Verurteilung
Karte von Somalia
© Amnesty International
Der freiberufliche Journalist Abdiaziz Abdnur Ibrahim ist der Verunglimpfung einer staatlichen Institution schuldig befunden worden. Er hatte zuvor die mutmaßliche Vergewaltigung einer Binnenvertriebenen durch Regierungstruppen untersucht. Die betroffene Frau wurde ebenfalls schuldig gesprochen.
Appell an
INNENMINISTER UND MINISTER FÜR INNERE SICHERHEIT
H.E. Abdikaram Hussein Guled
Ministry of Interior
Mogadishu
SOMALIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: guuleed20@hotmail.com
JUSTIZMINISTER
H.E. Abdullahi Abyan Nur
Ministry of Justice
Mogadishu, SOMALIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: justicesom@hotmail.com
STAATSSEKRETÄR DES PRÄSIDENTENPALASTES
H.E Farah Sheikh Abdulkader
Office of the President
Mogadishu
SOMALIA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Staatssekretär)
E-Mail: faaraxsheekh@yahoo.com
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SOMALIA
S.E. Herr Mohamud Mohamed Tifow
Postfach: 100374
10563 Berlin
E-Mail: somalembassy@live.com
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Somali, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
Ich fordere Sie auf, die Urteile gegen Abdiaziz Abdnur Ibrahim und die mutmaßlich vergewaltigte Frau aufzuheben und Abdiaziz Abdnur Ibrahim unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
- Ich möchte Sie eindringlich bitten, Abdiaziz Abdnur Ibrahim bis zu seiner Freilassung Zugang zu seinem Rechtsbeistand, medizinischer Behandlung, jeglicher benötigter Medikation sowie seiner Familie zu gewähren.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
-
Calling on the Somali authorities to quash the charges against Abdiaziz Abdnur Ibrahim and the alleged rape victim, and for the immediate and unconditional release of Abdiaziz Abdnur Ibrahim.
- Calling on them, until his release, to allow Abdiaziz Abdnur Ibrahim full access to lawyers, doctors and family members.
Sachlage
Worauf sich die Schuldsprüche begründen, ist unklar. Das Gericht hat Abdiaziz Abdnur Ibrahim und die Frau aber offenbar zum einen nach dem somalischen Strafgesetzbuch und in weiteren Anklagepunkten nach der Scharia verurteilt. Am 5. Februar wurde Abdiaziz Abdnur Ibrahim der Verunglimpfung einer staatlichen Institution, der Erstellung falscher Medienberichte und des unerlaubten Eindringens in die Wohnung eines anderen Mannes schuldig gesprochen. Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer befand man schuldig, einen Vergewaltigungsfall konstruiert zu haben, der die Staatssicherheit gefährdete.
Abdiaziz Abdnur Ibrahim wurde zu einem Jahr Haft verurteilt und befindet sich derzeit im Zentralgefängnis von Mogadishu. Auch die Frau erhielt eine einjährige Gefängnisstrafe. Das Gericht verschob jedoch den Haftantritt um ein Jahr, da sie zurzeit ein Kind stillt. Der Ehemann der Frau sowie zwei weitere Personen wurden aus Mangel an Beweisen auf Anordnung des Gerichts freigelassen.
Gegenstand der Verurteilungen war ein Interview, das Abdiaziz Abdnur Ibrahim am 8. Januar mit der Frau geführt hatte. Sie gab darin an, im August 2012 von Regierungskräften vergewaltigt worden zu sein. Zuvor hatte der Sender Al Jazeera am 6. Januar über Vergewaltigungen und andere Formen der sexuellen Gewalt in Flüchtlingssiedlungen für Binnenvertriebene in Mogadischu berichtet. Abdiaziz Abdnur Ibrahim war an der Produktion des Beitrags nicht beteiligt.
Die Staatsanwaltschaft legte keine Beweise vor, die eine Verurteilung in den genannten Anklagepunkten rechtfertigen. Unter anderem rief sie eine Krankenschwester in den Zeugenstand, die die Frau nicht untersucht hatte. Eine Hebamme sagte am 2. Februar, dem ersten Tag der Verhandlung, aus, sie sei zu dem Schluss gekommen, es habe keine Vergewaltigung staatgefunden. Sie hatte dazu den "Zwei-Finger-Test" durchgeführt, eine Praxis die aufgrund ihrer mangelnden medizinischen Stichhaltigkeit schon seit Langem angezweifelt wird.
Der Richter verweigerte der Verteidigung, eigene ZeugInnen aufzurufen. Zudem durfte sie keine medizinischen Beweise vorlegen, um die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zu widerlegen. Laut ihrem Rechtsbeistand werden die Angeklagten gegen die Verurteilungen Rechtsmittel einlegen.
Hintergrundinformation
Abdiaziz Abdnur Ibrahim befindet sich seit dem 10. Januar willkürlich in Haft. Er hatte zuvor eine binnenvertriebene Frau interviewt, die berichtet hatte, sie sei von somalischen Regierungskräften vergewaltigt worden. Die Informationen aus dem Interview mit dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer wurden nicht veröffentlicht.
Am 18. Januar veröffentlichte die Regierung eine Erklärung, in der sie behauptete, die Vergewaltigungsvorwürfe der Frau, die Abdiaziz Abdnur Ibrahim interviewt hatte, seien falsch, und beschuldigte ihn, die Geschichte konstruiert zu haben. Indem die Gefangenen schon vor Beginn des Gerichtsverfahrens in der Presse für schuldig erklärt wurden, hat die Regierung gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen, die ein grundlegender Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren ist.
Das zentrale Ermittlungsdezernat hat mindestens drei weitere JournalistInnen in Zusammenhang mit dem Al Jazeera-Bericht befragt, unter anderem einen Radiojournalisten, der über Nacht in den Räumlichkeiten des nationalen Sicherheitsdienstes (National Security Agency) festgehalten worden war. Zudem wurde Daud Abdi Daud am 5. Februar festgenommen, nachdem er sich öffentlich mit den Worten "Journalisten haben das Recht, Menschen zu interviewen" über die Verurteilung von Abdiaziz Abdnur Ibrahim und der interviewten Frau geäußert hatte. Er wurde am 12. Februar wieder freigelassen.
Im November 2012 erklärte der Präsident Hassan Sheikh Mohamud, Sicherheitsleute, die sich der Vergewaltigung schuldig machten, sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Er forderte für diese Fälle die Todesstrafe. Amnesty International teilt die Ansicht, dass Vergewaltiger und andere Sexualstraftäter für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden müssen, spricht sich aber grundsätzlich gegen die Todesstrafe aus.
Es werden regelmäßig Fälle von Vergewaltigung oder anderer sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Flüchtlingssiedlungen für Binnenvertriebene in Mogadischu gemeldet. In manchen Fällen sollen die Täter Regierungsuniformen getragen haben.
Es liegt in der Verantwortung der Polizei, wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen und sämtliche Vorwürfe der Vergewaltigung oder anderer sexueller Gewalt mit gebührender Sorgfalt zu untersuchen. Existiert genügend zulässiges Beweismaterial, muss der Fall vor Gericht gebracht und in einem fairen Prozess unter Ausschluss der Todesstrafe verhandelt werden. Zudem dürfen Journalisten, die solchen Vorwürfen nachgehen, nicht zum Ziel der Behörden werden.