Gefangener gefoltert
Ergebnis dieser Urgent Action
Jigme Gyatso, ein tibetischer gewaltloser politischer Gefangener und ehemaliger Mönch, ist, wie Amnesty International erst jetzt erfahren hat, am 30. März freigelassen worden und befindet sich wieder zu Hause.
Jigme Gyatso, ein tibetischer gewaltloser politischer Gefangener und ehemaliger Mönch, ist wahrscheinlich infolge von Folter und Misshandlungen schwer erkrankt. Er befindet sich im Qushui-Gefängnis am Rande der Stadt Lhasa in der Autonomen Region Tibet.
Appell an
GEFÄNGNISDIREKTOR VON QUSHUI
Jianyuzhang
Qushui prison
Qushui county
Lasashi, Xizang Zizhiqu
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Prison Governor)
VOLKSSTAATSANWALTSCHAFT DER AUTONOMEN REGION TIBET
ZHANG Peizhong Jianchazhang
Xizang Zizhiqu Renmin Jianchayuan
Lasashi, Xizang Zizhiqu
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Procurator)
Fax: (00 86) 471 694 4148
Sende eine Kopie an
VORSITZENDER DER VOLKSREGIERUNG DER AUTONOMEN REGION TIBET
Padma CHOLING Zhuren
Xizang Zizhiqu Renmin Zhengfu
1 Kang'angdonglu
Lasashi 850000, Xizang Zizhiqu
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
Fax: (00 86) 891 633 5168
E-Mail: pfmaster@legalinfo.gov.cn
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Februar 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY
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Urging the authorities to immediately and unconditionally release Jigme Gyatso,who has been detained solely for peacefully exercising his rights to freedom of expression, association and assembly.
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Urging the authorities to order a full and impartial investigation into allegations that Jigme Gyatso has been tortured, with a view to bringing those responsible to justice, and demanding a guarantee that he will not be tortured or otherwise ill-treated while he remains in custody.
- Urging the authorities to guarantee that he has access to any medical care he may require, legal representation of his choosing and family.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich fordere Sie auf, Jigme Gyatso umgehend und bedingungslos freizulassen, da er nur aufgrund der friedlichen Ausübung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit inhaftiert ist.
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Bitte leiten Sie eine vollständige und unabhängige Untersuchung der Vorwürfe ein, dass Jigme Gyatso gefoltert wurde, in der Absicht, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Stellen Sie bitte sicher, dass er nicht mehr in der Haft gefoltert oder auf andere Weise misshandelt wird.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Jigme Gyatso in der Haft Zugang zu medizinischer Behandlung, einem Rechtsbeistand seiner Wahl und seiner Familie erhält.
Sachlage
Jigme Gyatso wurde 1996 aufgrund seiner Aktivitäten zur Unterstützung der Unabhängigkeit Tibets festgenommen, unter anderem wegen der Gründung einer Gruppierung namens "Vereinigung der tibetischen Freiheitsbewegung" und des Verteilens von Flugblättern für die Unabhängigkeit. Im November 1996 verurteilte man ihn als einen "konterrevolutionären Rädelsführer" zu einer Haftstrafe von 15 Jahren. Er wurde von anderen Gefangenen isoliert und durfte bis Ende 2010 einige Monate lang keine Besuche erhalten.
Jigme Gyatso ist mehrmals gefoltert und auf andere Weise misshandelt worden. Die ersten sechs Monate seiner Haft verbrachte er in einer "Verhörzelle". In dieser Zeit wurde er auch gefoltert. 1997 schlug man ihn so brutal, dass er danach einige Tage lang kaum laufen konnte. Im Mai 1998 begann er mit einer Gruppe von Gefangenen im Drapchi-Gefängnis Parolen für den Dalai Lama zu rufen, was eine gewalttätige Reaktion des Gefängnispersonals auslöste. Dabei wurden neun Personen getötet, Jigme Gyatso wurde brutal geschlagen. Am Tag dieser Proteste besuchte eine Delegation der EU das Gefängnis. Im Jahr 2009 musste Jigme Gyatso auch ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Im November 2005 traf sich Jigme Gyatso mit dem UN-Sonderberichterstatter über Folter während dessen China-Besuchs. Nach diesem Treffen soll Jigme Gyatso in Einzelhaft gehalten worden sein und danach mehrere Wochen im Krankenhaus verbracht haben.
Der UN-Sonderberichterstatter über Folter hat die chinesischen Behörden aufgefordert, Jigme Gyatso freizulassen. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen erklärte, dass seine Haft willkürlich war und seine Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit verletzten.
Im Mai 2004 wurde Jigme Gyatso brutal geschlagen, unter anderem mit Elektro-Schlagstöcken, weil er Parolen für den Dalai Lama gerufen hatte. Er wurde wegen "Anstiftung zum Separatismus" zu drei zusätzlichen Jahren Haft verurteilt und soll voraussichtlich im März 2014 freigelassen werden.
Hintergrundinformation
Folter und andere Misshandlungen sind in chinesischen Haftanstalten immer noch an der Tagesordnung, obwohl China 1988 die UN-Konvention gegen Folter ratifiziert hat. Amnesty International erhält regelmäßig Berichte über Todesfälle in Gewahrsam, von denen viele der Folter geschuldet sind, die in einer Vielzahl von staatlichen Institutionen wie Gefängnissen, Umerziehungslagern und Hafteinrichtungen der Polizei stattfindet.
Die Strafverfahrensregelungen räumen der Polizei einen breiten Ermessensspielraum ein, straftatverdächtige Personen über lange Zeiträume hinweg ohne Gerichtsverfahren in Haft zu halten. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Folter und Misshandlung, da die betroffenen Gefangenen während dieser Zeit nur eingeschränkt Zugang zu ihren Familien und einem Rechtsbeistand erhalten.
Zwar ist die Polizei gemäß den Strafverfahrensregelungen angehalten, die Familien festgenommener Personen innerhalb von 24 Stunden entsprechend zu informieren und über den Haftort in Kenntnis zu setzen - mit Ausnahme von Fällen, in denen die Benachrichtigung der Angehörigen die Ermittlungen verzögern würde (Artikel 64 und 71). In der Praxis geschieht dies jedoch häufig erst dann, wenn die Häftlinge vor Gericht gebracht werden oder das Urteil verkündet wird. Auch die Möglichkeiten des Zugangs zu einem Rechtsbeistand entspricht bei weitem nicht internationalen Standards.
Die Behörden haben zahlreiche gesetzliche Regelungen verabschiedet, die das formale Folterverbot im chinesischen Strafrecht stärken sollen. Doch es gibt nur begrenzte Kategorien von untersagtem Verhalten und diese sind nicht deckungsgleich mit der Definition von Folter im Völkerrecht, die auch Verhalten einschließt, das psychische Folter verursacht.
Der Oberste Volksgerichtshof, die Oberste Staatsanwaltschaft, die Ministerien für öffentliche Sicherheit und Staatssicherheit sowie das Justizministerium haben gemeinsam neue Verordnungen erlassen, die am 1. Juli 2010 in Kraft traten und die Verwendung von auf illegalem Wege erhaltenen Beweismitteln in Strafprozessen effektiver verbieten sollen. Dazu zählen u.a. erzwungene Geständnisse und weitere durch Folter oder andere Misshandlungen erhaltene Beweismittel insbesondere in Fällen mit möglicher Todesstrafe. Die chinesischen Strafverfahrensregelungen wurden jedoch immer noch nicht ergänzt, um die Verwendung von Beweismitteln, die durch Folter oder andere Misshandlungen erlangt wurden, vor Gericht ausdrücklich zu verbieten.