Zehn Jahre Haft

Zwei Hände umfassen die Gitterstäbe einer Gefängniszelle.

Am 14. November 2016 wurde Abdulrahman Bin Sobeih von der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshof der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Sachlage

Abdulrahman Bin Sobeih, auch bekannt als al-Suwaidi, wurde am 14. November 2016 in einem unfairen Gerichtsverfahren von der Staatssicherheitskammer des Obersten Gerichtshof der Vereinigten Arabischen Emirate zu zehn Jahren Haft verurteilt, gefolgt von drei Jahren Bewährung. Gegen das Urteil kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Abdulrahman Bin Sobeih wurde der Mitgliedschaft in der Organisation al-Islah, der die Regierung eine Verbindung zur ägyptischen Muslimbruderschaft nachsagt, für schuldig befunden.

Am 28. März 2016 fing das Gerichtverfahren an, 101 Tage nachdem Abdulrahman Bin Sobeih von Indonesien in die VAE abgeschoben worden war, wo sein Verbleib zunächst unbekannt war, nachdem Beamt_innen ihn mitgenommen hatten. Während der Anhörung rollte der Richter den Fall "UAE 94" neu auf, in dem Abdulrahman Bin Sobeih im Juli 2013 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt worden war. Man warf ihm die "Gründung und Leitung einer Organisation unter dem Namen Dawat al-Islah vor, welche sich den fundamentalen Prinzipien des Staates widersetzt". Zudem beschuldigte man ihn der "Kooperation mit den Angeklagten vom UAE94-Fall im Juli 2013" und der "Kommunikation mit der internationalen Organisation der Muslimbrüderschaft, in der er ihre Hilfe und Erfahrung erbeten hat". Der Richter hob den Schuldspruch auf, damit Abdulrahman Bin Sobeih erneut vor Gericht gestellt werden konnte. Im neuen Verfahren wurden dieselben Anklagen gegen ihn erhoben.

Insgesamt wurden 69 von 94 Angeklagten im Gerichtsverfahren "UAE 94" schuldig gesprochen. Das Verfahren entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. 71 Angeklagte hatten vor Gericht ausgesagt, gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Die Verurteilten hatten keine Möglichkeit, Urteil und Strafmaß anzufechten. Unter ihnen waren auch gewaltlose politische Gefangene.

Abdulrahman Bin Sobeih war am 20. Oktober 2015 in Indonesien von den Behörden wegen Besitzes falscher Ausweispapiere festgenommen worden. Am 18. Dezember 2015 wurde er gezwungen, in ein Privatflugzeug in Richtung VAE zu steigen, und abgeschoben. Danach war sein Verbleib unbekannt, bis er am 28. März 2016 vor Gericht erschien.

Am 29. November 2016 trat das Gesetz Nr. 11/2016 in Kraft. Das Gesetz führte ein Berufungsverfahren für Fälle ein, die in Zusammenhang mit Straftaten gegen die Staatssicherheit stehen. Dennoch kann dieses Gesetz nicht auf den Fall von Abdulrahman Bin Sobeih angewendet werden, da es erst nach seiner Verurteilung in Kraft trat und nicht rückwirkend angewendet werden kann.

Amnesty International wird den Fall weiterhin beobachten und gegebenenfalls eine erneute Urgent Action starten. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzwerkes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.