Journalisten erwarten Urteil
Markt in Banjul, Gambia
© Diego Hernandez
Das Urteil im Gerichtsverfahren gegen die gambischen Journalisten Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah soll am 3. November gesprochen werden. Ihnen drohen wegen der rechtmäßigen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Im Fall einer Verurteilung würde Amnesty International sie als gewaltlose politische Gefangene betrachten.
Appell an
JUSTIZMINISTER UND GENERALSTAATSANWALT
Basirou Mahoney
Ministry of Justice
Marina Parade
Banjul
GAMBIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 220) 422 9908
E-Mail: info@moj.gov.gm
INNENMINISTER
Ousman Sonko
Ministry of Interior and NGO Affairs
No.5 J.R. Forster Street (Ex. Fitzgerald Street)
Banjul
GAMBIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 220) 420 1320
Sende eine Kopie an
AUSSENMINISTER
Bala Garba-Jahumpa
Ministry of Foreign Affairs
International Cooperation and Gambians Abroad
4, Marina Parade
Banjul
GAMBIA
E-Mail: info@mofa.gov.gm
BOTSCHAFT DER REPUBLIK GAMBIA
Herrn Ebrima O. Camara, Botschaftsrat
126, Avenue Franklin Roosevelt
1050 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 224 126 803
E-Mail: info@gambiaembassybrussels.be
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie alle Anklagen gegen Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah fallen, da diese sich lediglich auf die rechtmäßige Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung beziehen.
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Bitte achten und schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und stellen Sie zudem sicher, dass gambische Journalist_innen ihrer Arbeit ohne Einschränkung, Einschüchterung oder Schikane nachgehen können.
- Ich bitte Sie eindringlich, unrechtmäßige Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit aus den Gesetzen Gambias zu streichen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to drop the charges against Musa Sheriff and Sainey M.K. Marenah since they are related solely to the legitimate exercise of their right to freedom of expression.
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Urging them to respect and protect the rights to freedom of expression and ensure that journalists are able to carry out their work without hindrance, intimidation or harassment.
- Urging them to remove unlawful restrictions on freedom of expression, association and assembly from the Gambia’s legislation.
Sachlage
Am 3. November wird ein Richter das Urteil im Verfahren gegen die Journalisten Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah fällen. Die Männer sind derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß, stehen jedoch weiterhin wegen "Veröffentlichung falscher Nachrichten mit der Absicht, die Öffentlichkeit zu ängstigen und zu beunruhigen" und "Verabredung zu einer Straftat" unter Anklage. Diese Anklagen werden oft eingesetzt, um gegen Journalist_innen vorzugehen.
Die Gerichtstermine der Männer sind wiederholt abgesagt worden. Dies stellt für sie und ihre Angehörigen eine emotionale und finanzielle Belastung dar. Sie mussten Urlaubstage nehmen, um zu Gerichtsterminen erscheinen zu können, die bei ihrer Ankunft abgesagt wurden. Seit Beginn des Gerichtsverfahrens haben mehrere Unternehmen ihre Anzeigenschaltung in der privaten Zeitung The Voice, für die Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah schreiben, eingestellt.
Musa Sheriff und Sainey M. K. Marenah wurden am 13. Januar in der Stadt Serekunda festgenommen. Die Festnahme stand in Verbindung mit einem am 9. Dezember 2013 in der gambischen Zeitung The Voice veröffentlichten Artikel, in dem vom Übertritt mehrerer jugendlicher Anhänger_innen vom Regierungsbündnis "Allianz für patriotische Neuausrichtung und Aufbau" (Alliance for Patriotic Reorientation and Construction – APRC) zur oppositionellen "Vereinigten Demokratischen Partei" (United Democratic Party – UDP) berichtet wurde. Die APRC bestritt den Inhalt dieses Berichts, woraufhin The Voice eine Gegendarstellung veröffentlichte.
Hintergrundinformation
Journalist_innen, Menschenrechtsaktivist_innen und Oppositionelle werden in Gambia regelmäßig Opfer von Menschenrechtsverletzungen wie z. B. rechtswidrigen Festnahmen und Inhaftierungen, Folter, unfairen Gerichtsverfahren, Drangsalierung, Angriffen und Morddrohungen, was ihre Arbeit extrem behindert.
Im Juli 2013 hat die gambische Regierung ein Gesetz verabschiedet, welches das Recht auf Meinungsäußerung im Internet – einem der wenigen Orte, an denen Andersdenkende sich noch öffentlich äußern konnten – einschränkt. Das sogenannte "Informations- und Kommunikationsgesetz" (Information and Communication (Amendment) Act 2013) ermöglicht es der Regierung, gegen Personen, die Regierungsbeamt_innen im Internet kritisieren, Haftstrafen von bis zu 15 Jahren und hohe Geldstrafen zu verhängen. Das Gesetz richtet sich gegen Menschen, die "falsche Nachrichten" über die Regierung oder Beamt_innen verbreiten, Beamt_innen karikieren oder sich abfällig über diese äußern, sowie gegen Menschen, die Unzufriedenheit schüren oder zu Gewalt gegen die Regierung aufrufen.
Drei Monate zuvor hatte die Nationalversammlung von Gambia einstimmig eine Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch (Criminal Code (Amendment) Act, 2013, auch bekannt als "Principal Act") verabschiedet, welche die Anzahl der Handlungen, die als Straftaten gelten, erhöht. Vergehen wie öffentliche Unruhestiftung (z. B. das "Rufen von Beleidigungen" oder das "Singen von beleidigenden Liedern") oder falsche Aussagen gegenüber Beamt_innen werden härter bestraft. Außerdem kriminalisiert das neue Gesetz Menschen, die sich durch die Wahl ihrer Kleidung ausdrücken. Die im Principal Act enthaltenen Begriffsbestimmungen sind dabei sehr vage, was den Gerichten die Freiheit gibt, das Gesetz auf Arten auszulegen und anzuwenden, die gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen.