solidarity and Democracy (MSD) ins Leben rief. Aufgrund dessen beschuldigt die burundische Regierung den Radiosender RPA, im Dienste der Opposition zu stehen.
Im Vorfeld der Wahlen im Mai 2015 hat die burundische Regierung die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlungen stark eingeschränkt. Die politischen Spannungen verschärfen sich, weil Präsident Nkurunziza offenbar beabsichtigt, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Viele sehen darin einen Verstoß gegen die Verfassung des Landes.
Journalist_innen dürfen nur in Ausnahmefällen dazu gezwungen werden, ihre Informant_innen zu nennen. Besteht ein zwingendes öffentliches Interesse, wie bei Ermittlungen zu schweren Verbrechen, so steht dieses über dem öffentlichen Interesse, sicherzustellen, dass Journalist_innen ihre Informant_innen schützen können. Das Bestehen einer solchen dringenden Notwendigkeit muss jedoch für jeden Fall einzeln eindeutig nachgewiesen und von einem unabhängigen Gericht bestätigt werden. Journalist_innen haben ein individuelles Recht auf freie Meinungsäußerung und die Medien spielen eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung des Rechts auf Meinungsfreiheit einer jeden Person. Dieses Recht beinhaltet auch die Möglichkeit, Informationen zu sammeln und auszutauschen. Können Journalist_innen die Anonymität ihrer Informant_innen nicht mehr gewährleisten, so wird dies mit großer Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass diese keine Informationen mehr weitergeben. Infolgedessen würden Journalist_innen darin behindert werden, Informationen zu sammeln und zu verbreiten, was einen negativen Effekt auf die freie Meinungsäußerung im Allgemeinen hätte.