Todesurteil aufgehoben

Ergebnis dieser Urgent Action

Der chinesische Oberste Volksgerichtshof hat ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall von Li Yan angeordnet. Sie war zum Tode verurteilt worden, weil sie ihren Ehemann nach monatelanger häuslicher Gewalt getötet hatte. Seit einiger Zeit wird aus dem In- und Ausland Druck auf die chinesischen Behörden ausgeübt, ihre Strafe umzuwandeln.

Proteste gegen die Todesstrafe in China

Proteste gegen die Todesstrafe in China

Der chinesische Oberste Volksgerichtshof hat ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall von Li Yan angeordnet. Sie war zum Tode verurteilt worden, weil sie ihren Ehemann nach monatelanger häuslicher Gewalt getötet hatte. Seit einiger Zeit wird aus dem In- und Ausland Druck auf die chinesischen Behörden ausgeübt, ihre Strafe umzuwandeln.

Sachlage

Am 23. Juni erfuhr der Bruder von Li Yan, dass der Oberste Volksgerichtshof im Mai das Todesurteil gegen seine Schwester aufgehoben und den Fall für eine Neuverhandlung wieder an das höhere Volksgericht der Provinz Sichuan übergeben hat. 2013 hatte der Oberste Volksgerichtshof das Todesurteil noch bestätigt; daher kommt die Aufhebung des Urteils sehr überraschend. Der Fall von Li Yan hatte zuvor starke nationale und internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Frauenrechtler_innen und Anwält_innen in China sowie internationale NGOs hatten eine Umwandlung des Todesurteils gefordert.

Li Yan hatte ihren Ehemann Tan Yong Ende 2010 mit einer Schusswaffe erschlagen. Er hatte sie seit ihrer Hochzeit Anfang 2009 körperlich und seelisch misshandelt. Er schlug sie regelmäßig, drückte Zigaretten auf ihrem Gesicht aus und sperrte sie stundenlang bei eisiger Kälte leichtbekleidet auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung aus. In einem Fall schnitt er ihr einen Finger ab. Nach einem der Übergriffe benötigte Li Yan stationäre Behandlung. Sie wandte sich mehrere Male an die Behörden, unter anderem an die Polizei. Dennoch ging man ihren Beschwerden nicht nach. Es wurden keine Ermittlungen eingeleitet und sie erhielt keinen polizeilichen Schutz.

Das mittlere Volksgericht der Stadt Ziyang verurteilte Li Yan am 24. August 2011 wegen Mordes nach Paragraf 232 des chinesischen Strafgesetzbuches zum Tode. Sie legte Rechtsmittel gegen die Todesstrafe ein, doch das höhere Volksgericht der Provinz Sichuan bestätigte das Urteil am 20. August 2012. Trotz der Aussagen Li Yans über den Missbrauch, den sie erlitten hatte, und bestätigender Zeugenaussagen erhielt das Gericht die Todesstrafe aufrecht. Ihr letztes Rechtsmittel vor dem Obersten Volksgerichtshof in Peking wurde 2013 abgewiesen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzwerks sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.