Drohende Hinrichtung

Das Hohe Volksgericht der Provinz Guangdong hat das von Gan Jinhua eingelegte Rechtsmittel gegen sein Todesurteil zurückgewiesen. Darin hatte er geltend gemacht, dass er unter Folter zu einem Geständnis gezwungen worden war. Das Oberste Volksgericht in Peking überprüft derzeit das Urteil. Wenn das Volksgericht die Todesstrafe bestätigt, könnte das Urteil innerhalb einer Woche vollstreckt werden.

Appell an

VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTES
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan, 27 Dongjiaomin Xiang
Beijingshi 100745, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 86) 10 652 92 345

VORSITZENDER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang
Quanguo Renda Changwu Weiyuanhui Bangongting
23 Xijiaominxiang, Xichengqu, Beijingshi 100805
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
Fax: (00 86) 10 630 97 934
E-Mail: icc@npc.gov.cn

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
HU Jintao Guojia Zhuxi
The State Council General Office
2 Fuyoujie
Xichengqu, Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 630 70 900

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-2758 8221
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net, chinaemb_de@mfa.gov.cn, de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Februar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an die Behörden, Gan Jinhua nicht hinzurichten.

  • Fordern Sie das Oberste Volksgericht auf, den Fall entsprechend der internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren neu zu verhandeln.

  • Dringen Sie bei den Behörden darauf, die von Gan Jinhua erhobenen Foltervorwürfe unverzüglich sowie in unparteiischer Weise zu untersuchen und die für Folter Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; Ferner sollen die Behörden sicherstellen, dass Gan Jinhua in der Haft weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird.

  • Appellieren an den Nationalen Volkskongress, ein rechtliches Verfahren für Begnadigungen einzuführen.

  • Rufen Sie die Behörden dazu auf, einen sofortigen Hinrichtungsstopp zu erlassen, mit dem Ziel einer Abschaffung der Todesstrafe, wie dies die Resolution 62/149 der UN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2007 fordert.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • calling on authorities not to execute Gan Jinhua;

  • urging the Supreme People’s Court to remand the case for a retrial that meets international fair trial standards;

  • calling on authorities to carry out an immediate and impartial investigation into Gan Jinhua’s allegation that he was tortured, and bring those responsible to justice; and to guarantee that he will not be tortured or otherwise ill-treated;

  • urging the National People's Congress to introduce a legal procedure for clemency;

  • calling for an immediate moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, as provided by UN General Assembly resolution 62/149, of 18 December 2007.

Sachlage

Gan Jinhua war im Jahr 2005 wegen Raubüberfalls, bei dem zwei Nonnen getötet wurden, zum Tode verurteilt worden. Sein Todesurteil wurde am 28. Dezember 2005 vom Hohen Volkgericht der Provinz Guangdong im Südwesten Chinas bestätigt.
Gan Jinhua hat wiederholt beteuert, dass er von der Polizei gefoltert worden und zu einem Geständnis gezwungen worden sei. Im November 2007 wurde der Fall vor dem Volksgericht in Guangdong neu verhandelt, da neue DNS-Beweise vorlagen. Das Gericht verhängte jedoch erneut die Todesstrafe, die später dann auch bestätigt wurde.

Nach Angaben des Anwalts von Gan Jinhua war das Gerichtsverfahren unfair und von vielen Unregelmäßigkeiten geprägt. Der Anwalt berichtet weiter, dass die Polizei Gan Jinhua zu einem Geständnis gezwungen habe, was zu Widersprüchen zwischen seiner Zeugenaussage und der Beweislage geführt habe. Wichtige Beweisstücke wie die vermeintliche Tatwaffe wurden in beiden Verfahren nicht vor Gericht präsentiert. Sachverständige und Verwandte von Gan Jinhua, die angaben, dass er zum Tatzeitpunkt bei ihnen war, durften vor Gericht nicht aussagen. Mehr als hundert AnwältInnen, AkademikerInnen und viele weitere Personen haben vor dem Obersten Volkgericht die Rechtmäßigkeit des Todesurteils von Gan Jinhua angefochten und eine Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert. In China existiert kein Begnadigungsverfahren für verurteilte Strafgefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Strafverfahrensvorschriften in der Volksrepublik China enthalten kein ausdrückliches Verbot der gerichtlichen Verwendung von Geständnisses als Beweismittel, die unter Folterungen oder Misshandlungen erlangt worden sind. Ein solches Verbot ist allerdings explizit im UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe enthalten. Obwohl die Volksrepublik China bereits seit 1988 Vertragsstaat des Abkommens ist, finden dort in nahezu allen Hafteinrichtungen Folterungen und Misshandlungen statt. Amnesty International erhält regelmäßig Berichte von Todesfällen in Gewahrsam. Viele sterben als Folge von Folter in verschiedenen staatlichen Institutionen, darunter Gefängnisse und polizeiliche Haftanstalten.

In China können etwa 68 Straftaten, auch solche ohne Gewaltausübung, mit der Todesstrafe geahndet werden. Und dort werden pro Jahr mehr Menschen hingerichtet als in jedem anderen Land der Welt. Nach Schätzungen von Amnesty International wurden in China 2008 mindestens 1718 Hinrichtungen vollzogen und 7003 Todesurteile verhängt. Diese Zahlen sind Minimalangaben, die Dunkelziffer liegt zweifellos viel höher. Schätzungen der Dui-Hua-Stiftung, einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation, liegen bei zwischen 5000 und 6000 Hinrichtungen im Jahr 2008. Die Daten beruhen auf den Angaben örtlicher chinesischer BehördenvertreterInnen. Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen gelten in China als Staatsgeheimnis.

Im Januar 2007 wurde die Prüfung aller Todesurteile durch das Oberste Volksgericht wieder eingeführt, die 1982 eingestellt worden war. Alle Todesurteile müssen nun diesem Gericht vorgelegt werden, das dann das Urteil bestätigen, revidieren oder an das zuständige Gericht zurückverweisen kann. Seit der Aufnahme dieses Verfahrens, so berichten chinesische Behörden, sei die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen. Dennoch bleibt man in China mit Informationen über die Todesstrafe sehr zurückhaltend. Ohne den Zugang zu solchen Informationen kann die Entwicklung im Bezug auf die Todesstrafe nicht vollständig und begründet analysiert oder ein Rückgang festgestellt werden.

Keines der Verfahren, das in China zu einem Todesurteil führt, entspricht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Vielfach werden Geständnisse vor Gericht akzeptiert, obwohl die Angeklagten angeben, dass diese unter Folter erzwungen wurden. Oft liegt es bei den Angeklagten, ihre Unschuld zu beweisen, und ihre Möglichkeiten, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, sind beschränkt.