Rechtsmittel abgelehnt

Diese Urgent Action ist beendet.

Der palästinensische Zirkuskünstler Mohammad Faisal Abu Sakha ist wieder frei.

Mohammad Faisal Abu Sakha

Mohammad Faisal Abu Sakha

Ein israelisches Militärgericht hat das Rechtsmittel, das der palästinensische Zirkusdarsteller Mohammad Faisal Abu Sakha gegen seine Inhaftierung ohne Verfahren eingelegt hatte, am 31. März abgelehnt. Erneut verweigerte die Militärstaatsanwaltschaft ihm sein Recht darauf, wirksam gegen seine Inhaftierung vorzugehen, indem sie ihm und seinen Rechtsbeiständen den Großteil der vorliegenden "Beweise" vorenthielt.

Appell an

MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Sharon Afek
Hakirya
Tel Aviv
ISRAEL
(Anrede: Dear Judge Advocate General /
Sehr geehrter Herr Militärstaatsanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: Mag@idf.gov.il

KOMMANDANT DER ISRAELISCHEN
VERTEIDIGUNGSSTREITKRÄFTE – WESTJORDANLAND
Major-General Roni Numa
GOC Central Command
Military Post 01149
Battalion 877
Israel Defense Forces, ISRAEL
(Anrede: Dear Major-General Roni Numa /
Sehr geehrter Herr Generalmajor)
Fax: (00 972) 2 530 5741 oder (00 972) 2 530 5724

MINISTER FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Gilad Erdan
Kiryat Hamemshala, PO Box 18182
Jerusalem 91181, ISRAEL
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 2 584 7872
E-Mail: gerdan@knesset.gov.il

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
S. E. Herrn Yacov-David Hadas-Handelsman
Auguste-Viktoria-Straße 74-76
14193 Berlin
Fax: 030 8904 5555 oder 030 8904 5309
E-Mail: botschaft@israel.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 31. März lehnte ein Militärrichter das Rechtsmittel ab, das Mohammad Faisal Abu Sakha gegen seine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung eingelegt hatte. Personen, die auf Grundlage einer Verwaltungshaftanordnung inhaftiert sind, können ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten werden. Ihnen wird von den israelischen Behörden zudem das Recht verweigert, sich selbst zu verteidigen oder die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung wirksam anzufechten, weil die Behörden in den meisten Fällen die gegen die Gefangenen vorliegenden "Beweise" sowohl diesen selbst als auch ihren Rechtsbeiständen vorenthalten. Die Haftanordnung gegen Mohammad Faisal Abu Sakha läuft am 13. Juni 2016 aus, kann jedoch auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

Während der Anhörung des Rechtsmittels beharrte die Militärstaatsanwaltschaft darauf, dass Mohammad Faisal Abu Sakha eine Gefahr für die Sicherheit darstelle, weil er an illegalen Aktivitäten der Volksfront zur Befreiung Palästinas (Popular Front for the Liberation of Palestine) beteiligt gewesen sei. Informationen zu diesen Aktivitäten konnte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht vorlegen. Mohammad Faisal Abu Sakha und seine Rechtsbeistände befanden sich in der aussichtslosen Situation, gegen die Inhaftierung vorgehen zu wollen, ohne Zugang zu den für eine wirksame Verteidigung erforderlichen Informationen zu haben.

Mitte März wurde Mohammad Faisal Abu Sakha vom Megiddo-Gefängnis im Norden Israels in das Ketziot-Gefängnis in der Negev-Wüste verlegt. Die Inhaftierung von Palästinenser_innen in Israel verstößt gegen deren Rechte gemäß der Vierten Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, die festlegt, dass Gefangene, die zur Bevölkerung besetzter Gebiete gehören, auch in diesen Gebieten inhaftiert werden müssen.

Mohammad Faisal Abu Sakha bat seine Familie, allen zu danken, die sich für ihn einsetzen. Er betonte jedoch erneut seine Sorge um palästinensische Kinder und vor allem um solche mit Behinderung, die in israelischen Gefängnissen festgehalten werden. Mohammad Faisal Abu Sakha ist Darsteller und Lehrer an der Palästinensischen Zirkusschule und hat sich dabei auf das Unterrichten von Kindern mit Lernschwierigkeiten spezialisiert.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Mohammad Faisal Abu Sakha und alle weiteren Verwaltungshäftlinge frei, sofern sie nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt werden und sofort ein faires Gerichtsverfahren erhalten.

  • Ergreifen Sie bitte sofort Schritte, um die Praxis der Verwaltungshaft abzuschaffen.

[APPELLE AN]

MILITÄRSTAATSANWALT
Brigadier General Sharon Afek
Hakirya
Tel Aviv
ISRAEL
(Anrede: Dear Judge Advocate General /
Sehr geehrter Herr Militärstaatsanwalt)
Fax: (00 972) 3 569 4526
E-Mail: Mag@idf.gov.il

KOMMANDANT DER ISRAELISCHEN
VERTEIDIGUNGSSTREITKRÄFTE – WESTJORDANLAND
Major-General Roni Numa
GOC Central Command
Military Post 01149
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Sehr geehrter Herr Generalmajor)
Fax: (00 972) 2 530 5741 oder (00 972) 2 530 5724

MINISTER FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
Gilad Erdan
Kiryat Hamemshala, PO Box 18182
Jerusalem 91181, ISRAEL
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 972) 2 584 7872
E-Mail: gerdan@knesset.gov.il

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DES STAATES ISRAEL
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Auguste-Viktoria-Straße 74-76
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Fax: 030 8904 5555 oder 030 8904 5309
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Hebräisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohammad Faisal Abu Sakha wurde am 14. Dezember 2015 von israelischen Soldat_innen festgenommen, als er auf dem Weg von seinem Elternhaus in der Stadt Jenin im besetzten Westjordanland zu seiner Arbeitsstelle in der Palästinensischen Zirkusschule in Birzeit in der Nähe von Ramallah unterwegs war. Die Militärangehörigen nahmen den 23-Jährigen am Kontrollpunkt Zaatara unweit von Nablus fest und brachten ihn in die Hafteinrichtung Hawara. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz teilte den Eltern von Mohammad Faisal Abu Sakha später mit, dass er ins Gefängnis Megiddo im Norden Israels verlegt worden sei. Die israelischen Militärbehörden stellten am 25. Dezember 2015 eine sechsmonatige Verwaltungshaftanordnung gegen Mohammad Faisal Abu Sakha aus. Am 5. Januar 2016 wurde die Haftanordnung durch einen Militärrichter am Militärgericht Ofer im Norden des Westjordanlandes geprüft und bestätigt. Am 21. März fand vor einem Militärrichter eine Anhörung zu dem gegen die Haftanordnung eingelegten Rechtsmittel statt. Dieses wurde jedoch am 31. März zurückgewiesen. Auf der Nachrichtenwebseite Al-Jazeera wurde an diesem Tag ein Sprecher des israelischen Militärs zitiert, der gesagt hat, dass Mohammad Faisal Abu Sakha festgehalten werde, weil er eine "Gefahr … für die Sicherheit in der Region" darstelle, die Einzelheiten des Falls seien jedoch "geheim".

Mohammad Faisal Abu Sakha schrieb sich 2007 an der Palästinensischen Zirkusschule ein und wurde 2011 einer ihrer Darsteller. Er unterrichtet außerdem Kindern in Zirkusdisziplinen und hat sich besonders auf Kinder mit Lernschwierigkeiten konzentriert; das sind etwa 30 der über 300 Schülerinnen und Schüler an der Zirkusschule. Die Palästinensische Zirkusschule, die von verschiedenen Hilfsorganisationen und anderen Institutionen, darunter der EU-Kommission, gegründet wurde, hat erklärt, dass es keine Grundlage für die Behauptungen gebe, Mohammad Faisal Abu Sakha stelle ein Sicherheitsrisiko dar. Sein einziges Verbrechen sei es, "Kinder glücklich zu machen", und er habe sein Leben dem Zirkus gewidmet. Die Zirkusschule wurde 2006 gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht, palästinensischen Kindern und Jugendlichen Zirkusdisziplinen beizubringen und auf diese Weise "das soziale, kreative und physische Potential der Palästinenser_innen zu stärken und ihnen so die Möglichkeit zu geben, konstruktive Mitglieder der Gesellschaft zu werden".

Die Praxis der Verwaltungshaft wurde vorgeblich als Sondermaßnahme zur Inhaftierung von Personen eingeführt, die eine große und unmittelbare Gefahr für die Sicherheit darstellen. Seit Jahren setzt Israel diese Form der Haft jedoch auch gegen Personen ein, die in einem ordentlichen Gerichtsverfahren vor Gericht gestellt werden sollten oder für deren Festnahme keinerlei Gründe vorliegen. Verwaltungshaftanordnungen können immer wieder verlängert werden, und Amnesty International geht davon aus, dass einige Palästinenser_innen, die sich in israelischer Verwaltungshaft befinden, gewaltlose politische Gefangene sind, die allein wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Haft gehalten werden. Die israelischen Behörden wenden seit Oktober 2015 vermehrt Verwaltungshaftanordnungen an: Ende 2015 befanden sich 580 Palästinenser_innen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Gleichzeitig wurde wieder damit begonnen, Minderjährige in Verwaltungshaft zu nehmen. Im Oktober 2015 wurden Mohammed Ghaith, Fadi Abbasi und Kathem Sbeih in Verwaltungshaft genommen. Sie waren alle 17 Jahre alt und verfügten über einen Jerusalem-Identitätsausweis. Sie waren die ersten Minderjährigen, die seit Dezember 2011 in Verwaltungshaft genommen worden waren. Zwischen Oktober 2015 und März 2016 befanden sich insgesamt neun Minderjährige in Verwaltungshaft genommen. Einer der Betroffenen wurde nach Ablauf der Verwaltungshaftanordnung wegen einer Straftat angeklagt, fünf kamen nach Ablauf ihrer Haftanordnung frei und vier befanden sich Anfang April 2016 weiterhin in Verwaltungshaft. Die Organisation Defense for Children International – Palestine gibt an, dass sich im Dezember 2015 422 palästinensische Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren in Israel in Militärhaft befanden. Die Organisation schätzt, dass sich derzeit 500 bis 700 in israelischer Militärhaft befinden und vor Militärgerichten strafrechtlich verfolgt werden, die meisten von ihnen wegen Steineschmeißens.

Bis auf ein Gefängnis befinden sich alle Gefängnisse, in denen Palästinenser_innen in Verwaltungshaft gehalten werden, in Israel. Dies stellt einen Verstoß gegen die Vierte Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten dar, die festlegt, dass Gefangene, die zur Bevölkerung besetzter Gebiete gehören, auch in diesen Gebieten inhaftiert werden müssen (Artikel 49 und 76). Wenn alle palästinensischen Gefangenen in den besetzten palästinensischen Gebieten inhaftiert würden, müssten ihre Familien, um sie zu besuchen, nicht nach Israel einreisen, und es müssten keine Einreisegenehmigungen ausgestellt werden. Mohammad Faisal Abu Sakha hat seit seiner Festnahme dreimal Besuch von Angehörigen erhalten.