Drohendes Verfahren wegen Twitternachrichten

Der ehemalige kuwaitische Oppositionspolitiker Saleh al-Mulla wurde am 11. Januar gegen Kaution freigelassen. Ihm wird vorgeworfen, in Twitternachrichten den Emir von Kuwait und den ägyptischen Präsidenten beleidigt zu haben. Die nächste Anhörung ist für den 15. Februar angesetzt.

Appell an

EMIR VON KUWAIT
His Highness Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah
Al Diwan Al Amiri
P.O. Box 1
al-Safat 13001
KUWAIT
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 965) 224 305 59
E-Mail: amirsoffice@da.gov.kw

JUSTIZMINISTER
His Excellency Dr. Nayef Mohammed Al-Ajmi
Ministry of Justice
P.O. Box 6
al-Safat 1300
KUWAIT
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@moj.gov.kw

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Human Rights Committee
National Assembly
P.O. Box 716
al-Safat 13008
KUWAIT
Fax: (00 965) 224 363 31
E-Mail: ipu-grp@kna.kw
(Betreff: FAO Chairperson of the Parliamentary Human Rights Committee)

BOTSCHAFT DES STAATES KUWAIT
S. E. Herrn Monther Bader Sulaiman Aleissa
Griegstraße 5-7
14193 Berlin
Fax: 030-8973 0010
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, alle Anklagen gegen Saleh al-Mulla fallenzulassen. Im Fall einer Verurteilung und Inhaftierung wäre er ein gewaltloser politischer Gefangener, der nur deshalb in Haft ist, weil er friedlich von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat.

  • Zudem möchte ich Sie bitten, alle Gesetze aufzuheben, die die Wahrnehmung des Rechts auf Meinungsfreiheit unter Strafe stellen. Bitte respektieren und schützen Sie dieses Menschenrecht.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to drop all charges against Saleh al-Mulla, as they would make him a prisoner of conscience, held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression.

  • Urging them to repeal all legislation that criminalizes the right to freedom of expression and respect and protect this right.

Sachlage

Saleh al-Mulla erschien am 11. Januar zu seiner ersten Anhörung vor dem Strafgericht in Kuwait-Stadt. Die Anklagen gegen ihn lauteten auf "Beleidigung des Emirs", "Infragestellen der Autorität des Emirs", "Vornahme einer feindseligen Handlung gegen einen Bruderstaat durch Beleidigung dessen Präsidenten, was zu einem Abbruch der Beziehungen zwischen den beiden Ländern führen könnte" und "Missbrauch von sozialen Medien (Twitter)". Das Gericht ordnete seine Entlassung aus dem Zentralgefängnis von Kuwait gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 2.000 Kuwaitischen Dinar (knapp 6.000 Euro) an. Die nächste Anhörung soll am 15. Februar stattfinden.

Am 31. Dezember 2014 und 1. Januar 2015 kritisierte Saleh al-Mulla auf Twitter den Staatsbesuch des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi. Unter anderem forderte Saleh al-Mulla den Emir auf, keine weiteren kuwaitischen Steuergelder für die ägyptische Regierung aufzuwenden. Daraufhin musste er am 6. Januar bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden und wurde dort in Anwesenheit seiner Rechtsbeistände vernommen. Die Staatsanwaltschaft entschied, Saleh al-Mulla zu Vernehmungszwecken bis zum nächsten Tag festzuhalten und ordnete am 7. Januar zehn Tage Untersuchungshaft an. Am 8. Januar legten seine Rechtsbeistände Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Nach Ansicht von Amnesty International beinhalten die Twitternachrichten von Saleh al-Mulla nichts weiter als seine persönliche Meinung. Die Organisation betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Paragraf 25 des kuwaitischen Strafgesetzbuches sieht bis zu fünf Jahre Haft für Personen vor, die öffentlich Kritik an den Rechten und der Autorität des Emirs üben.

Kuwait ist Vertragsstaat verschiedener internationaler Menschenrechtsabkommen wie z. B. des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR). Das Land ist daher verpflichtet, die in diesen Abkommen garantierten Rechte zu wahren. Hierzu zählen das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Artikel 18 des IPbpR sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 19 des IPbpR ausgeführt wird: "[D]ieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Auch die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind in Artikel 21 und 22 des IPbpR festgeschrieben.

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, der die Umsetzung des IPbpR beaufsichtigt, stellte fest, dass allein die Tatsache, dass eine Aussage als beleidigend gegenüber einer Person des öffentlichen Lebens aufgefasst wird, nicht das Verhängen einer Strafe rechtfertigt. Personen des öffentlichen Lebens, auch Staatsoberhäupter, müssten darüber hinaus mit legitimer Kritik und politischer Opposition rechnen.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen sagte 2008 in einer Stellungnahme, dass "die Anwendung des Strafrechts in Fällen mutmaßlicher Beleidigung von Regierungsangestellten besonders deshalb unangemessen ist, weil solche Personen bereit sein sollten, ein höheres Maß an Kritik hinzunehmen als Privatleute". Nach Meinung von UN-Menschenrechtsexpert_innen ist die mutmaßliche Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens, z. B. Politiker_innen, nicht unter Strafe zu stellen, da Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, "ein höheres Maß an Kritik als 'Normalbürger_innen' hinzunehmen bereit sein sollten". Sie weisen zudem darauf hin, dass die Rechte auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung das Recht voraussetzen, an Politiker_innen und anderen Personen des öffentlichen Lebens Kritik zu üben.